[128] copulativ (lat. copulativus v. copula = Verbindung) heißen diejenigen Urteile, welche nur ein Prädikat, aber mehrere Subjekte haben. Beispiel: Sowohl die Germanen als auch die Romanen und Slawen sind Indogermanen. Die negative Form heißt auch remotives Urteil: Weder Herodes noch Pompejus verdienen den Beinamen des Großen. Vgl. conjunctiv.