affirmativ

[27] affirmativ (lat. affirmativus), bejahend, heißt ein Urteil, welches einem Subjekt irgend ein Prädikat beilegt (S ist P). Negativ dagegen heißt ein Urteil, das einem Subjekt ein Prädikat abspricht (S ist nicht P). Diese wesentliche Eigenschaft eines Urteils heißt seine Qualität. Affirmation ist also eine Art der Urteilsqualität. Die Bejahung (Affirmation) kann entweder auf den ganzen Umfang des Subjekts gehen (alle S sind P) oder nur auf einen Teil (einige S sind P). Diese Eigenschaft heißt die Quantität eines Urteils. Vgl. Urteilsformen. Verneinung.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 27.
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