copulativ

[128] copulativ (lat. copulativus v. copula = Verbindung) heißen diejenigen Urteile, welche nur ein Prädikat, aber mehrere Subjekte haben. Beispiel: Sowohl die Germanen als auch die Romanen und Slawen sind Indogermanen. Die negative Form heißt auch remotives Urteil: Weder Herodes noch Pompejus verdienen den Beinamen des Großen. Vgl. conjunctiv.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 128.
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