[664] Unschuld bedeutet 1. den Mangel an Schuld; so sucht z.B. der Anwalt die Unschuld seines Klienten zu beweisen; 2. den Zustand eines vernünftigen Wesens, in welchem es keine innere und äußere Möglichkeit überhaupt hat, unmoralisch zu handeln. So nennt man die unmündigen Kinder unschuldig. Da ihnen der Unterschied von gut und böse noch nicht zum Bewußtsein gekommen ist, kann ihnen keine Tat zugerechnet werden. Vgl. Schuld, Sünde, Zurechnung, naiv.