[54] apodiktisch (v. gr. apodeiknymi = beweisen) heißt ein Urteil, mit dem sich das Bewußtsein seiner Unumstößlichkeit verbindet. Kant (1724-1804) teilt die Urteile der Modalität nach in problematische (S kann P sein), assertorische (S ist P) und apodiktische (S muß P sein) ein. Das apodiktische Urteil drückt eine logische Notwendigkeit aus (Kr. d. r. V. S. 70-76). So nennt Kant den Satz, daß der Raum drei Dimensionen habe, apodiktisch, weil er eine Vernunftnotwendigkeit und nicht empirisch erschlossen sei, – was freilich unrichtig ist, da die geometrischen Sätze nicht apodiktisch sind, sondern zuletzt der Empirie entspringen. Der Ausdruck »apodiktischer Beweis« ist übrigens ein Pleonasmus; denn Beweis (s. d.) heißt apódeixis. Apodiktik (z. B. v. Bouterwek) könnte die Erkenntnistheorie heißen, insofern sie darauf ausgeht, ein sicheres Wissen zu begründen.