[601] sthenische Affekte nennt Kant (1724-1804, Anthropol. § 73) solche, die von erregender, dadurch aber auch oft von erschöpfender Beschaffenheit sind, während die asthenischen die Lebenskraft unmittelbar abspannen, aber oft dadurch auch Erholung vorbereiten. In der Krit. d. Urteilskraft § 29, S. 120f. unterscheidet er Affekte von der wackeren und von der schmelzenden Art. Jene machen das Bewußtsein unserer Kräfte, jeden Widerstand zu überwinden (animi strenui), rege, diese machen die Bestrebung zu widerstehen selbst zum Gegenstände der Unlust (animum languidum). Vgl. Affekt.