Tourniere.

[286] Es ist ungewiß, sagt Herr Abt Velly in seiner Geschichte von Frankreich, zu welcher Zeit die kriegerischen Spiele, denen man den Namen Tourniere gegeben hat, entstanden sind. Indeß beweisen die Ausdrücke: französische Gefechte oder Gefechte nach französischer Manier, wodurch Ausländer diese Art edler Uebungen bezeichnen, daß nur den Franzosen allein die Ehre der ersten Anordnung derselben gebühre. Sie selbst dienten zu einem angenehmen Zeitvertreibe; man verließ alles und verkaufte was man hatte, um nur an ihnen Theil zu nehmen, und dabei zu erscheinen. Ein Edelmann, der in diesen Spielen sich nicht auszeichnete, ward nicht sehr geachtet, und der beste Beweis seines Adels war der, in denselben mitgekämpft zu haben. Die Jugend sah sie als eine anständige Schule an, sich zum Kriegsdienst zu bilden; der Mann als eine Gelegenheit, seine Geschicklichkeit zu zeigen, und der Buhle als ein Mittel, sich die Hochachtung seiner Geliebten zu erwerben. Die Damen [287] erwarteten nichts so sehnlich, als eben diese Schauspiele, nicht so wohl, weil sie ihnen an sich schon wegen ihrer Pracht ein Vergnügen machten, als vielmehr, weil sie die Ehre genossen, den Vorsitz dabei zu führen. Denn sie theilten beständig den Preis aus; sie sahe man als die Seele und Zierde derselben an; und sie pflegten auch den Muth der Streiter dadurch zu erhöhen, daß sie ihnen vor dem Kampfe etwa einen Gürtel, einen Schleier, ein Stück von ihrem Kopfputze, einen Aermel, kleinen Mantel, oder Armband, eine Schleife, Schnalle, oder sonst ein Stück von ihrer Kleidung, auch wol eine mit eigner Hand gewirkte Arbeit, womit der beängstigte Ritter die Spitze seines Helms, oder seiner Lanze, seinen Schild, sein Waffenkleid oder sonst ein Stück von seiner Waffenrüstung auszierte, schenkten. Fügte es sich, daß etwa diese kostbaren Pfänder in der Hitze des Gefechtes dem Sieger zu Theil wurden, so schickte die Dame des unglücklichen Ritters ihm wieder andre, um ihn zu trösten, und ihn anzufrischen, eben dergleichen Beute zu machen, und ihr diese anzubieten. Oft nahmen die Damen so warmen Antheil an dem [288] Schicksal ihrer Geliebten, daß sie den äußern Wohlstand, den sie sonst so sehr gegen ihre Person zu beobachten pflegen, darüber ganz vergaßen. Man lieset z.B., daß sie am Ende des Tourniers sich so von allem Putz entblößt hatten, daß die meisten mit unbedecktem Haupte, ohne allen Schmuck, da standen; daß ihnen beim Weggehen die Haare auf den Schultern hingen, und sie keine Aermel mehr an ihren Röcken hatten. Um ihre Ritter auszuputzen, hatten sie alles hergegeben, Halstücher sowohl als Kappen, Mäntel, Kamisöler, Aermel und ganze Kleider. Als sie sich nachher näher betrachteten und sich so in ihrer Blöße erblickten, schämten sie sich außerordentlich; aber kaum sahen sie, daß sie alle gleich entblößt waren, als sie unter sich ein allgemeines Gelächter erhoben. Denn vorher hatten sie ihren Schmuck und ihre Kleider mit solchem Enthusiasmus ihren Rittern aufgeopfert, daß sie darüber ihre eigene Blöße und Entkleidung nicht einmal bemerkt hatten.

Die Erfindung dieser kriegerischen Spiele wird [289] gemeiniglich dem Gottfried von Prenilli, der im Jahre 1066 starb, zugeschrieben. Aber gewiß sind sie ältern Ursprungs. Einige Gelehrte behaupten, daß er nur die bei diesen Spielen zu beobachtenden Gesetze in bessere Ordnung gebracht habe. Vielleicht fiel er auch auf einige neue Gebräuche, die sie vollkommner machten, und zu dem Namen des Stifters der Spiele selbst Gelegenheit gaben. – Wie dem aber auch sey; so wurden sie von Frankreich aus, in England und dem deutschen Reiche bald bekannt; ja die Verfasser der byzantinischen Geschichte versichern sogar, daß auch die orientalischen Völker den Franzosen die Kenntniß derselben zu verdanken haben.

Die Ankündigung eines Tourniers, vor und nach welcher sich jedesmal kriegerliche Instrumente hören ließen, geschahe gewöhnlich in Versen, die von zwei Mädchen von Stande, in Begleitung einiger Waffenherolde, abgesungen wurden. – Derjenige, welcher die Ausforderung abschickte, und der, welcher sie empfing, verglichen sich nachher in Ansehung zweier Cavaliere, von vorzüglich [290] gutem Ruf, die bei dem Gefechte als Richter zugegen seyn sollten. Diese trugen zum Zeichen ihres Amtes einen weißen Stab, den sie nur erst beim Ende des Tourniers wieder weglegen durften. Sie mußten den Tag, den Ort des Tourniers und die dabei zu gebrauchenden Waffen bestimmen. Außer ihnen gab es noch Marschälle, Räthe oder Beisitzer, welche sich an verschiedene Orte hinstellen mußten, um denen, die ihrer etwa benöthigt seyn möchten, zu Hülfe eilen zu können; ferner Könige, Herolde und Unterherolde, die auf allen Seiten standen, und auf die Stöße, die ein jeder austheilte und wieder empfing, genau Achtung geben, und davon getreuen Bericht abstatten mußten. Es gab auch in der Hauptstadt des französischen Reichs verschiedene, besonders für diese Uebungen erbauete, Schranken; und man kann vielleicht eben hierin den bisher noch nicht bekannten Ursprung des Rechts einiger, den Prinzen vom Geblüt und andern hohen Kronbedienten zugehörigen, Häuser in Paris, vorne Barrieren zu haben, finden. Vielleicht hatten sie ein ausschliessendes Recht, dergleichen Schranken zu errichten, [291] da sie auch nur allein bei sich Tourniere anstellen konnten. Die Schaubühnen, welche um die Bahn herumgingen, waren größtentheils wie Thürme gestaltet, und in Bogen und Stufen eingetheilt, die mit den reichsten Tapeten, Vorhängen, Fahnen, Bändern und Schildern aufs prächtigste ausgeschmückt und besonders für die Könige, Königinnen, Prinzen und Prinzessinnen nebst ihrem ganzen Hofstaate bestimmt waren.

Die Waffen, die bei den Tournieren gebraucht wurden, waren, weil der einzige Zweck derselben in der Uebung und Ausbildung des Adels zum Kriegeswesen bestand, bloß solche, die man leichte und unschädliche nannte. Man hatte nehmlich Lanzen ohne Eisen, Degen, die weder scharf noch zugespitzt, oft aber bloß von Holz waren, zuweilen auch nur Stöcke. Niemand durfte aber weder außer der Reihe fechten, noch das Pferd seines Gegners verwunden, noch den Stoß seiner Lanze anders wohin, als nach dem Gesichte oder mitten auf den Panzer richten. Man durfte auch keinen Ritter angreifen, sobald er das Visir seines Helmes [292] losgemacht, oder ihn ganz abgenommen hatte. Eben so wenig war es, besonders bei Tournieren, wo Mann gegen Mann streiten mußte, erlaubt, daß mehrere sich gegen Einen verbanden. Traf es sich, daß jemand aus Unachtsamkeit diese Gesetze vergessen, und dadurch die Waffen mehrerer Ritter gegen sich gezogen hatte, so lenkte der Damenritter, der mit einer langen Pike versehen war, auf welcher eine Damenkappe hing, dies Zeichen der Gnade und des Schutzes des schönen Geschlechts auf ihn herab, und sogleich mußte ein jeder ihn verlassen, ohne ihn weiter anrühren zu dürfen. Fand man hingegen, daß er es aus Vorsatz gethan hatte, so bekam er darüber Verweise.

Vier Tage vor dem Tourniere pflegten sich die Ritter zu versammeln. Nichts war alsdann blendender und prächtiger, als ihre Equipage. Sie erschöpften ihr Vermögen in Anschaffung kostbarer Pferde und Kleider für sich und ihre Bedienten, und in Perlen, Smaragden und Rubinen, die ihre Wagen zierten, und womit nicht nur ihr Waffenrock, sondern sogar die Decken ihrer Pferde, [293] die von Sammet oder Taffent gemacht waren, besetzt seyn mußten. Ihre Wappenschilde wurden an einigen benachbarten Klöstern zur Schau ausgestellt, wo Herren, Damen und unverheirathete Frauenzimmer sie nach Gefallen einige Tage lang besehen und untersuchen konnten. Denn nicht jeder ohne Unterschied ward zu diesen edlen Uebungen zugelassen; sondern jeder Edelmann, der dabei erscheinen wollte, mußte wenigstens 2 bis 3 Ahnen aufzuweisen haben, seine Rechtschaffenheit mußte allgemein bekannt, und er auch in Ansehung seines Umgangs mit dem Frauenzimmer ganz ohne Tadel seyn. Hatte er unter seinen Stand geheirathet, oder sich durch eine seiner Geburt unwürdige Handlung entehrt; so ward er nicht dazu gelassen: besaß er aber dennoch Dreistigkeit genug zu erscheinen; so wurden ihm die Waffen auf Befehl des Richters genommen, man peitschte ihn dann mit Ruthen, ließ ihn irgendwo im Schranken auf ein Holz reiten, und setzte ihn so den ganzen Tag dem Spott des Pöbels aus. Auch dann wurde man schon von diesen Spielen ausgeschlossen, wenn man nur vom schönen Geschlecht [294] nicht vortheilhaft gesprochen hatte. Sobald eine Dame über die Beleidigung eines Ritters sich zu beklagen Grund zu haben glaubte, so berührte sie den Helm oder Schild in seinem Wappen, um ihn den Richtern zu empfehlen, d.h. um von ihnen Gerechtigkeit zu verlangen. Diese mußten nach gehöriger Untersuchung der Sache ein Urtheil fällen. Fanden sie nun die Beschuldigung gegründet, so ward die Strafe bald vollzogen. Ließ sich der Schuldige ohne vorhergegangene Erlaubniß wieder sehen, so bestraften ihn die Ritter oder auch die Dame für seine Kühnheit durch eine Menge Ruthen- oder Stockschläge, die von allen Seiten auf ihn zuströmten. Bloß die Gunst der Damen, die er mit lauter Stimme anrufen mußte, konnte ihn dieser Züchtigung entziehen. Diese Strenge trug indeß zur Verfeinerung der Sitten nicht wenig bei. Jemehr ein junger Edelmann bei diesen edlen Zusammenkünften sich hervorthun wollte, um desto mehr mußte er sich bemühen, sich der Zulassung zu denselben würdig zu machen.

Wenn alle Quadrillen sich in Ordnung gestellt [295] hatten, so gingen die Richter alle Glieder durch, und untersuchten sorgfältig, ob sich etwa jemand an den Sattel seines Pferdes hatte festschnüren lassen; denn dies ward für unanständig gehalten, und war bei der strengsten Strafe verboten. Hierauf ward das Zeichen zum Angriff gegeben. – Während des Gefechts, wenn Lanzen, Stöcke und Degen auf die Panzer und Helme der Streitenden trafen, hörte man ein fürchterliches Getöse. Der Sieg selbst blieb lange unentschieden, weil sowohl Angreifer als Angegriffene, beides brave und geschickte Leute, sich denselben mit großer Hitze streitig machten. Endlich schlichen die Ueberwundenen, ohne viel Geräusch, aus den Schranken fort, und begaben sich in den nächst gelegenen Wald. Zuweilen folgten auf diesen feierlichen Kampf noch einzelne Gefechte, ohne Ankündigung, ohne Preise, ohne Herausforderung, und mit Waffen, die nicht schädlich werden konnten. Zwei tapfre Ritter brachen aus Galanterie zur Ehre der Damen eine oder zwei Lanzen mit einander. Sie jagten nehmlich unerschrocken in vollem Gallopp auf einander los, und stießen, indem[296] sie sich erreichten, so fürchterlich auf einander zu, daß sie sehr fest sitzen mußten, um nicht aus dem Sattel gehoben zu werden. Der Unterschied zwischen den Tournieren und einzelnen Gefechten bestand also bloß darin, daß jene als wirkliche Treffen, diese aber als wahre Duelle angesehen werden konnten. – Nach Endigung des Tourniers wurden die ausgesetzten Preise, mit aller Sorgfalt und nach Billigkeit, vertheilt; man sammelte in allen Bänken Stimmen; die Waffen-Officiere, die beständig auf die Streiter genau Achtung gegeben hatten, statteten Bericht ab, und die souverainen Fürsten, die ältern Ritter, machten endlich den Sieger öffentlich bekannt. Oft wurden auch die Damen und das unverheirathete Frauenzimmer um ihr Urtheil befragt, und zuweilen entschieden sie als oberste Gebieterinnen beim Tourniere über den Preis. Traf es sich, daß er demjenigen Helden, welchen sie für den würdigsten hielten, nicht gegeben wurde, so bestimmten sie diesem einen andern, der nicht weniger rühmlich, ja oft noch schmeichelhafter für ihn war, als der erste. Denn sie mußten ihn beständig[297] demjenigen Ritter, welcher den Vorzug erhalten hatte, übergeben. – Ob man nun gleich alle Vorsicht gebrauchte, allem Unglück, das bei diesen Spielen vorfallen konnte, vorzubeugen, so ward doch fast kein einziges Tournier gehalten, bei dem nicht eine Menge Menschen, theils während des Gefechts verwundet, theils unter den Bühnen zerdrückt, theils von den Pferden zertreten, oder vom Staube erstickt wurde. Dieser so unzähligen Unglücksfälle wegen fand man nachher für gut, wenigstens regierende Herren, und mit ihnen nahe verwandte Prinzen, an deren Erhaltung viel gelegen war, von der Verbindlichkeit selbst mit zukämpfen, zu entledigen. Eben diese Vorfälle waren auch die Ursache, warum der staatskluge. Philipp August sich von seinen Söhnen, Ludwig und Philipp, feierlich zuschwören ließ, daß sie nie, ohne seine Erlaubniß, einem Tournier beiwohnen, und unter dem Vorwande, ihre Tapferkeit zu zeigen, oder den Preis davon zu tragen, Antheil daran nehmen wollten. Endlich rührten auch daher jene Bannstrahlen der Päpste, welche diejenigen, die dabei erschienen, in den Bann thaten, [298] und die, welche dabei das Leben zu verlieren, so unglücklich seyn würden, unter den härtesten Drohungen, zu begraben, untersagten. Der französische Adel suchte indeß diese Gelegenheit, auch zur Friedenszeit seinen Muth, seine Geschicklichkeit und seine Galanterie öffentlich an den Tag zu legen, mit solchem Eifer, daß weder Bullen, noch Dekrete und Bannstralen die fernere Haltung der Tourniere hemmen konnten. Der heilige Ludwig verbot, auf erhaltene Nachricht von der Niederlage der Christen im Orient durch die Ungläubigen, diese mörderischen Vergnügungen auf 2 Jahr: und man unterließ sie wirklich. – Bald nachher aber wurden sie mit neuem Eifer wieder hervorgesucht. Endlich aber gab das tragische Ende Heinrich's II. Gelegenheit dazu, die heftige Neigung zu diesen Spielen aus den Herzen der Franzosen zu verbannen.

Quelle:
[Anonym]: Sitten, Gebräuche und Narrheiten alter und neuer Zeit. Berlin 1806, S. 286-299.
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