Rabulistenbeweis
[478] Rabulistenbeweis (vom lat. rabula =Rechtsverdrehung) heißt ein Scheinbeweis, der auf falschen Schlüssen, Scheingründen, sinnwidriger Auslegung der Tatsachen oder der Gesetze und dgl. beruht, wie ihn ränkevolle Sachwalter anwenden. Vgl. Beweis, argumentum ad hominem.[478]