Evidenz

[196] Evidenz (lat. evidentia) heißt Einsicht, Gewißheit, und bezeichnet die entweder unmittelbar durch Anschauung, wie in der Mathematik, oder durch objektiv zureichende Gründe, wie in der Philosophie, erreichte Gewißheit. Ästhetische Urteile können nicht zur Evidenz erhoben werden.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 196.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika