[4] abhängig heißt ein Gegenstand oder eine Person, deren Existenz oder Beschaffenheit durch einen anderen Gegenstand oder eine andere Person mitbestimmt ist. Es gibt z. B. eine logische, mathematische, physische, moralische, religiöse Abhängigkeit. In der Logik ist jeder Schlußsatz von den Prämissen nach Quantität und Qualität abhängig. Der besondere Ausdruck der logischen Abhängigkeit ist das hypothetische [4] Urteil (s. d). Die mathematische Abhängigkeit findet ihren Ausdruck im Begriff der durch eine oder mehrere Variabeln bestimmten Funktion, z. B. y = f (u, v). Physisch sind alle Dinge, ja auch alle Personen von anderen abhängig, da alle unter dem Gesetz des Zusammenhanges von Ursache und Wirkung stehen. Die moralische Abhängigkeit (Dependenz) ist soviel als Verbindlichkeit, d. h. Verpflichtung, etwas zu tun. Schleiermacher (1768-1834) nannte die Religion das Gefühl schlechthiniger Abhängigkeit von Gott.