[65] assertorisch (v. lat. assertorius = das Urteil betreffend) heißt ein Urteil seiner Modalität (s. d.) nach, welches ohne jeden Zusatz etwas als wahr oder wirklich behauptet oder leugnet, während das problematische Urteil etwas als möglich, das apodiktische Urteil etwas als notwendig hinstellt. Das bejahende assertorische Urteil hat die Form: A ist B, das problematische: A kann B sein, das apodiktische: A muß B sein. Ein Beispiel für das assertorische Urteil ist: Ellipsen sind Kegelschnitte. Kant definiert: Assertorische Urteile sind solche, da das Bejahen und Verneinen als wirklich betrachtet wird (Kr. d. v. V. S. 74).