Pflichten der Lehrer gegen die Zuhörer.

[263] So jemand, heißt es 1 Tim. 3, 1., ein Bischofsamt begehret, der begehret etwas köstliches. Es ist aber auch etwas schönes und vortrefliches, die Leute zu unterrichten und ihnen zu predigen. Denn es kann dadurch der schönste Nutzen geerndtet werden, sintemal die, welche ihr Amt recht führen, viel Heil und Segen stiften. Nur müssen sie das treulich und redlich thun, und die Zuhörer lieben und mit Zuneigung umfahen, so sie Segen schaffen wollen. Sie müssen nach bestem Wissen und Gewissen, rein und lauter lehren, nicht um Ehre, Gunst und schändlichen Gewinnst willen. Geiz, Hoffarth, Stolz Ueppigkeit soll nicht unter ihnen gefunden werden, sondern sollen ihre Lehre mit dem Leben beweisen, daß nichts von ihnen gehört werde, was wider Zucht und gute Ordnung ist. Und es ist für einen Lehrer doppelt Sünde, wenn er etwas unrechtes thut oder redet, einmal an sich, und dann für andere die desto größer Aergernis daran nehmen.

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[Verfasser von Luthers Leben]: D. Martin Luthers Sittenbuch. Leipzig 1794, S. 263-264.
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