Folge

[203] Folge (lat. consecutio, gr. akolouthêsis) bedeutet eigentl. dasjenige, was nach einem anderen stattfindet; der Begriff der Folge ist also der eines Zeitverhältnisses. Da aber häufig das einer Erscheinung Vorangehende zugleich die Ursache dafür ist, so hat jenes ursprünglich zeitliche Verhältnis eine logische Bedeutung bekommen – aus: »post hoc« ist: »propter hoc« geworden – und zwar die Bedeutung, daß die Folge als ein Zweites gedacht wird, das nur unter Voraussetzung eines Ersten, des Grundes, denkbar ist. Grund und Folge (ratio und consecutio) sind Korrelata; d.h. etwas ist nur Grund, sofern es Folgen hat, und Folge heißt etwas nur, sofern es in anderem begründet ist. Insofern hat jede Folge etwas Hypothetisches an sich. Erst seitdem der Menschheit der Satz vom zureichenden Grunde aufgegangen ist, kann von Erkenntnis die Rede sein. Man scheidet nun ferner im philosophischen Sprachgebrauche Grund und Folge von Ursache und Wirkung. Die ersteren Begriffe bezeichnen ein Denk-, die letzteren ein reales Verhältnis. – Folgerung heißt das, was man aus dem Vorhergehenden ableitet; folgerichtig (konsequent) ist ein Gedanke oder eine Gedankenreibe, in der das Gefolgerte wirklich aus dem als Grund Gesetzten folgt; ist das nicht der Fall, so nennt man den Schluß folgewidrig. Vgl. Grund, Ursache, Wirkung.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 203.
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