[659]unbefangen ist derjenige, welcher in seinen Urteilen und Handlungen weder durch Vorurteile und Parteilichkeit, noch durch Affekte und Leidenschaften bestimmt wird. Unbefangenheit ist die Voraussetzung alles richtigen Forschens.[659]
Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 659-660.