Subjekt

[606] Subjekt heißt eigentlich der zugrunde liegende Gegenstand (gr. to hypokeimenon) vgl. Substanz. Demgemäß bezeichnet damit die Logik dasjenige Glied des Urteils oder Satzes, von dem der Denkprozeß seinen Ausgang nimmt und dem eine Bestimmung gegeben werden soll. Das Subjekt schließt die Quantität des Urteils in sich ein, indem es den Umfang von Gegenständen angibt, von welchen das Urteil gilt. – Sodann versteht man metaphysisch jetzt unter Subjekt das menschliche Ich, also ein vorstellendes erkennendes, fühlendes und handelndes Wesen im Gegensatz zum Objekt, d.h. dem Gegenstande des Erkennens, Fühlens und Handelns. Sofern das Subjekt sich[606] selbst Gegenstand werden kann, heißt es Subjekt-Objekt. Vgl. Objekt.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 606-607.
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