II.

Haus und Schule.

[829] 830. Aufgaben der Schule. Die Erziehung des Kindes, zu der in der »guten Kinderstube« der Grund gelegt wird, erhält in der Schule ihre weitere Ausbildung. Die Schule soll das Kind nicht nur mit den Kenntnissen versehen, die von einem gebildeten Menschen verlangt werden und als Grundlage für das spätere Studium an den Universitäten ebenso nötig sind, wie zur Erreichung und Erweiterung der Lebens- und Menschenkenntnis – sie soll auch auf Benehmen und Charaktereigenschaften des Kindes einwirken und das Kind befähigen, durch Selbstzucht und bewußtes Maßhalten in allen Dingen einen ruhigen Weg durchs Leben machen zu können. Daher ist es durchaus nicht gleichgültig, welcher Schule und welchen Lehrern man die Kinder anvertraut.

[830] 831. Grenzen der Begabung. Noch immer herrscht das Vorurteil in den höheren Ständen, ein Knabe müsse das Gymnasium absolvieren und das Mädchen gehöre in die beste Töchterschule. Die Eltern vergessen, welch eine Qual sie unbefähigten Kindern, deren Ehrgeiz sie vielleicht durch Belohnungen oder Strafen zu stacheln suchen, während all der schönen Jugendjahre bereiten, indem sie sie zwingen, mehr zu lernen, als sie vermögen, und Dingen ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, die sie niemals begreifen werden und die sie deshalb verabscheuen. Solche Kinder sind ein Hindernis für die übrigen Schüler der Klasse – für die Lehrer eine Pein; denn ihre Aufgabe ist es, diese Unbefähigten mitzuschleppen, und täglich verschwenden sie fruchtlos Mühe, Zeit und Geduld an sie, die sie besser den Befähigteren zuwenden könnten.

[831] 832. Schulsorgen. Wie oft hört man nicht: »Die deutsche Schule ist die Geißel der Familie« – Alles dreht sich um die Frage, ob der Sohn zu Ostern versetzt werden wird! Der Vater oder ein zur Hilfe genommener Primaner oder Hilfslehrer kontrolliert die Hausarbeiten des Jungen, bei jeder Mahlzeit heißt es: »Was für ein Zeugnis hast du heute? Welche Nummer unter dem lateinischen Exercitium? War deine Mathematikaufgabe richtig? Konntest du die Geschichtszahlen?« Die Augen der Mutter und Geschwister hängen ängstlich und erwartungsvoll an den Lippen des Gefragten – alle atmen auf, wenn er zuversichtlich beteuert, daß alles vortrefflich censiert und glatt gegangen sei. Dann aber der Sturm beim Quartalsende! Die christlichen Feste werden kaum noch gefeiert, der Vater verhängt eine Strafe nach der anderen über den »nichtsnutzigen Faulpelz«, die Ferien werden mit Nachhilfestunden ausgefüllt – die ganze Familie ist in dumpfes Schweigen gehüllt und verbringt die Feiertage in strenger Quarantäne. Wieviel hängt aber auch nicht von einer Versetzung oder Nichtversetzung ab! Der Termin zum Einjährigfreiwilligen-Examen rückt immer näher und da die Söhne aller Freunde mit achtzehn Jahren das Abiturium machen, so findet der Vater es mit der Familienehre unverträglich, wenn sein Sohn – gerade sein Sohn! – erst in dem hohen Alter von zwanzig Jahren die Universität bezöge. Daß der Sohn dann vielleicht reifer und verständiger wäre und den Versuchungen des freien Studentenlebens schon etwas mehr Standhaftigkeit entgegensetzen könnte – das ist Nebensache! Vor allen Dingen muß heutzutage jede Carriere so früh wie möglich betreten werden – jedes halbe Jahr früher ist ein Vorzug, von dem man noch als jung beförderter Regierungsrat, Sanitätsrat, Major oder Richter profitieren wird, während jedes verlorene Jahr einen nicht wiedereinzuholenden Verlust bedeutet. Darum vorwärts, vorwärts! Und ob die ganze Familie darunter leidet und fünfzehn Jahre lang an dem armen Jungen geschoben und getadelt wird! Das Gymnasium muß besucht, das Einjährigenzeugnis so früh wie möglich erworben werden und müde, überarbeitet und körperlich überanstrengt bezieht der Abiturient die Universität. Daß er sich während der ersten Semester gründlichst von all den Strapazen, besonders von der peinigenden, väterlichen Bewachung ausruht, kann ihm niemand verdenken. Nur fragt es sich, ob er sich beizeiten zur Umkehr besinnt und ob es gelingen wird, aus dem unbefähigten, durch die Klassen geschleppten Schüler einen brauchbaren und für die Allgemeinheit nutzbringenden Gelehrten zu machen.

[832] 833. Berufswahl. Wenn sich die Eltern auf Ehre und Gewissenfragen, so müssen sie zugeben, daß der Sohn oft weder Neigung, Lust, noch Befähigung zu dem erwählten Beruf besitzt, sondern daß sie ihn dazu im falschen Glauben bestimmten, der und der Stand sei besonders vornehm und begehrenswert und die ganze Familie würde durch die spätere Stellung des Sohnes mit gehoben werden. Vielleicht hat auch der Sohn selbst den Wunsch geäußert, dies oder das zu werden. Aber Kinder wünschen sich leicht etwas, weil sie weder die Schwierigkeiten, noch die Vorzüge und Nachteile eines Berufes kennen. Die Eltern sollten daher nach eignem und dem Urteil der Lehrer über die Fähigkeiten des Sohnes seine Zukunft bestimmen. Nachdem sie ein paar Jahre die vergeblichen Versuche mit ansahen, die gemacht wurden, mehr Interesse für die Wissenschaften in ihm zu erwecken, sollten sie den Sohn vom Gymnasium fortnehmen und ihn in einer Mittel- oder Volksschule bis zur Konfirmation lassen. Während der letzten Jahre mag man dann entscheiden, zu welchem Amt oder Gewerbe er am besten taugt. Ein fleißiger, tüchtiger Mensch kann es in jedem Stande zu etwas Hervorragendem bringen, das beweisen Handwerker und Industrielle heutzutage gründlichst. Und kein Stand, kein Beruf ist zu niedrig und zu gering – es kommt nur auf die Leistungen an und auf die Vollkommenheiten, die man darin erreicht.

[833] 834. Eigenschaften des Lehrers. Den jungen Menschen zu einem brauchbaren Mitgliede der menschlichen Gesellschaft zu erziehen, ist aber nicht durch Beispiel und Ermahnung allein die Sache des Vaters, sondern die der Schule und der Lehrer. Man vertraue sein Kind nur einem Manne an, der Liebe zu seinem Beruf hat, in jeder Weise günstig auf das Kind einwirkt und sich das Vertrauen und die Zuneigung der Schüler erwerben kann. Ein Lehrer, den der Schüler verachtet, haßt, lächerlich findet oder der ihm wegen besonderer Eigenschaften abstoßend ist, wird nie von erziehlich gutem Einfluß auf das Kind sein können.

[834] 835. Autorität des Lehrers. Der Schüler soll voll Verehrung und Ehrfurcht zu seinem Lehrer aufblicken und ihm darf kein Zweifel an dessen geistigen Fähigkeiten entstehen. Ebenso muß der Lehrer dem Schüler für gute Sitten, Lebensart, Selbstbeherrschung, Gerechtigkeit und Wahrheitsliebe ein leuchtendes Beispiel sein, und die Ueberzeugung, daß das, was der Lehrer sagt und thut, richtig und gut ist, muß dem Schüler in Fleisch und Blut übergehen. Auf keinen Fall dürfen die Eltern diesen Glauben zu erschüttern suchen. Selbst wenn ihnen ein Benehmen oder ein Urteil des Lehrers einmal etwas unverständlich oder unrichtig vorkommt – Lehrer sind schließlich auch nur Menschen und dazu oft nervöse, überangestrengte! – dürfen sie nicht in Gegenwart des Kindes Partei gegen den Lehrer ergreifen und sich abfällig oder spottend über ihn äußern. Sie müssen im Gegenteil darauf bedacht sein, die Autorität des Lehrers zu wahren, dem Kinde strenge verbieten, sich respektlos über den Lehrer zu äußern und für dessen Handlung nach einer plausiblen Erklärung suchen, die alle Zweifel im Herzen des Kindes beseitigt. Denn das Kind, das noch nicht einsieht, daß es für sich lernt und zu eigenem Besten unterrichtet wird, lernt für den geliebten und verehrten Lehrer mit viel, viel größerer Freudigkeit als aus Furcht für den strengen, unbeliebten. Ein aufmerksamer Lehrer merkt nur zu bald aus dem Ton und dem Betragen des Kindes, welch ein Geist im Elternhause herrscht, und er wird aus den gelegentlichen Aeußerungen des Kindes seinen Rückschluß auf die Umgangsart und die Eigenschaften der Familie machen können. Umgekehrt wissen die Eltern gar bald aus den Erzählungen des Kindes, wem sie ihren Sprößling anvertrauten und in welcher Weise der Lehrer bestrebt ist, das Gute im Kinderherzen zu erwecken und zu befestigen. Auch da ist es durchaus verkehrt und kann für das Kind von großem Schaden sein, den Ansichten oder Lehren, die das Kind in der Schule hört, entgegenzutreten oder sie umzustoßen. Elternhaus und Schule müssen gemeinsam in gleicher Art auf das Kind einwirken, sie müssen zusammen an der Erziehung des Kindes arbeiten und sich fest unterstützen – nur wo dies erreicht wird, sich die im Hause begonnene Erziehung in der Schule fortsetzt und wieder die guten, aus der Schule heimgetragenen Keime hier die richtige Pflege finden, wird die Erziehung segensreich sein.

[835] 836. Kinder in Pensionaten. Eignen sich die Verhältnisse im Elternhause nicht zu einer gedeihlichen Entwicklung der Kinder, so wird man sich entschließen müssen, die Kinder in Pension zu geben. Man denke dabei nicht nur an das pekuniäre Opfer, das man auf das Geringste beschränken möchte, vielleicht auch muß. Aber diese verkehrte Sparsamkeit bestraft sich oft hart. Vor allen Dingen überzeuge man sich, daß in jeder Hinsicht hinreichend für das leibliche Wohl des Kindes gesorgt wird, daß es in gesunden Zimmern, mit nicht vielen anderen Kindern, schläft und daß die Verpflegung genügt. Ferner, daß Liebe und Teilnahme für die Pensionäre vorhanden ist und diese auch während der freien Stunden beobachtet und behütet werden. Auch ist es nicht ratsam, ein Kind zu ganz einfachen Leuten in Pension zu geben, die auf seine Manieren, das Benehmen bei Tisch u.s.w. vielleicht gar kein Gewicht legen. Häßliche Angewohnheiten und Nachlässigkeiten sind aber sehr schwer wieder abzulegen und zu überwinden, und schlechtes Benehmen hindert heutzutage in jeder Weise am Fortkommen. Am geeignetsten zur Erziehung eines Kindes ist nicht ein großes Pensionat, wo zur Berücksichtigung der Individualität des einzelnen gar keine Zeit ist, sondern eine Lehrersfamilie. Hier wird man auch zu gleicher Zeit die Fortschritte in der Schule bewachen und die Leistungen des Kindes kontrollieren.

[836] 837. Freistunden und Zerstreuungen. Daß die Freistunden des Kindes richtig angewendet werden, ist gleichfalls eine Sorge des Elternhauses oder der Familie, denen das Kind anvertraut ist. Soll das Kind frisch und gesund bleiben, so müssen die Schulaufgaben ihm Zeit lassen, sich beim Spiel zu erholen. Man muß also die Arbeit so einteilen, daß das Kind während der schönen Stunden noch ins Freie kommt, daß es sich aber nicht zu müde tobt, um später noch lernen zu können. Die Zerstreuungen des Kindes sollen in Spaziergängen, Gymnastik, Spielen im Freien oder im Zimmer bestehen. Lesen gestatte man nur mit Maßen, da die Kinder nur zu gern »Bücherwürmer« werden, beim Lernen träumen und dadurch denkfaul werden. Andere Vergnügungen, die eigentlich nur dem Erwachsenen zustehen, wie der Besuch von Theatern, Konzerten, Tanzfesten u.s.w., beschränke man soviel als möglich. Die Kinder werden dadurch nur zerstreut und überreizt, und sind am nächsten Morgen müde und abgespannt. Gesunde und verständig erzogene Kinder finden auch meistens wenig Gefallen an diesen unkindlichen Vergnügungen: »mens sana in corpore sano« heißt es auch hier.

[837] 838. Belohnungen und Strafen. Hat ein Kind besondere Angewohnheiten oder Fehler, so ist es wünschenswert, daß Lehrer und Eltern nach verabredeten Maßregeln diesem Fehler zu steuern versuchen und sich gegenseitig über den Fortschritt der Besserung oder einen eingetretenen Rückfall unterrichten. Bei solchen schwerer zu erziehenden Kindern wird man dahin kommen, Lohn und Strafe häufiger anzuwenden, als bei anderen Kindern. Im allgemeinen sollte dem Kind als Belohnung das Lob des Lehrers genügen und die Freude der Eltern über ein gutes Zeugnis. Denn das Kind soll wissen, daß es mit gewissenhafter Arbeit nur seiner Pflicht erfüllt, also eigentlich kein besonderes Lob verdient. Als hinreichende Strafe soll dem Kind der Tadel oder die Unzufriedenheit des Lehrers erscheinen und beides soll genügen, es auf den rechten Weg zurückzubringen.

Jedenfalls muß man mit Belohnungen noch sparsamer umgehen, als mit Strafen, und nur um den Ehrgeiz eines Kindes neu zu beleben, und es in seinen Bemühungen, sich zu bessern, zu unterstützen, wird man besondere Belohnungen, die Erlaubnis zu einem Vergnügen oder irgend ein Geschenk, aussetzen. Harte Strafen sollen gleichfalls nur in der Not als Erziehungsmittel angewendet werden, wobei man aber Strafen, die das Ehrgefühl, den Stolz oder die Scham verletzen, gänzlich auslassen muß.

[838] 839. Hauslehrer. Auf dem Lande übergiebt man die Erziehung der Knaben während der ersten Jahre häufig einem Hauslehrer. Auch bei der Wahl eines Hauslehrers sei man nicht leichtsinnig. Der Hauslehrer ist auch außerhalb der Unterrichtsstunden mit den Kindern zusammen, überwacht die Arbeiten, Spaziergänge und Spiele und nimmt an den Mahlzeiten teil. Die Kinder werden den Lehrer scharf beobachten und seine guten wie schlechten Eigenschaften bald nachmachen. Durch das stete Beisammensein gewinnt der Hauslehrer großen Einfluß auf seine Zöglinge, und seine Ansichten werden die ihren werden. Das empfängliche Kindergemüt läßt sich tiefer und nachhaltiger beeinflussen, als man denkt, und oft werden durch gewissenlose Erzieher Keime zu den traurigsten Eigenschaften in das Kind gelegt. Hat man aber einen Hauslehrer als gewissenhaft und passend für die Kinder erkannt, so soll mall ihm in jeder Weise helfen, eine Stellung zu befestigen, damit die Kinder merken: auch die Eltern erkennen seine Tüchtigkeit an.

[839] 840. Behandlung des Hauslehrers. Man gebe ein gutes, nicht zu kleines Zimmer, in der Nähe der Kinderstube, damit er stets in der Nähe seiner Schüler bleibt. Man soll ihm aber nicht den schlechtesten und dürftigsten Raum von allen im Hause geben, noch die wackeligsten Möbel, wie es noch vielfach auf dem Lande geschieht. Kinder merken sofort den Unterschied, den man zwischen ihrem Lehrer und anderen Mitgliedern des Hauses macht. Und wenn sie gar hören: »Das ist für den Hauslehrer reichlich gut genug«, so werden auch sie sofort geringschätzig über ihn denken. Nimmt der Hauslehrer auch bei den Mahlzeiten mit seinen Zöglingen das unterste Ende des Tisches ein, so ist darauf zu achten, daß ihm vor den Kindern und nicht nach denselben serviert wird, wie es in manchen, besonders adligen Familien geschieht. Ebenso darf bei Ausfahrten der Hauslehrer nicht rückwärts, die Kinder dagegen vorwärts sitzen. Wenn ein Hauslehrer sich auch fern von allen unbescheidenen Ansprüchen halten wird, so sollte er bei all diesen Dingen, die dazu beitragen, sein gesellschaftliches Ansehen bei den Kindern zu erschüttern und ihn unter sie, auf die Stufe mit einem Dienstboten zu stellen, konsequent auf seinem guten Rechte beharren. Die Achtung der Hausbewohner und besonders die der Kinder wird ihn belehren, daß es seine Pflicht war, sich diesen kleinlichen Maßnahmen zu widersetzen. Auch darf der Lehrer, wenn Gäste geladen sind, nicht genötigt werden, die Mahlzeiten für sich einzunehmen; bleiben auch die Kinder an solchen Tagen dem gemeinsamen Tisch fern, so wird der verständig denkende Lehrer es nur gerechtfertigt finden, daß er die Kinder überwacht. Ihn allein aber von der Fröhlichkeit auszuschließen, ist grausam, unbillig und thöricht: denn die Kinder werden seine gesellschaftliche »Unmöglichkeit« als Schmerz oder als Triumph empfinden. Und Kinder sollen nicht Veranlassung haben, die Thaten der Erwachsenen als ungerecht oder als grausam zu beurteilen.

Der Lehrer soll der Freund der Kinder sein, zugleich aber eine Respektperson. Und Eltern, denen die Erziehung der Kinder am Herzen liegt, sollen das schwere und verantwortliche Amt des Lehrers nach besten Kräften unterstützen. Der Segen wird für das Kind, das unter »rechter Zucht« aufwächst, nicht ausbleiben.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 829-840.
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