[289] Inhärenz (ital.) ist das Verhältnis der Eigenschaften oder Accidenzen zur Substanz (s. d. A.). Das umgekehrte Verhältnis heißt Subsistenz. Kant (1724-1804) definiert: Wenn man dem Realen in der Substanz (den Accidenzen) ein besonderes Dasein beilegt, so nennt man dies Dasein die Inhärenz zum Unterschiede vom Dasein der Substanz, die man Subsistenz nennt (Kant, Kr. d. r. V., S. 186).