[391]Neminem laede (lat.) heißt: Verletze niemand! Dies ist ein von den alten Rechtslehrern aufgestelltes juristisches Grundprinzip. Vgl. Rechtsphilosophie.
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 391.