Wohltätigkeit

[696] Wohltätigkeit besteht in der tätigen Beförderung fremden Wohlseins oder in der tätigen Linderung fremder Not. Die Wohltätigkeit ist eine soziale Pflicht, zu der wir durch die Solidarität unserer Interessen verpflichtet sind. Die Wohltätigkeit kann sich durch Almosen (Mildtätigkeit) oder Hilfsleistungen (Dienstfertigkeit) äußern. Doch erhöht sie den Wert ihrer Handlungen durch den Takt, der sowohl die Bedürftigkeit als auch die Würdigkeit des Bedürftigen, ferner das eigene Vermögen und die besten Mittel zur Abhilfe abwägt. Die Gesinnung des Gebers ist beim Wohltun die Hauptsache; denn was nur aus Eitelkeit, Selbstsucht oder aus sonst einem egoistischen Motiv gegeben wird, hat keinen Wert. Das Wohltun muß mit Besonnenheit und Weisheit geschehen, was bisweilen recht schwierig ist. – Vgl. Seneca, de beneficiis.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 696.
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