[492] Realdefinition oder Sacherklärung (definitio realis) heißt diejenige Definition, die nicht nur den Gebrauch eines Namens festlegt (Nominaldefinition), sondern auch die innere Möglichkeit[492] des durch den Begriff bezeichneten Gegenstandes und die reale Gültigkeit des Begriffs zum Ausdruck bringt (Überweg, Logik § 61), s. Definition.