[164] Eigenschaft (attributum) heißt jedes einem Dinge oder Begriffe beigelegte Merkmal, durch welches seine bleibende Beschaffenheit bestimmt wird. Im gewöhnlichen Sprachgebrauche werden unter Eigenschaften sowohl die einem Gegenstande dauernd angehörigen Merkmale als auch die vorübergehenden Zustände desselben verstanden. Im strengen wissenschaftlichen Sprachgebrauche sollten (mit Wundt) nur solche Merkmale als Eigenschaften gelten, die dauernd an einem Dinge haften. Man kann somit wohl wesentliche und zufällige Merkmale unterscheiden ; aber nur jene verdienen vorzugsweise den Namen der Eigenschaften. Man unterscheidet ferner konstitutive, d.h. unabgeleitete wesentliche, und konsekutive, d.h. abgeleitete wesentliche Eigenschaften, endlich eigentümliche, die einem Dinge allein zukommen, und gemeinsame, die es mit anderen teilt. Der Eigenschaftsbegriff ist das Korrelat des Substanzbegriffes. Vgl. Substanz, Accidenz, Inhärenz.