limitativ

[331] limitativ (franz. limitatif, v. lat. limitare = beschränken), beschränkend (oder auch unendlich), heißt seit Kant ein Urteil, welches der Form nach bejahend, dem Sinne nach verneinend ist, indem die Negation mit dem Prädikate zu einem Begriff verbunden wird: S ist ein Non-P. Sage ich: »Die menschliche Seele ist unsterblich«, so bilde ich ein limitierendes Urteil und behaupte mehr, als wenn ich sage: die menschliche Seele ist nicht sterblich; denn hier bliebe es dahingestellt, ob sie überhaupt gelebt hat und fortlebt. (Kant, Kr. d. r. Vernunft S. 71 ff. Prolegomena § 20.) In der Limitation oder Einschränkung sieht daher Kant eine der Kategorien des Denkens.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 331.
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