gewissenhaft

[242] gewissenhaft heißt derjenige, der her seinen Handlungen streng seinem Gewissen folgt. Gewissensfälle sind Lagen des Menschen, in denen er handeln muß, ohne über die Moralität der Handlung zur Klarheit zu kommen. Vgl. Kollision der Pflichten und Kasuistik. Stäudlin, Gesch. d. Lehre vom Gewissen. Halle 1824. Wohlrabe, Gewissen und Gewissensbildung. Gotha 1883.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 242.
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