[355]Mentalreservation (nlt. reservatio mentalis) ist der bei einer Erklärung, die öffentlich abgegeben wird, in Gedanken gemachte Vorbehalt. Die Mentalreservation ist rechtlich ungültig und sittlich verwerflich.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 355.