Das Räuberwesen
Der Raubmörder August Sternickel vor den Geschworenen

[152] Die Zeiten der Räuberromantik sind längst vorüber. Die meilenweiten dichten Waldungen sind vielfach dem Spaten anheimgefallen, Eisenbahnen durchbrausen bis in die entlegensten Gegenden das Land. Es ist deshalb den Räuberbanden kaum noch möglich, im Waldesdickicht sich Höhlen zu bauen und dort ihr Lager aufzuschlagen, noch weniger auf verfallenen Burgen sich zu verschanzen. Andererseits dürfte das Räuberhandwerk kaum noch sehr lohnend sein, da die wenigen Fuhrwerke, die die Chausseen befahren, wertvolle Sachen nur selten mit sich führen dürften. Noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts hausten in waldreichen Gegenden große Räuberbanden, die die Landleute und auch städtischen Kaufleute, wenn sie ihre Wareneinkäufe von der Leipziger Messe und Jahrmärkten in ihre Heimat transportierten, ausplünderten. Selbst die Postwagen wurden vielfach geplündert. Die Gendarmerie war diesen Raubzügen gegenüber fast machtlos, da die Räuber gewöhnlich bis an die Zähne bewaffnet und, unter dem Befehl eines »Hauptmanns« und mehrerer anderer Führer, ganz militärisch organisiert waren. Wenn die Raubzüge überhandnahmen und gar Morde verübt waren, da mußte gegen die Bande militärische Hilfe in Anspruch genommen werden. Das Militär hatte gewöhnlich mit den Räubern förmliche Schlachten zu liefern, ehe es gelang, die Banden dingfest zu machen. Im Mittelalter sollen die Räuberbanden, teils aus Lust zur Romantik, hauptsächlich wohl aber aus Anlaß wirtschaftlicher Not, so zahlreich gewesen sein, daß sie eine fast ständige Landplage bildeten. Einer der gefürchtetsten Räuberhauptleute war Louis Dominique Cartouche, geboren 1693[152] zu Paris als Sohn eines Weinschenken. Cartouche soll ein auffallend schöner und höchst intelligenter Mensch gewesen sein. Er soll aber schon als Schulknabe Hang zu allen möglichen Diebereien gehabt haben. Obwohl er infolge seiner seltenen Schönheit und seines geradezu bestrickend liebenswürdigen Wesens überall gerne gesehen war und man allgemein die größte Nachsicht mit ihm übte, waren die Lehrer doch schließlich genötigt, ihn aus der Schule zu weisen, da eine Anzahl nächtlicher schwerer Einbrüche gegen ihn zur Anzeige kamen. Cartouche war der Sohn sehr braver Eltern. Diese fanden sich aber schließlich auch veranlaßt, ihr ungeratenes Kind, das ihr Stolz und ihre Freude war, und auf das sie die größten Hoffnungen gesetzt hatten, aus dem Hause zu weisen. Cartouche begab sich, obwohl noch ein halbes Kind, in die Normandie und schloß sich dort einer Räuberbande an. Sehr bald kehrte er nach Paris zurück und organisierte hier eine Räuberbande, die lange Jahre der Schrecken von Paris und weiter Umgebung war. Cartouche übte, trotz seiner großen Jugend, die unumschränkteste despotische Gewalt über seine Bande aus. Man erzählt folgendes Gaunerstückchen. Eines Tages begegnete Cartouche einem alten Holzhauer in einem Walde in der Nähe von Paris. Der alte Holzhauer sah ungemein ehrwürdig aus. Cartouche hielt den Alten mit dem Worten: »La bourse ou la vie« die Pistole entgegen. Der Alte versicherte, daß er arm wie eine Kirchenmaus sei. Das glaube ich Ihnen aufs Wort, versetzte Cartouche. Ich werde Ihnen nicht nur nichts tun, sondern Sie im Gegenteil mit Speise und Trank und auch Geld reichlich versehen, wenn Sie sich als Bischof kleiden lassen und alles tun, was ich Ihnen befehle. Ich werde mit Ihnen und einigen meiner Leute nach Paris fahren. Wir werden in einer Equipage vor dem größten Verkaufsmagazin vorfahren und dort auf Ihren Befehl große Einkäufe machen. Sie dürfen kein Wort sprechen, sondern nur auf alle Fragen antworten: »Oui, monsieur.« Sobald Sie es wagen sollten, uns durch eine Miene zu verraten, erschieße ich Sie sofort. Der alte Holzhauer versprach, alles zu tun, was Cartouche von ihm verlangt. Der Alte wurde als Bischof gekleidet det und ihm ein goldenes Kruzifix umgehangen.[153] Cartouche und einige seiner Leute legten die Kleidung als Geistliche an und fuhren mit einer eleganten Equipage mit dem alten Holzhauer vor dem größten Pariser Verkaufsmagazin vor. Cartouche gab vor: der Bischof wolle, zwecks Ausstattung seines Palais, große Einkäufe machen. Dem Bischof wurde ein Sessel gebracht, und Cartouche suchte die Waren aus. Bei jedem Stück wurde der Bischof um seine Genehmigung ersucht, er antwortete immer: Oui, monsieur. Endlich fragte Cartouche den Bischof, ob er die gekauften Waren ins Palais fahren und aus der bischöflichen Kasse den Kaufpreis entnehmen solle, um sofort alles zu bezahlen. Der Bischof solle im Magazin verweilen, er werde sofort mit dem Gelde in der Equipage zurückkehren. »Oui, monsieur,« antwortete, wie immer, »der Bischof«. Cartouche ersuchte, die gekauften Gegenstände in die vor der Tür haltende Equipage zu bringen und fuhr mit seinen Leuten davon.

Es verging Stunde auf Stunde, die Geistlichen kehrten nicht zurück. Der Bischof saß noch stumm und regungslos im Sessel, als bereits längst der Abend hereingedämmert war und das Verkaufsmagazin geschlossen werden sollte. Der Inhaber des Magazins fragte den Alten nach der Ursache des so langen Ausbleibens der Geistlichen, er erhielt aber immer nur zur Antwort: »Oui, monsieur.« Dem Magazininhaber stiegen schließlich Bedenken auf. Da aus dem alten »Bischof« mehr als »Oui, monsieur« nicht herauszubringen war, so benachrichtigte der Besitzer des Verkaufsmagazins schließlich die Polizei. Letztere stellte fest, daß die angeblichen Geistlichen Cartouche mit einem Teil seiner Bande und der »Bischof« ein armer Holzhauer war.

Die Polizei gab sich jahrelang die erdenklichste Mühe, den kühnen Räuberhauptmann nebst seiner Bande zur Haft zu bringen. Allein Cartouche, von dem ganz Frankreich sprach und für den die Damenwelt, aus Anlaß seiner geradezu blendenden Schönheit, schwärmte, zeigte sich auf öffentlichen Plätzen, besuchte die Schauspiele und vornehme Gesellschaften, seine Festnahme gelang aber nicht. Die Raubzüge der Cartouchebande und auch die von der Bande verübten Mordtaten nahmen schließlich derartig überhand,[154] daß das Parlament und auch der französische Kriegsminister die Verhaftung der Bande, insbesondere ihres Hauptmanns, mit vollstem Nachdruck forderten. Es wurde Militär und Gendarmerie in großer Zahl in die Wälder entsandt, es war aber alles vergebens. Endlich, am 6. Oktober 1721, befand sich Cartouche in einer Dorfschenke. Er wurde von einem seiner Vertrauten verraten und konnte infolgedessen festgenommen werden. Sein Prozeß wurde vom Parlament ment vor die Kammer von Tournelle gezogen. Er legte sowohl im Gefängnis als auch in der Gerichtsverhandlung eine eisige Ruhe an den Tag. Er wurde, den damaligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, auf die Folter gespannt. Er nannte aber trotzdem weder seinen Namen, noch gab er Mitschuldige noch die von ihm begangenen Verbrechen an. Durch ein Parlamentsurteil wurde er

zum Tode durch das Rad

verurteilt. Als er in Paris auf dem Grèveplatz, wo die Hinrichtung erfolgen sollte, nach allen Seiten spähte und nur Henkersknechte und Soldaten, aber keine Genossen zu seiner Befreiung wahrnahm, erklärte er: er wolle nunmehr ein Geständnis machen. Er wurde sofort ins Stadthaus geführt. Dort gestand er alle seine Verbrechen ein und nannte eine sehr große Zahl Mitschuldiger, darunter viele Damen und bekannte Edelleute, die ihn ebenso umschwärmt haben sollen wie die Damenwelt.

Er wurde auf den Richtplatz zurückgeführt und erlitt hier den Tod durch das Rad. Diese Art der Hinrichtung, die in Preußen noch im dritten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts zur Anwendung kam, soll ungemein grausam gewesen sein. Ein mit eisernen Spitzen Versehens Rad, das mit voller Wucht auf den auf einem Brett festgeschnallten Verbrecher niedersauste, zerbrach diesem einzeln die Knochen. Erst allmählich trat der Tod des Gemarterten ein. Dies mittelalterliche Marterwerkzeug wird seit fast einem Jahrhundert in keinem Kulturstaat mehr angewendet.

Noch während des Prozesses brachten Legrand und Riecobini den noch auf dem Schafott von Schönheit und Anmut strahlenden Räuberhauptmann auf die Bühne.

[155] Maler, Kupferstecher und Bänkelsänger wetteiferten, seinen Namen zu verewigen.

Mitte des achtzehnten Jahrhunderts tauchte in Bayern eine Räuberbande unter Führung des

Bayrischen Hiesel

auf, die viele Jahre die Bewohner Bayerns in Angst und Schrecken setzte. Eine unendlich große Zahl Mordtaten und räuberische Überfälle auf den Chausseen und Dörfern hatte diese Bande ausgeführt. Nach unsäglichen Anstrengungen gelang es, den Bayrischen Hiesel, der 1758 in Kissingen geboren war und mit seinem richtigen Namen Mathias Klostermeyer hieß, nebst seiner Bande festzunehmen. Im Jahre 1771 wurde der gefährliche Räuberhauptmann in Dillingen erdrosselt und alsdann gerädert.

Ende des achtzehnten Jahrhunderts hauste am Oberrhein eine Räuberbande unter dem Kommando des berüchtigten

Räuberhauptmanns Schinderhannes.

Dieser Mann, der Johannes Bückler hieß, war 1779 zu Unstädten in der Grafschaft Katzenellenbogen geboren. Auch Schinderhannes und seine Bande, zu der selbst sein leiblicher Vater gehörte, war lange Zeit der Schrecken der Bewohner des Oberrheins. Schinderhannes soll oftmals mit seiner Bande Dörfer und kleine Städte überfallen haben. Die Bewohner verrammelten ihre Haustür. Schinderhannes zog aber mit seiner Bande erst nach Erhalt eines hohen Lösegeldes ab. Eine weitere Spezialität des Schinderhannes war, von Jahrmärkten heimkehrende Leute auszuplündern. Gegen hohe Bezahlung stellte er Sicherheitskarten aus. Die im Besitze solcher Karten waren, durften von seiner zahlreichen Bande nicht behelligt werden. In einem Falle soll dies trotzdem geschehen sein. Schinderhannes übte aber prompte und strenge Justiz. Er schoß dies Mitglied seiner Bande, der es gewagt hatte, seinem Befehl zuwiderzuhandeln, sofort eigenhändig nieder. Endlich, nach langen Anstrengungen gelang es einem starken militärischen Streifkommando, den kühnen Räuberhauptmann nebst seiner Bande festzunehmen. Anfang 1805 fand in Mainz die Gerichtsverhandlung[156] statt, die ungeheures Aufsehen erregte. Schinderhannes und alle seine Mitangeklagten wurden zum Tode verurteilt und sämtlich hingerichtet.

An der Wende des zwanzigsten Jahrhunderts tauchte in Oberbayern der Räuber Mathias Kneißl auf, der ganz in moderner Form, auf einem eleganten Zweirad, mit Dolchen, Gewehren, Revolvern und Patronen ausgerüstet, die Lande durchstreifte. Er war lange Zeit der Schrecken der Landbevölkerung von Oberbayern. (Siehe Band 2.) Es kostete unendliche Mühe, den kühnen Räuber zu verhaften. Sein Oheim, namens Pascolini, war vierzig Jahre vorher ein volles Jahrzehnt einer der gefürchtetsten Räuberhauptleute Oberbayerns. Pascolini ist, ebenso wie Kneißl, auf dem Schafott gestorben.

Im siebenten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts kamen in Berlin einige alleinstehende Frauen in grausamster Weise ums Leben. Nach langen Bemühungen gelang es der Polizei, den Mörder in der Person des Agenten Dyckhoff zu verhaften. Die Verhandlung gegen Dyckhoff, die im November 1883 das Schwurgericht des Landgerichts Berlin I vierzehn Tage lang beschäftigte, förderte ein grauenhaftes Bild aus der

Verbrecherwelt Berlins

zutage.

Alte Verbrecher sinken ins Grab und neue entstehen in fast ununterbrochener Reihenfolge. Im Juni 1905 brannte des Nachts im Dorfe Plagwitz bei Löwenberg in Schlesien eine am Ausgange des Dorfes etwas abseits von der Dorfstraße stehende Windmühle ab. Am folgenden Tage wurde festgestellt, daß das Feuer angelegt war. Unter den Brandtrümmern wurde die entsetzlich zugerichtete Leiche des Mühlenbesitzers zers gefunden. Es war kein Zweifel, daß der Müller zunächst ermordet und beraubt und alsdann die Mühle in Brand gesetzt worden war. Der Müllergeselle

August Sternickel,

der bei dem Mühlenbesitzer in Stellung gewesen, war spurlos verschwunden. Die Polizei, unter Leitung des Berliner Polizeiinspektors Wehn, setzte alle Hebel in Bewegung, um[157] des Verbrechers habhaft zu werden. Es gelang wohl zwei Helfershelfer des Sternickel, die Gebrüder Pietsch, zu verhaften. Diese wurden in Hirschberg, Schlesien, vor das Schwurgericht gestellt. Einer wurde zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt, der zweite wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Allein Sternickel war und blieb verschwunden. Inzwischen tauchte in verschiedenen Gegenden Schlesiens, Posens, Ost- und Westpreußens eine

unheimliche Mordgestalt

auf. Es wurden des Nachts einsam belegene Bauerngehöfte überfallen, die Bewohner ermordet und beraubt und alsdann die Gehöfte in Brand gesteckt. Speziell in Niederschlesien trieb ein angeblicher Heuhändler sein unheimliches Wesen. Ein Mann betrat einsam belegene Gehöfte, gab vor, Heuhändler zu sein und große Mengen Heu kaufen zu wollen. Von diesem Heuhändler wurde die Besitzerin eines einsam belegenen Bauerngehöfts des Nachts erdrosselt, beraubt raubt und das Gehöft alsdann in Brand gesteckt. Ebenso erging es einem alleinstehenden alten Hofbesitzer in einer anderen Gegend Niederschlesiens. Aber auch in Westfalen, am Rhein, in Hessen und Hannover wurden ähnliche Verbrechen verübt. Überall herrschte die Befürchtung: Sternickel durchziehe die Lande, um zu morden und zu rauben. Und wenn auch nicht all die erwähnten Verbrechen von Sternickel begangen worden sind – es herrschte bereits allenthalben der »Sternickel-Schrecken«

so ist doch nachgewiesen, daß der Heuhändler in Schlesien Sternickel war, und daß ein ganzes Teil der erwähnten Verbrechen von diesem unheimlichen Manne begangen worden ist. Sternickel beschränkte seinen Wirkungskreis nicht auf Mord, Raub und Brandstiftung, er war im Nebenberuf auch

Heiratsschwindler.

Es soll ihm vielfach gelungen sein, in anständigen und vermögenden Familien Eingang zu finden und sich mit der Tochter des Hauses zu verloben. Sein nicht unschönes Äußere, seine stattliche Figur, seine Gabe, sich angenehm zu unterhalten und den feinen Mann zu kopieren, dürften ihm dabei wesentlich zugute gekommen sein. Da der zukünftige[158] Schwiegersohn bisweilen »ganz zufällig« In Geldverlegenheit gekommen war, so wurde ihm gern von den Schwiegereltern ausgeholfen. Bisweilen erhielt er auch große Summen, da er vorgab, Hypothekenzinsen seines sehr wertvollen Gutes bezahlen zu müssen. In der Gegend des Oderbruchs war es Sternickel, der selbstverständlich überall unter falschem Namen auftrat, gelungen, in einer hochanständigen, sehr vermögenden Familie Eingang zu finden und sich mit der Tochter des Hauses zu verloben. Er gab vor: sein Vater sei Besitzer zweier großer Rittergüter. Eins, das in der Nähe von Guben gelegen sei, werde von seinem Bruder bewirtschaftet. Er selbst wolle sich ein Landgut kaufen, und alsdann seine angebetete. Braut als Gattin heimführen. Eines Tages hatte Sternickel an seinen, zukünftigen Schwiegervater ein – Anliegen. Er bat um ein Darlehen von 3000 Mark, zwecks Bezahlung seiner Hypothekenzinsen. In den nächsten Tagen werde er »selbstverständlich« das Darlehen mit Dank zurückgeben. Der Schwiegervater wurde mißtrauisch. Er bat sich Bedenkzeit aus. Die eingezogenen Erkundigungen über den zukünftigen Schwiegersohn lauteten derartig bedenklich, daß der Schwiegervater dem Manne sein Haus verbot und sofort die Verlobung mit seiner Tochter für aufgelöst erklärte. Inzwischen tauchte mehrfach die Nachricht auf: Sternickel sei gefangen. Bei näherer Prüfung stellte es sich aber immer heraus, daß ein armer Schächer, der vielleicht mit Sternickel eine entfernte Ähnlichkeit hatte, gefangen worden sei. Einmal gelang es einem Gendarm in Schlesien in der Tat, auf einer Wiese den richtigen Sternickel zu ergreifen. Sternickel stieß jedoch den Gendarmen über den Haufen und entkam.

Im Oktober 1912 meldete sich bei dem Bauerngutsbesitzer Franz Kallies in Ortwig, Kreis Lebus, ein Knecht, der sich Otto Schöne nannte. Da es auf dem Lande bekanntlich zumeist an Arbeitskräften fehlt, wurde der Knecht sofort in Arbeit gestellt. Kallies war mit den Leistungen des Schöne sehr zufrieden, es fiel ihm aber auf, daß der Mann keine Papiere hatte. Ferner fiel es dem Kallies auf, daß Schöne mehrfach auf einige Tage verreiste, aber nicht angeben wollte, wohin er fahre. Als Schöne Ende Dezember 1912[159] wiederum auf einige Tage verreiste, durchsuchte Kallies seine Sachen. Schöne merkte das nach seiner Rückkehr, er beschloß daher, sich an seinem Dienstherrn zu rächen. Da Kallies aber ein sehr großer und starker Mann war, so beschloß Schöne, sich Hilfe zu besorgen. Er begab sich nach Müncheberg und traf dort auf der Herberge drei junge, kräftige Burschen. Diese erklärten sich sofort bereit, dem Mann zu helfen, »ein Ding zu drehen«. Sie begleiteten ihn sogleich nach Ortwig, schliefen mit Schöne in dessen Kammer und halfen alsdann am anderen Morgen, Kallies und Frau sowie das Dienstmädchen zu ermorden und den Geldschrank zu erbrechen. Nach beendeter Tat erhielt jeder der drei jungen Leute etwas über 100 Mark. Die drei jungen Burschen fuhren darauf nach Berlin, kauften sich neue Kleidung und besuchten in Gesellschaft von Prostituierten mehrere Vergnügungslokale. Sie wurden sehr bald verhaftet.

Schöne schaffte die Leichen nach Ringenwalde, legte sie auf eine Strohmiete und setzte letztere in Brand. Alsdann flüchtete er. Es gelang sehr bald, ihn zu verhaften. Dabei stellte es sich heraus, daß der Knecht Otto Schöne der seit Jahren gesuchte

gefürchtete Raubmörder August Sternickel

war. Nach anfänglichem Leugnen gab der Verhaftete auch zu, Sternickel zu sein.

Er hatte sich nebst seinen Komplicen vom 13. bis 15. März 1913 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Frankfurt a.d.O. zu verantworten. Die Stadt stand vollständig unter dem Eindruck dieses Raubmordprozesses. Schon in früher Morgenstunde flutete ein ungemein zahlreiches Publikum nach der Logenstraße, in der, von einem Vorgarten umgeben, das Landgerichtsgebäude belegen ist. Der Eingang zum Vorgarten war von einer dichten Kette von Polizeibeamten abgesperrt, die nur Personen, die im Besitz einer Eintrittskarte oder einer gerichtlichen Vorladung waren, passieren ließen. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landrichter Dr. Wrede. Die Anklage vertraten Erster Staatsanwalt Geh. Justizrat Naumann und Staatsanwalt Matthias. Die Verteidigung führten Justizrat stizrat Loeser (Frankfurt a.d.O.) für Sternickel, Justizrat Hauptmann (Frankfurt[160] a.d.O.) für Georg Kersten, Rechtsanwalt Bahn und Rechtsanwalt Dr. Werthauer (Berlin) für Willy Kersten, Rechtsanwalt Dr. Donig (Berlin) für, Schliewenz. Kammergerichtspräsident Geh. Justizrat Dr. Heinroth, General-Staatsanwalt Wirkl. Geh. Oberjustizrat Supper und Kammergerichtsrat Dr. Buresch wohnten der Verhandlung bei.

Gegen 9 1/2 Uhr vormittags rollte der grüne, aus Berlin besorgte Gefangenenwagen durch die Straßen Frankfurts. Eine ungeheure Menschenmenge, zum Teil per Rad, eilte dem Wagen nach. Der Wagen fuhr in den Hof des Gerichtsgebäudes. Es entstiegen dem Wagen, unter starker polizeilicher Bedeckung, die vier Angeklagten, die sämtlich gefesselt waren. Sternickel war ein mittelgroßer, breitschultriger Mann mit halbem Kahlkopf und dunkelblondem Vollbart. Er machte keinen üblen Eindruck. Rechts und links von Sternickel saß ein Gendarm. Die drei anderen Angeklagten, der 1895 geborene Arbeiter Willy Kersten, der 1893 geborene Arbeiter Georg Kersten und der 1894 geborene Arbeiter Franz Schliewenz machten ebenfalls keinen schlechten Eindruck. Alle drei waren vollständig bartlos. Willy Kersten, der zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt war, sah noch knabenhaft aus.

Nach geschehenem Zeugenaufruf bat der Vater des Angeklagten Schliewenz, der Verhandlung als Zuhörer beiwohnen zu dürfen. Der Vorsitzende gestattete das, da der Angeklagte Schliewenz minderjährig sei.

Es wurde alsdann der

Anklagebeschluß

verlesen. Danach wurden die Angeklagten beschuldigt, am 8. Januar 1913 zu Ortwig, Kreis Lebus, den Bauerngutsbesitzer Franz Kallies, dessen Gattin und das Dienstmädchen Anna Philipp vorsätzlich und mit Überlegung getötet zu haben, wobei sie Waffen bei sich führten, Sternickel außerdem, eine Strohmiete in Brand gesetzt zu haben. Sternickel gab darauf auf Befragen des Vorsitzenden an: Er sei am 11. Mai 1866 zu Maschanna, Kreis Rybnick, Oberschlesien, geboren, evangelischer Konfession. Seine Eltern seien, als er noch ein Knabe war, nach Loslau, Oberschlesien, gezogen und haben dort eine Bäckerei betrieben. Er[161] habe das Müllerhandwerk erlernt und als Geselle mehrfach in Schlesien und Brandenburg gearbeitet.

Vors.: Sie sind mehrfach wegen Hausfriedensbruchs, Einbruchsdiebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung mit Gefängnis und Zuchthaus bestraft.

Sternickel: Herr Präsident, das wird immer so geschoben, daß einer rein muß.

Vors.: Jedenfalls haben Sie die Strafen erhalten und auch verbüßt?

Sternickel: Jawohl, ich war zumeist unschuldig.

Vors.: Es schwebt gegen Sie noch ein Verfahren wegen Raubmordes und vorsätzlicher Brandstiftung wegen des bekannten Verbrechens im Dorfe Plagwitz bei Löwenberg in Schlesien, das kommt aber hier nicht zur Verhandlung.

Der Angeklagte schwieg.

Willy Kersten gab mit weinerlicher Stimme an: Er sei im Dezember 1895 zu Berlin geboren und unbestraft.

Georg Kersten gab an: Er sei 1893 zu Berlin geboren und bereits wegen Diebstahls bestraft.

Staatsanwalt Matthias: Gegen den Angeklagten Georg Kersten schwebt noch ein Verfahren wegen Diebstahls bei dem Landgericht Berlin I.

Angekl.: Da bin ich aber unschuldig.

Arbeiter Franz Schliewenz, 1894 in Punitz, Provinz Posen, geboren, war ebenfalls bereits wegen Diebstahls bestraft.

Vors.: Nun Sternickel, wollen Sie sich auf das Ihnen zur Last gelegte Verbrechen erklären?

Sternickel: Nein!

Vors.: Wollen Sie überhaupt nicht antworten?

Sternickel: Nein!

Vors.: Geben Sie vielleicht alles, was in der Anklage steht, zu?

Sternickel: Um Gotteswillen nicht!

Vors.: Na, dann wollen wir uns doch darüber unterhalten, halten, inwieweit Sie schuldig sind.

Sternickel nickte zustimmend und erzählte darauf auf Befragen des Vorsitzenden: Ich trat im Oktober 1912 bei Kallies in Dienst. Kallies verlangte Nachweis über meine Vergangenheit. Ich nannte mich Otto Schöne und sagte: Meine Papiere sind mir zumeist gestohlen worden. In den letzten Tagen des Dezember verreiste ich auf einige Tage.

Vors.: Wohin waren Sie gereist?

Angekl.:

Das ist mein Geheimnis, das will ich nicht sagen.

Vors.: Sie blieben drei Tage fort, wollen aber nicht sagen, wo Sie gewesen sind?

Sternickel: Nein, das sage ich[162] nicht.

Vors.: Was geschah, als Sie zurückkamen?

Sternickel: Ich merkte, daß Kallies in der Kammer meine Sachen durchsucht hatte und daß mir eine Schürze fehlte. Ich stellte Kallies deshalb zur Rede und bekam mit ihm Streit. Ich faßte deshalb den Entschluß, mich an Kallies zu rächen.

Vors.: In welcher Weise wollten Sie sich rächen?

Sternickel: Ich wollte den Mann betäuben.

Sternickel erzählte darauf auf Befragen des Vorsitzenden: Da ich befürchtete, ich werde den Kallies, der sehr groß und stark war, nicht überwältigen können, so ging ich nach Müncheberg, um mich nach Helfern umzuschauen. Ich begab mich in Müncheberg in die Wanderherberge. Dort traf ich die drei Mitangeklagten. Ich fragte sie, da ich bemerkte, daß sie aus Berlin waren, ob sie

dufte Berliner

seien. Sie antworteten bejahend. Ich fragte weiter, ob sie mir helfen wollen, »ein Ding drehen?« Sie erklärten sich sofort alle drei dazu bereit.

Vors.: Was haben Sie den drei jungen Leuten gesagt, was geschehen sollte?

Sternickel: Ich sagte, ich arbeite in Ortwig auf falsche Papiere und will meinen Dienstherrn, einen schwerreichen, aber geizigen Mann berauben.

Vors.: Sie sagten, der Mann hat 50000 Mark geerbt?

Sternickel: Nein, ich sprach nur von 15000 Mark.

Vors.: Sagten Sie den drei jungen Leuten nicht, daß es sich um einen Mord handelt?

Sternickel: Nein, ich sagte, wir wollen nur meinen Dienstherrn betäuben.

Vors.: Sie gingen nun mit den jungen Leuten sofort von Müncheberg nach Ortwig. Die drei jungen Leute schliefen bei Ihnen in der Kammer. Am folgenden Morgen weckten Sie frühzeitig die jungen Leute und erläuterten ihnen genau, was geschehen solle.

Sternickel: Jawohl.

Vors.: Was sagten Sie den jungen Leuten?

Sternickel: Ich gab einem einen Strick, wer das war, weiß ich nicht, und sagte: Ich werde in den Kuhstall gehen und sobald Kallies in den Kuhstall tritt, mit ihm Streit anfangen. Ich werde den Mann zu Fall bringen und ihm eine Schlinge um den Hals werfen. In demselben Augenblick werde ich pfeifen. Sie sollen alsdann alle drei sofort in den Kuhstall eilen und mir behilflich sein, den Mann zu überwältigen.

[163] So geschah es auch. Als Kallies sich nicht mehr rührte, kam die Anna Philipp und begann die Kühe zu melken. Da ich befürchtete, das Mädchen werde uns verraten, warfen wir auch dem Mädchen einen Strick um den Hals. Als das Mädchen still war, gingen wir ins Wohnzimmer und warfen der im Bett liegenden Frau Kallies einen Strick um den Hals, um sie zu betäuben. Alsdann sperrte ich die Kinder des Kallies in einen Schrank, gab ihnen zu essen und zu trinken und forderte die Älteste auf, zu sagen, wo der Schlüssel zum Geldschrank liegt. Ich öffnete alsdann den Geldschrank. In diesem lagen 500 Mark, diese verteilte ich. Die drei jungen Leute zogen alsdann sehr bald fort. Als ich merkte, daß Kallies, die Frau und das Dienstmädchen tot waren, erschrak ich. Ich schaffte den Leichnam des Dienstmädchens in die Wagenremise, lud die Leichen von Kallies und Frau auf einen Wagen und fuhr mit den Leichen nach Ringenwalde. Dort legte ich die Leichen auf eine Strohmiete und setzte diese in Brand. Ich fuhr darauf nach Ortwig zurück. rück.

Vors.: Was taten Sie alsdann?

Sternickel: Ich fütterte das Vieh und gab auch den beiden Kindern der Kalliesschen Eheleute zu essen.

Vors.: Weinten die Kinder nicht?

Sternickel: Jawohl, ich suchte die Kinder zu trösten.

Vors.: Es kamen nun mehrere Leute und fragten nach den Kalliesschen Eheleuten?

Sternickel: Jawohl, ich sagte den Leuten, die Herrschaft ist zu einer Hochzeit gefahren und kommt erst nach einigen Tagen zurück.

Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden sagte Sternickel: Abends gegen sieben Uhr kam der Gendarm und sagte: In Ringenwalde sind die verkohlten Leichen der Kalliesschen Eheleute gefunden worden. Ich ergriff darauf die Flucht und kam am folgenden Morgen in Zellin an.

Vors.: Was haben Sie mit dem geraubten Gelde gemacht?

Sternickel: Ich wollte das Geld nicht haben und habe es deshalb fortgeworfen.

Vors.: Was war es für Geld?

Angekl.: Es war Gold- und Silbergeld.

Vors.: Wieviel Geld hatten Sie bei sich, als Sie in Zellin verhaftet wurden?

Sternickel: Ich hatte mir ein Paar Hosen gekauft und hatte noch 13 Mark bei mir.

Vors.: Woher stammte das Geld?

Sternickel: Ich hatte 8 Mark von Hause mitgebracht. Vors.:[164] Was heißt das »von Hause«?

Sternickel: Das will ich eben nicht sagen.

Vors.: Also über Ihr »zu Hause« verweigern Sie die Antwort?

Sternickel: Jawohl!

In Zeitungen wird immer viel mehr

geschrieben, als gewesen ist.

Vors.: Wodurch wissen Sie, was in den Zeitungen steht?

Sternickel: Man liest doch auch Zeitungen. Als 3000 Mark auf meine Ergreifung ausgesetzt wurden, haben die Zeitungen lauter Unwahrheiten geschrieben.

Vors.: Weshalb kauften Sie sich eine Hose?

Sternickel: Ich bin auf der Flucht nach Zellin in einen Graben gefallen und machte mir dadurch die Hose schmutzig.

Vors.: Mußten Sie sich denn nicht sagen, daß, wenn Sie den Leuten Schlingen um den Hals werfen und zuziehen, daß die Leute sterben können?

Sternickel: Daran dachte ich nicht; es sollte auch nicht so sehr zugezogen werden.

Vors.: Sie mußten sich aber sagen, daß Ihnen Ihre Flucht nichts nützen werde, da die Kinder sofort alles erzählen werden.

Sternickel: Man kannte mich doch bloß unter dem Namen Otto Schöne.

Vors.: Ach so, Sie glaubten, es werde Ihnen infolge Ihrer falschen Namensnennung wiederum wie nach dem Verbrechen in Plagwitz glücken, fortzukommen. Sie hatten aber das Pech, daß Sie am 9. Januar von einem Gendarmen verhaftet wurden?

Der Angeklagte schwieg.

Es wurde darauf zur

Vernehmung des Willy Kersten

geschritten. Dieser erzählte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich arbeitete noch Ende Dezember 1912 bei einem Bäckermeister in Berlin als Hausdiener. Am 31. Dezember 1912 ging ich meiner Arbeit verlustig. Ich ging darauf mit meinem Bruder Georg und Schliewenz auf die Wanderschaft.

Vors.: Sie hatten enge Beziehungen zu Schliewenz. Sie sind auch in einem Strafverfahren gegen Schliewenz in Berlin als Zeuge geladen?

Angekl. Jawohl.

Vors.: Von was lebten Sie auf der Wanderschaft.

Angekl.: Wir bettelten.

Vors.: Nun kamen Sie am 7. Januar nach Müncheberg und begaben sich dort auf die Herberge?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Am Abend des 7. Januar kam[165] Sternickel auf die Herberge?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Was sagte Sternickel zu Ihnen?

Angekl.: Er fragte, ob wir »dufte Berliner« sind.

Vors.: Das ist doch gerade keine schöne Anrede. Nun fragte Sternickel, ob Sie mit ihm ein Ding drehen wollen?

Angekl.: Jawohl. Der Angeklagte bemerkte darauf auf Befragen des Vorsitzenden: Sternickel sagte, Ihr seid doch sehr abgerissen. Ich arbeite in Ortwig auf falschen Papieren. Ich bin bei einem sehr reichen Bauerngutsbesitzer in Ortwig, der sehr geizig ist. Er hat jetzt 50000 Mark geerbt, die können wir holen. Wir erklärten uns bereit, mitzugehen. Unterwegs sagte Sternickel: Ich habe schon so manches Ding gedreht und bin immer glücklich fortgekommen. Wenn meine Komplicen gefaßt worden sind, dann hatten sie es ihrer eigenen Dummheit zuzuschreiben.

Vors.: Stiegen Ihnen nicht dabei Bedenken auf, daß Sie auch gefaßt werden können?

Angekl.: Wir dachten daran nicht. Der Angeklagte erzählte im weiteren auf Befragen des Vorsitzenden: Wir kamen spät nachts in Ortwig an und schliefen bei Sternickel in der Kammer. Am folgenden Morgen, als es noch ganz finster war, weckte uns Sternickel und erklärte uns nochmals: wir sollen in den Kuhstall kommen, sobald er pfeifen werde. Er werde im Kuhstall mit Kallies Streit anfangen, ihn zur Erde werfen und ihn alsdann fesseln. Als wir in den Kuhstall kamen, lag Sternickel auf dem Mann. Der Mann suchte sich zu wehren und schrie: Otto, Otto, laß mich doch leben. Sternickel sagte:

Du Aas, dir werde ick wat!

Mein Bruder und Schliewenz hielten den Mann fest und Sternickel warf ihm eine Schlinge um den Hals. Ich machte den Versuch, dem Mann mein Taschentuch in den Mund zu stopfen. Der Mann biß aber so fest die Zähne zusammen, daß ich ihm das Taschentuch nicht in den Mund stopfen konnte. Als der Mann ruhig, das Gesicht zur Erde gesenkt, dalag, kam das Dienstmädchen und wollte die Kühe melken. Das Mädchen fragte, was mit Kallies los sei. In diesem Augenblick warf Sternickel das Mädchen zur Erde und warf ihm ebenfalls eine Schlinge um den Hals. Das Mädchen[166] schrie auch: Otto, Otto, laß mich doch leben. Als das Mädchen auch still war, ging ich in den Pferdestall und

steckte mir eine Zigarette an.

Vors.: Nachdem Sie dem Sternickel geholfen hatten, zwei Menschen niederzuschlagen, hatten Sie noch soviel Kaltblütigkeit, in den Pferdestall zu gehen und sich eine Zigarette anzustecken?

Der Angeklagte schwieg. Er erzählte darauf weiter auf Befragen des Vorsitzenden: Sehr bald kam Sternickel und forderte mich auf, ins Wohnhaus mitzukommen. kommen. Wir gingen alle vier in das Wohnzimmer. In diesem lag Frau Kallies noch zu Bett und schlief. Sternickel warf der Frau auch eine Schlinge um den Hals, so daß sie nicht mehr schreien konnte. Dann gingen wir in eine Kammer, in der die zwei Töchter der Kalliesschen Eheleute schliefen. Die Kinder erwachten und begannen zu schreien. Sternickel sagte: Seid ruhig, es passiert euch nichts. Mir gab Sternickel einen Revolver mit dem Auftrage,

wenn die Kinder schreien sollten, solle

ich sie totschießen.

(Bewegung im Zuhörerraum.)

Vors.: War der Revolver geladen?

Angekl.: Ich weiß es nicht genau, ich glaube aber, er war geladen. Die Kinder blieben ruhig. Sternickel schloß darauf den Geldschrank auf und nahm 500 Mark heraus. Ich bekam 120 Mark. Darauf fuhren wir nach Berlin. In Berlin kaufte ich mir einen Anzug und Wäsche für 80 Mark und einen Revolver für 4 Mark. Alsdann besuchten wir mit Mädchen mehrere Lokale in der Münzstraße und am Grünen Weg.

Vors.: Sie besuchten auch ein Tanzlokal?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Sie haben dort getanzt?

Angekl.: Nein, ich kann nicht tanzen, ich habe nur zugesehen. Wir haben alsdann mit zwei Mädchen in einem Gasthof in der Koppenstraße übernachtet; ich habe aber allein in einem Zimmer geschlafen.

Vors.: Was zahlten Sie für das Zimmer?

Angekl.: 3 Mark und 1 Mark für Frühstück.

Vors.: Als Sie nun abends in der Gastwirtschaft von Lehmann verhaftet wurden, hatten Sie das ganze Geld ausgegeben?

Angekl.:

Ich hatte noch 15 Pfennig.

[167] Vert. R.-A. Bahn: Wenn Ihnen Sternickel gesagt hätte, es sollen drei Menschen ermordet werden, wären Sie alsdann auch mitgegangen?

Angekl.: Nein, dann wäre ich nicht mitgegangen.

Vors.: Mußten Sie sich denn nicht sagen, daß, wenn man einem Menschen eine Schlinge um den Hals wirft und zuzieht, der Mensch sterben kann?

Angekl.: Daran habe ich nicht gedacht.

Auf eine Frage des Verteidigers R.-A. Bahn bemerkte der Angeklagte: Sein Vater sei Fleischer, die Mutter gehe waschen. Sie seien sechs Geschwister, drei Knaben und drei Mädchen. Seine Eltern und alle seine Verwandten seien sehr anständige Leute.

Vors.: Hatten Sie sich denn um das Schicksal der gefesselten Menschen bekümmert?

Angekl.: Jawohl, Sternickel sagte aber:

Die schnarchen gut!

Der Angeklagte Georg Kersten äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich und auch Schliewenz gingen der Arbeit in Berlin verlustig, da wir an einer Geschlechtskrankheit litten. Ich begab mich darauf mit Schliewenz und meinem Bruder Willy auf die Wanderschaft. Wir verschafften uns den Unterhalt durch Betteln. Als Sternickel sich in der Herberge in Müncheberg an unseren Tisch setzte, hielten wir ihn für einen Gutsbesitzer. Er gab sich auch als solcher aus und sagte: Er brauche mehrere Leute. Schließlich machte er uns den Vorschlag, mit ihm

ein Ding zu drehen.

Vors.: Sie verstanden darunter, es sollte ein Verbrechen begangen werden?

Angekl.: Sternickel sagte, es gibt ein großes Stück Geld zu holen, von einem Morde war keine Rede.

Der Angeklagte erzählte darauf, ebenso wie sein Bruder, in welcher Weise das Verbrechen ausgeführt wurde. Nachdem Kallies und das Dienstmädchen still waren, gingen wir alle drei in den Pferdestall und zündeten uns jeder eine Zigarette an. Sternickel kam aber sehr bald und sagte: Hier dürft Ihr nicht bleiben, da könnte die Sache leicht entdeckt werden. Sternickel forderte uns auf, mit in das Wohnzimmer zu kommen, um auch die Frau Kallies zu betäuben. Nachdem dies geschehen war, wollte Sternickel

[168] auch den Kindern eine Schlinge um den Hals werfen,

er hatte die Schlinge bereits in der Hand. Wir hielten ihn aber davon ab. (Allgemeine Bewegung.)

Vors.: Wer von Ihnen hielt Sternickel von der Ermordung der Kinder ab?

Angekl.: Wir alle drei. Ich sagte zu Sternickel: Die Kinder werden schon ruhig bleiben. Ich machte auch den Vorschlag,

die Kinder in den Schrank zu sperren.

Vors.: Da bekamen doch aber die Kinder keine Luft?

Angekl.: Sie wurden bald wieder herausgelassen.

Vors.: Sie haben bereits in der Voruntersuchung gesagt: Sie hatten die Empfindung, daß alle drei Personen getötet werden sollen.

Angekl.: Allerdings, Sternickel sagte aber: er wolle einmal in den Kuhstall gehen und sehen, ob Kallies und das Mädchen schon aufgewacht seien.

Vors.: Sie glaubten aber nicht, daß das Ernst war?

Der Angeklagte zuckte schweigend die Achseln. Er erzählte im weiteren auf Befragen des Vorsitzenden: Sternickel bekam den Geldschrank nicht auf, ich wußte aber Bescheid und schloß auf. Ich bekam 120 Mark. Sternickel machte den Vorschlag, wir sollten noch einen Tag dableiben. Wir zogen es aber vor, so schnell als möglich fortzukommen. Wir tranken auf dem Bahnhof in Sietzing Kaffee und fuhren über Eberswalde nach Berlin. In Berlin kleideten wir uns sämtlich neu ein. Ich kaufte mir einen Anzug, Wäsche, Stiefel und einen Hut. Wir besuchten alsdann mit Mädchen, mehrere Vergnügungslokale und gingen auch nach der Krautstraße in ein Tanzlokal.

Vors.: Dort haben Sie die halbe Nacht getanzt?

Angekl.: Jawohl, wir gingen alsdann mit zwei Mädchen in einen Gasthof in der Koppenstraße.

Vors.: Sie wurden am folgenden Abend mit Schliewenz zusammen in der Gastwirtschaft von Lehmann am Grünen Weg verhaftet. Es war das zu einer Zeit, als Sie die Verhaftung Ihres Bruders Willy bereits in Zeitungen gelesen hatten?

Angekl.: Jawohl, ich wollte mich deshalb auch selbst stellen.

Vors.: Sie wollten sich selbst stellen, da Sie wußten, daß Sie sehr bald verhaltet werden?

Angekl.: Jawohl.

Vors.:[169] Wieviel Geld hatten Sie noch, als Sie verhaftet wurden?

Angekl.: 12 Mark 5 Pfennig.

Angekl.: Schliewenz äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Wir haben mehrfach auf unserer Wanderschaft um Arbeit angefragt, konnten aber nirgends Arbeit erhalten. In Müncheberg bekamen wir für zwei Tage Arbeit, nur Willy Kersten hatte noch länger Arbeit. Als sich Sternickel in Müncheberg in der Herberge an unsern Tisch setzte, glaubten wir, der Mann suche Arbeiter. Er sagte auch, er könne sofort einige Arbeiter brauchen. Schliewenz erzählte alsdann auf Befragen des Vorsitzenden, daß Sternickel den Vorschlag machte, ein Ding zu drehen. Es handle sich um zwei alte Leute, die sehr reich, aber sehr geizig seien! Er wollte sich zunächst nicht beteiligen, sondern trat zu Fuß den Rückweg nach Berlin an. Auf der Chaussee traf er Sternickel mit den beiden Kersten. Er schloß sich diesen an. Unterwegs blieb ich vor Schwäche liegen, so erzählte Schliewenz weiter, unter heftigem Weinen. Ich hatte schon lange nichts gegessen. Sternickel und die Kersten halfen mir auf und gingen mit mir im nächsten Dorf in eine Gastwirtschaft. Dort aß ich etwas.

Vors.: Wer hat das bezahlt?

Angekl.: Sternickel bezahlte drei Groschen für mich. Alsdann gingen wir weiter. Ich wußte noch nicht, was gemacht werden sollte. Erst später sagte Sternickel: Ich will den alten Leuten eine Schlinge um den Hals werfen und alsdann den Geldschrank ausrauben. Ich schlief die ganze Nacht in der Kammer des Sternickel. Erst am folgenden Morgen sagte Sternickel: Wir wollen die alten Leute fesseln, so daß sie betäubt werden. Sternickel sagte, er sei mit dem Manne wegen Lohn in Streit geraten.

Schliewenz erzählte im weiteren in derselben Weise wie die Angeklagten Kersten. Sehr bald war Kallies still. Sternickel sagte: Das dauert mindestens eine Stunde, ehe der Mann wieder aufwacht!

Vors.: Glaubten Sie denn das?

Schliewenz: Das konnte ich nicht wissen.

Vors.: Mußten Sie sich denn nicht sagen, daß bei dieser Art des Betäubens der Tod des Betäubten eintreten könnte?

Schliewenz: Daran dachte ich nicht.

Im weiteren sagte Schliewenz: Das Dienstmädchen wurde auch bläulich im Gesicht und[170] strampelte mit den Beinen. Sternickel forderte mich deshalb auf, dem Mädchen die Beine zusammenzubinden. Ich glaubte auch, daß das Mädchen nur betäubt sei. Sternickel sagte: Vor einer Stunde wacht das Mädchen nicht auf. Ich wollte mich an der ganzen Sache nicht beteiligen, weil sie mir zuwider war. Georg Kersten sagte auch: »Die werden wohl sterben.«

Vors.: Weshalb gingen Sie nicht ab, wenn Ihnen die Sache zuwider war?

Der Angeklagte schwieg.

Auf ferneres Befragen äußerte der Angeklagte: Er habe gesehen, wie Sternickel die Schlinge um den Hals legte. Er und Georg Kersten, mit dem er zusammen in dem Stalle war, haben sich in keiner Weise beteiligt, sondern nur zugesehen.

Nach einiger Zeit sagte Sternickel: Der Bauer röchelt sehr, er hat gebeten, ihn loszubinden. Als der Geldschrank geöffnet war, waren nur ich und Georg Kersten dabei, Wilhelm Kersten war bei den Kindern und gab diesen zu essen. Es war in dem Geldschrank zumeist Papiergeld. Ich bekam 115 Mark. Sternickel forderte uns auf, noch dazubleiben, er wolle sofort Kaffee kochen und Essen zubereiten. Er wolle alsdann die Leute losbinden und darauf mit einem Zweirad nach Berlin fahren. Sternickel wollte auch die Kinder binden, wir haben ihn aber zurückgehalten. Georg Kersten schlug vor, die Kinder in den Schrank zu sperren. Wir lehnten den uns von Sternickel angebotenen Kaffee ab und gingen nach Sietzing. Wir haben in Sietzing in einem Lokal bis 11 1/2 Uhr gesessen und sind alsdann nach Berlin gefahren. Der Angeklagte erzählte alsdann in gleicher Weise, wie die Angeklagten Kersten: Sie seien in der folgenden Nacht mit der Darsch und einem Mädchen, das in Prostituiertenkreisen

»die Schmalzbacke«

genannt wird, durchgegangen. Gegen Morgen seien sie in einen Gasthof in der Koppenstraße gegangen und haben mit den beiden Mädchen bis nachmittags vier Uhr geschlafen. Am folgenden Tage vormittags gingen wir in die Gastwirtschaft von Lehmann am Grünen Weg und frühstückten. Nachmittags hörten wir, daß Willy Kersten verhaftet worden sei. Wir gingen abends auf die Radrennbahn und blieben[171] dort bis zum andern Morgen. Alsdann begaben wir uns in einen Gasthof in der Gollnowstraße. Dort schliefen wir einige Stunden und gingen darauf zu Lehmann am Grünen Weg. Bei Lehmann wurden wir ebenfalls verhaftet. Ich hatte fast mein ganzes Geld verausgabt gehabt.

Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts sagte Schliewenz: Er wollte schließlich dem Kallies helfen, Sternickel habe ihn aber aufgefordert, ruhig zu sein und ihn mit einem Revolver bedroht.

Im weiteren Verlauf bemerkte der Angeklagte Schliewenz auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Donig: Er sei nicht der Meinung gewesen, daß es sich um einen Mord handle. Er glaubte, Kallies sollte nur betäubt werden.

Vors.: Wenn Sie gewußt hätten, daß es sich um einen Mord handelt, würden Sie alsdann den Kallies auch festgehalten haben?

Der Angeklagte schwieg.

Vert. R.-A. Dr. Donig: Wollte sich der Angeklagte an einem Morde oder nur an einem Diebstahl beteiligen?

Schliewenz: Ich wollte mich nur an einem Diebstahl beteiligen.

Vors.: Nun, Sternickel, die Sache verhält sich doch etwas anders, als Sie angegeben haben.

Sternickel: Das wird sich ja alles noch herausstellen. Ich behaupte wiederholt, daß ich niemandem die Schlinge um den Hals gelegt habe, das hat

der mit dem grauen Anzug

getan.

Vors.: Das soll Georg Kersten gewesen sein. Sie behaupten also, daß allen drei Ermordeten der junge Mann mit dem grauen Anzug die Schlinge um den Hals gelegt hat?

Sternickel: Jawohl.

Vors.: Die Schlinge haben Sie dem Georg Kersten gegeben?

Sternickel: Ich habe ihm nur einen Strick gegeben.

Vors.: Sie bleiben also bei Ihrer Aussage, nur daß Sie jetzt behaupten, nicht Sie, sondern Georg Kersten habe allen drei Personen die Schlinge um den Hals gelegt?

Sternickel: Jawohl.

Willy Kersten versicherte mit weinender Stimme: »Ich bin bei der Betäubung des Dienstmädchens nicht zugegen gewesen. Ich habe draußen gestanden und aufgepaßt, ob jemand kommt.«

Sternickel: Das muß ich allerdings bestätigen.

Georg, Kersten: Ich habe niemandem eine Schlinge um den Hals gelegt, das hat in allen drei Fällen Sternickel getan.

Schliewenz: Das kann ich auch bestätigen. Bei dem Betäuben[172] des Dienstmädchens waren wir alle drei und Sternickel im Stall.

Vors.: Es ist nun festgestellt, daß Frau Kallies zu Lebzeiten einen heftigen Schlag auf den Kopf erhalten hat.

Sternickel: Ich habe der Frau keinen Schlag auf den Kopf gegeben.

Vors.: Wo ist der Hammer, mit dem Sie die Fenster zugenagelt haben?

Sternickel: Ich habe niemals einen Hammer besessen.

Die drei anderen Angeklagten erklärten ebenfalls, daß sie einen Hammer nicht gesehen haben.

Angekl. Schliewenz: Ich habe keinen Hammer, aber einen sehr dicken Stock bei Sternickel gesehen.

Vors.: Wo mag der Stock geblieben sein?

Schliewenz: Das weiß ich nicht.

Der Vorsitzende erklärte darauf die Vernehmung der Angeklagten für geschlossen. Es wurde alsdann in die

Beweisaufnahme

eingetreten. Der erste Zeuge war Gerichtsassessor Dr. Anders (Wriezen). Er gab eine eingehende Schilderung des Kalliesschen Gehöfts in Ortwig. Sodann wurde das Augenscheinsprotokoll verlesen.

Darauf bekundete Gerichtsassessor Dr. Anders über die Vernehmung Sternickels auf dem Kalliesschen Gehöft.

Auf Befragen des Vert. R.-A. Donig bekundete der Zeuge: Er habe Blutspuren nicht gefunden. Im Wohnzimmer zimmer sei

ein Hammer gefunden

worden.

Alsdann wurde Kriminalkommissar Nasse 1 (Berlin) als Zeuge aufgerufen.

Vor dieser Vernehmung gab Sternickel auf Befragen zu: Es sei ihm bekannt gewesen, daß sein Dienstherr Kallies Sparkassenrendant und Steuererheber in Ortwig war. Er nahm daher an, daß Kallies sehr viel Geld im Hause habe. Von einer Erbschaft wußte er nichts, er habe das nur den Jungen Leuten vorgeschwindelt. Kriminalkommissar Nasse 1 schilderte dann in ausführlicher Weise die erste Vernehmung, die er mit Sternickel vorgenommen habe. Sternickel habe behauptet: Er habe lediglich aus Rache gehandelt, er wollte deshalb die Leute nur betäuben, aber nicht ermorden. Trotz eingehendster Untersuchung habe er

Blutspuren nirgends gefunden.[173]

Sternickel habe vom Herbst 1911 bis Oktober 1912 mit einer jungen Dame, namens Hampe, ein Liebesverhältnis unterhalten. Er habe bei Sternickel Säcke mit Getreide im Bett gefunden. Sternickel sagte, er habe die Säcke von der Hampe erhalten. Sternickel gab dies im wesentlichen zu und bemerkte: Er habe an zwei verschiedenen Stellen eine Kaninchenzucht unterhalten.

Vors.: Wo war das?

Sternickel: Eine Kaninchenzucht war in Adlig-Reetz, die andere war bei uns zu Hause.

Vors.: Dieses »zu Hause« wollen Sie nicht nennen?

Sternickel: Nein, ich will alles sagen, das kann ich aber nicht sagen,

ich kann unmöglich meine Frau blamieren.

Vors.: Sie sind verheiratet?

Sternickel: Jawohl.

Der Kriminalkommissar bekundete im weiteren: Sternickel habe angegeben, daß er 8000 Mark vergraben habe. Als man an der angegebenen Stelle nachgrub, wurde aber nichts gefunden.

Sternickel bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Er habe einige tausend Mark bei dem Mühlenbrand in Plagwitz gefunden. Etwas Geld habe er selbst besessen, im ganzen sind es 8000 Mark.

Vors.: Wo haben Sie die 8000 Mark vergraben?

Sternickel:

Das wird nicht verraten!

(Große Heiterkeit.)

Vors.: Ich muß doch dringend bitten, in einer so ernsten Sache alle Heiterkeit zu unterdrücken. Auf Befragen des Verteidigers R.-A. Bahn bekundete Kriminalkommissar Nasse: Er habe festgestellt, daß Sternickel das Verbrechen in Plagwitz begangen habe.

Sternickel: Ich bestreite, daß ich das Verbrechen in Plagwitz verübt habe, das haben die beiden Pietsch gemacht!

Kriminalkommissar Nasse gab alsdann an der Hand von Photographien eine Schilderung von der Örtlichkeit der Kalliesschen Besitzung in Ortwig.

In der Dunggrube, so bekundete der Kriminalkommissar, habe er neben dem roten Taschentuch ein weißes Laken gefunden. Er habe deshalb angenommen, daß das Laken auch eine Rolle bei der Ermordung gespielt habe.

Sternickel: Das ist nicht wahr, das Laken ist in keiner Weise benutzt worden.

Im weiteren bekundete der Kommissar, daß er auch in Adlig-Reetz bei Hampe und[174] auch in der Kammer des Sternickel Stricke gefunden habe.

Sternickel: In meiner Kammer sind keine Stricke gefunden worden, das sage ich Ihnen auf den Kopf. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)

Der Kommissar bekundete ferner: Bei Hampe in Adlig-Reetz habe er noch drei dem Sternickel gehörige Peitschen gefunden.

Sternickel:

Das ist ja Mumpitz,

Peitschen sind nicht gefunden worden. Ich bin allerdings seit März 1912 nicht mehr bei Hampe gewesen.

Vors.: Na also, da können Sie doch auch gar nicht wissen, was bei Hampe gelegen hat.

Es sollten alsdann

die beiden Kinder der ermordeten Kalliesschen Eheleute

vernommen werden.

Vert. R.-A. Bahn beantragte, während der Vernehmung dieser beiden Zeugen den Angeklagten Sternickel abzuführen.

Nach sehr langer Beratung beschloß der Gerichtshof, den Antrag abzulehnen, da eine Befürchtung, daß die Mädchen infolge der Anwesenheit des Sternickel mit der Wahrheit zurückhalten werden, nicht vorliegt.

Darauf wurde die älteste Tochter der Kalliesschen Eheleute, Margarete Kallies, in tiefe Trauer gekleidet, als Zeugin in den Saal gerufen. Es war ein sehr hübsches Mädchen, das am 4. Februar 1913 16 Jahre alt geworden ist. Die Zeugin bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Der Vater hat oftmals auf den Knecht Otto Schöne geschimpft. Weshalb das geschah, weiß ich nicht. Am Morgen des 8. Januar wachte ich, es war noch finster, plötzlich auf. Ich hörte Männer, die mit meiner Mutter sprachen. Plötzlich trat ein junger Mann in mein Zimmer. Ich und auch meine Schwester schrien. Der Mann sagte:

Seid ruhig, sonst werdet ihr erschossen.

Der Mann zeigte einen Revolver und lud ihn. Er griff nach meinem Hals und würgte mich.

Vors.: Welcher war das?

Die Zeugin zeigte auf Willy Kersten.

Bald darauf trat Otto Schöne ins Zimmer zu uns. Er rief die andern, sie sollen reinkommen, damit wir gefesselt werden. Ich bat, uns nicht zu fesseln, wir wollten ganz ruhig sein. Schöne schloß uns in den Schrank ein und sagte: Wenn jetzt jemand[175] kommen sollte, so schieße ich ihn nieder. Nach einiger Zeit ließ uns Schöne aus dem Schrank heraus und gab uns Kaffee und Semmel. Er sagte uns: er habe Vater und Mutter und das Dienstmädchen Anna Philipp gebunden. Vater und das Mädchen liegen im Kuhstall.

Schöne schloß uns alsdann ein, brachte uns aber Essen. Ich sagte zu Schöne: Die Eltern sind wohl tot? Nein, nein, die leben noch, antwortete er. Die Zeugin bekundete im weiteren: Sie habe dem Schöne sagen müssen, wo die Geldschrankschlüssel liegen.

Auf Befragen des Staatsanwalts Matthias bekundete die Zeugin: Willy Kersten habe in ihrer (der Zeugin) Kommode gewühlt. In der Kommode lag ihr Portemonnaie, in dem etwa eine Mark enthalten war. Das Portemonnaie war verschwunden.

Auf Befragen des Verteidigers, Rechtsanwalts Dr. Donig, bekundete die Zeugin: Ihr Vater habe sein Befremden über die Stricke ausgedrückt, die in der Kammer des Knechts gefunden wurden. Es sei allerdings richtig, daß ihr, außer daß sie von Willy Kersten gewürgt würgt worden, nichts geschehen sei. Die jungen Männer haben zu Schöne gesagt: »Ach nicht doch, wir wollen sie einsperren.« Es habe ihr geschienen, als ob Schöne sie auch fesseln wollte. Einen Schrei habe sie nicht gehört, wohl aber hörte sie einen dumpfen Fall.

Die Zeugin wurde darauf vereidet. Auf Befragen des Vorsitzenden bemerkte Angekl. Sternickel: In der Baukammer habe ein Hammer, ein Beil und eine Feile gelegen.

Darauf wurde die jüngste Tochter der Kalliesschen Eheleute, die 11jährige Marie Kallies als Zeugin in den Saal geführt. Sie erinnerte sich genau, daß eines Morgens, als sie noch schliefen, fremde Männer in das Zimmer zur Mutter traten. Die Mutter habe geschrien: Grete, Grete! Es kam alsdann ein Mensch zu ihnen mit einem Revolver und habe die Schwester gewürgt. Ihr habe der Mann nichts getan.

Am zweiten Verhandlungstage nahm nach Eröffnung der Sitzung das Wort Staatsanwalt Matthias: Herr Kriminalkommissar, was erzählten Ihnen die Töchter der Kalliesschen Eheleute, insbesondere die jüngere?

Kriminalkommissar Nasse 1: Die jüngere erzählte mit vollster Bestimmtheit: Als die Männer in die Stube der Mutter getreten waren,[176] schrie die Mutter sehr ängstlich: »Grete, Grete!«

Postaushelfer Pahl: Er habe am 8. Januar nach den Kalliesschen Eheleuten gefragt, da er einen Geldbrief abzuliefern hatte. Der Knecht Schöne sagte ihm: Die Herrschaft ist zu einer Hochzeit gefahren, sie kommt wahrscheinlich erst in einigen Tagen zurück.

Dachdecker Haskey und Amtsdiener Schuster bekundeten dasselbe. Amtsdiener Schuster bekundete noch: Dieselben Wahrnehmungen haben mehrere Leute gemacht. Allen sei von dem Knecht gesagt worden: die Herrschaft sei zu einer Hochzeit gefahren. Als ein Polizeibeamter die Nachricht brachte, es seien in Ringenwalde zwei verkohlte Leichen, eine männliche und eine weibliche, gefunden worden, habe er Verdacht geschöpft. Ehe er zur Verhaftung des Knechts schreiten konnte, war dieser verschwunden.

Amtsvorsteher Schumann: Er sei Amtsvorsteher von Ringenwalde. Am Spätnachmittag des 8. Januar wurde er telephonisch benachrichtigt, daß eine Strohmiete verbrannt sei und auf der Brandstätte zwei verkohlte Leichen gefunden wurden. Gleichzeitig wurde ihm gemeldet, daß die Kalliesschen Eheleute in Ortwig vermißt werden. Er habe sich sofort nach Ortwig begeben. Dort wurde ihm gemeldet, der Knecht habe allen Leuten, die nach den Kalliesschen Eheleuten gefragt haben, gesagt:

Die Herrschaft sei schon seit einigen.

Tagen zu einer Hochzeit gereist.

Er wollte die Verhaftung des Knechts veranlassen, dieser war aber bereits vom Gehöft verschwunden. Er, Zeuge, habe im Wohnzimmer einen Hammer gefunden.

Auf Befragen des Staatsanwalts Matthias bekundete der Zeuge weiter: Kallies war 1,78 Meter groß und sehr kräftig. Die Frau war bedeutend kleiner und schwächlich. Kallies erfreute sich in Ortwig der größten Hochachtung. Er war Mitglied der Steuereinschätzungskommission, Steuer- und Sparkassenrendant. Es war anzunehmen, daß er in den ersten Tagen des Januar größere Summen Geldes hatte. Kallies war auch ein sehr tüchtiger Landwirt und ein sehr fleißiger Mann. Auf Befragen des Vert. J.-R. Loeser bekundete der Zeuge: Kallies habe sein Dienstmädchen sehr gut behandelt.

Gärtner Malchow bekundete im wesentlichen[177] dasselbe wie die vorhergehenden Zeugen. Er habe Verdacht geschöpft, da er sich nicht denken konnte, daß die Kalliesschen Eheleute so lange verreist seien.

Gendarmeriewachtmeister Kluge, der am 10. Januar in Zellin (Kreis Königsberg, Nm.) Sternickel verhaftet hatte, schilderte in sehr ausführlicher Weise, in welcher Art er die Spuren Sternickels verfolgt und schließlich seine Verhaftung bewirkt habe. Er war mehrfach dem Raubmörder dicht auf den Fersen. Endlich gelang es ihm, den Mann in einer Gastwirtschaft festzunehmen. Sternickel sagte, er sei

»der faule Paul«.

Er sei aus Ritz, wo er zuletzt gearbeitet habe.

Ich sagte ihm, so führte Gendarmeriewachtmeister Kluge weiter aus: Sie sind Knecht bei Kallies in Ortwig gewesen und sind ausgerissen, weil Sie die Kalliesschen Eheleute und das Dienstmädchen Philipp ermordet haben!

Sternickel bestritt das. Schließlich gestand er, daß er der gesuchte Knecht aus Ortwig sei, setzte jedoch sogleich hinzu:

Ich bin aber vollständig unschuldig, Herr Wachtmeister, das haben die Berliner gemacht!

Diese wollten sicher das ganze Gehöft in Brand stecken. Sie wollen im übrigen heute abend wiederkommen. Passen Sie in Ortwig auf, damit Sie die Bengels, wenn sie ankommen, sofort festnehmen können.

Sternickel: Der Herr Wachtmeister hat vollständig die Wahrheit gesagt, nur das letzte ist falsch.

Schmiedemeister Pieper (Wriezen): Im November 1912 kam Sternickel zu mir nach Wriezen. Er nannte sich Philipp und sagte, er habe in Ortwig von einem Onkel eine große Wirtschaft geerbt. Diese wolle er verkaufen und nach Wriezen ziehen. Er suche deshalb eine Dreizimmerwohnung mit Stallung und Remise. Er wollte, wenn er nicht alles Vieh verkaufen könnte, den Rest in Wriezen verauktionieren. Sternickel machte auf mich einen verdächtigen Eindruck, obwohl er in Wriezen Mitglied des Radfahrervereins war. Sternickel hatte sich nach dieser Unterredung nicht mehr sehen lassen.

Sternickel: Ich wollte allerdings die Wohnung in Wriezen mieten, meine Frau[178] wollte aber nicht nach Wriezen ziehen.

Gastwirt Krohn (Wriezen): Sternickel hat im vorigen Jahre einige Male in meiner Gastwirtschaft verkehrt. Er erzählte, er habe

von einem reichen Onkel in Ortwig

eine Gastwirtschaft geerbt. Er wolle diese verkaufen und nach Wriezen ziehen. Aus dem Wriezener Radfahrerverein ist Sternickel wegen begangener Unregelmäßigkeiten im August 1912 ausgeschlossen worden. Er nannte sich Philipp.

Gutsbesitzer Saenger: Sternickel war im Jahre 1909 einige Monate auf dem Gute meines Vaters bedienstet. Er war ein ausgezeichneter Arbeiter. Einige Leute sagten, daß der Mann, der sich

Anton Groß

nannte, einen unheimlichen Blick habe. Ich und auch mein Vater haben das nicht wahrgenommen. Wir waren derartig mit den Leistungen des Knechts zufrieden, daß wir darüber hinwegsahen. Ich und auch mein Vater bedauerten, daß der Mann schließlich von uns wegzog.

Vors.: Weshalb ging er denn weg?

Zeuge: Er fühlte sich beleidigt. Mir war sein Weggang um so unangenehmer, da ich gerade auf längere Zeit verreisen wollte.

Kreisausschußassistent Böhmisch: Kallies war Steuer- und Sparkassenrendant und auch Rendant des Ortwiger Gesamtschulverbandes. Er halte stets viel Geld im Geldschrank aufbewahrt.

Meier Herzberg (Ringenwalde), der die verkohlten Leichen zuerst entdeckt hat, schilderte die Beschaffenheit der Leichen. Er habe selbstverständlich sofort Anzeige erstattet. In der Miete waren 6 bis 800 Zentner Stroh enthalten. Ob die Miete versichert war, wisse er nicht. Beide Leichen hatten Stricke um den Hals.

Pferdeknecht Dosdahl (Ringenwalde): Am 8. Januar nachmittags sah er die Miete in Flammen aufgehen. In diesem Augenblicke begegnete er einem Fuhrwerk, das dieser Mann (auf Sternickel deutend) kutschierte. Die Pferde schienen einen weiten Weg in vollem Trabe gemacht zu haben. Die Pferde rauchten vor Schweiß. Die Strohmiete sei von Ortwig zwei starke Meilen entfernt.

Schlosser Henschel, der am 8. Januar nachmittags gegen 6 1/4 Uhr vom Amtsvorsteher Schumann in das[179] Kalliessche Gehöft gerufen wurde, schilderte den Befund der Kalliesschen Wohnung.

Hierauf wurde die 20jährige Elisabeth Klehmer (Berlin), die in Prostituiertenkreisen »die Schmalzbacke« genannt wird, als Zeugin vernommen: Ich kenne die Angeklagten Kersten und Schliewenz seit vorigem Sommer. Am Abend des 8. Januar kam ich mit meiner Freundin, der Grete Darsch, nach dem Bierlokal Markiel in der Wrangelstraße. Die Angeklagten waren

alle drei betrunken und ungemein lustig.

Sie waren auch alle drei neu gekleidet, hatten neue Hüte und neue Stiefel. Ich fragte, wodurch sie zu der neuen »Kluft« gekommen sind. Willy Kersten sagte: Wir haben

bei einem Bauer gearbeitet und viel Geld verdient.

Vors.: Glaubten Sie das?

Zeugin: Jawohl.

Vors.: Sie dachten nicht, daß das Geld auf unredliche Art erworben sein könnte?

Zeugin: Nein!

Auf weiteres Befragen bekundete die Zeugin: Von Markiel gingen wir in verschiedene Lokale, sangen und tranken verschiedene Becher. Wir waren auch in der Fehrbelliner Straße in einem Kino. Schließlich gingen wir in einen Gasthof in der Koppenstraße. Dort nächtigten wir in zwei Zimmern bis am anderen Abend um sieben Uhr. Alsdann gingen wir in das Lokal von Lehmann am Grünen Weg. Georg Kersten gab mir und der Darsch je 20 Pf. und sagte, wir sollten ten nach der Fehrbelliner Straße ins Kino gehen, sie würden nachkommen. Sie kamen aber nicht. Am darauffolgenden Abend sah ich Georg Kersten und Schliewenz am Grünen Weg in die Gastwirtschaft von Lehmann gehen. Sie waren beide sehr niedergeschlagen. Das fiel mir um so mehr auf, da sie am Tage vorher sehr lustig waren.

Vors.: Hatten Sie nicht inzwischen gelesen, daß Willy Kersten wegen Mordes verhaftet worden war?

Zeugin: Ich habe das in Zeitungen gelesen, ich weiß aber nicht mehr genau, wann das war.

Schliewenz bestritt, daß er betrunken war; er trinke sehr wenig. Er war auch nicht sehr lustig.

Auch die Angeklagten Kersten bestritten, angetrunken gewesen zu sein. Die[180] Grete Darsch war nicht erschienen; es wurde beschlossen, das Berliner Polizeipräsidium telephonisch zu ersuchen, die Darsch sofort nach Frankfurt a.d.O. zu transportieren.

Der 20jährige Arbeiter Finke (Berlin) bekundete: Er sei mit den Angeklagten Kersten und Schliewenz und zwei Mädchen am 8. Januar abends in verschiedenen Lokalen und auch in einem Kino in Berlin gewesen. Sie seien auch einige Male Autodroschke gefahren. Die Angeklagten, die von Kopf bis Fuß neu gekleidet waren, waren ungemein lustig.

Der 20jährige Arbeiter Weißhaupt (Berlin) schloß sich im wesentlichen den Aussagen des Vorzeugen an. Die Angeklagten haben an dem einen Abend 40-50 Mark ausgegeben:

sie haben verschiedene Leute freigehalten.

Auf Befragen des Verf. R.-A. Dr. Donig bekundete der Zeuge noch: Schliewenz habe im allgemeinen fleißig gearbeitet. Er habe sich mit Weibern nicht weiter umhergetrieben, er habe aber ein

festes Verhältnis

gehabt.

Alsdann wurde Gastwirt Lehmann (Berlin) als Zeuge vernommen: Ich habe eine Gastwirtschaft Am Grünen Weg in Berlin. Die drei jugendlichen Angeklagten kamen eines Tages vollständig neu eingekleidet in mein Lokal. Ich wunderte mich über diese neue Kluft, zumal die Angeklagten bisher ziemlich schlecht gekleidet waren. Die Angeklagten sagten auf meine Frage: Sie haben sich in Hamburg

zur Handelsmarine anwerben lassen

und für das erhaltene Handgeld neu eingekleidet. Die Angeklagten, die mit zwei Mädchen erschienen, waren ungemein lustig. Sie bestellten zunächst Kaffee und Kuchen. Alsdann tranken sie Bier und Wein in großen Mengen und aßen viel. Sie traktierten mehrere Gäste. Als sie weggingen, waren sie angetrunken. Georg Kersten bat mich, ihm 50 Mark aufzuheben,

»im Falle wir alle werden«.

Ich hegte Verdacht und machte der Kriminalpolizei von meinen Wahrnehmungen Anzeige. Am folgenden Tage kam Willy Kersten wieder in mein Lokal. Ich benachrichtigte[181] sofort telephonisch die Kriminalpolizei. Kriminalwachtmeister Buchner erschien sehr bald und verhaftete Willy Kersten. Auf Ersuchen der Kriminalpolizei suchte ich in verschiedenen Lokalen fast die ganze Nacht hindurch in Gemeinschaft mit dem Kriminalwachtmeister Buchner Georg Kersten und Schliewenz. Wir konnten sie aber nicht finden. Am darauffolgenden Nachmittag kamen beide wieder in mein Lokal. Georg Kersten ließ sich die 50 Mark zurückgeben. Nachdem ich das getan hatte, benachrichtigte ich telephonisch die Kriminalpolizei. Kriminalwachtmeister Buchner erschien sehr bald mit einem Schutzmann und verhaftete die beiden jungen Leute.

Kriminalwachtmeister Buchner (Berlin) schilderte in eingehender Weise die von ihm vorgenommenen Verhaftungen der Angeklagten. Als er Willy Kersten für verhaftet erklärte, sagte dieser mit größter Ruhe:

Sie verwechseln mich wohl mit meinem Bruder Georg,

der noch sechs Monate abzumachen hat. Schließlich gestand er, daß er am Ortwiger Mord beteiligt gewesen sei. Georg Kersten und Schliewenz legten ebenfalls nach anfänglichem Leugnen ein Geständnis ab.

Gerichtschemiker Dr. Jeserich (Berlin): Er habe an dem gefundenen Hammer kein Blut entdeckt, wohl aber in den Taschen von Georg und Willy Kersten. Wahrscheinlich haben sich diese mit blutigen Händen in die Tasche gefaßt.

Der Vert. R.-A. Bahn wendete ein, daß Willy Kersten sich einige Monate vorher an der linken Hand verletzt habe.

Dr. Jeserich: Das Alter des Blutes läßt sich schlecht feststellen, ich bin aber doch der Ansicht, daß das in der Tasche des Willy Kersten gefundene Blut frisches Blut war.

Vors.: Willy Kersten, Sie haben doch zugegeben, daß Sie den Kallies gehalten und versucht haben, dem Manne das Taschentuch in den Mund zu stopfen.

Angekl.: Jawohl!

Vors.: Angeklagter Georg Kersten, Sie sollen in einem Lokal im Osten Berlins den Mord in Ortwig aus einer Zeitung vorgelesen und gesagt haben: »Wir haben eine große Sache gemacht. Wenn das rauskommt, dann haben wir starken Tobak abzumachen. Es wird aber nicht rauskommen, denn es ist alles ganz glatt [182] gegangen. Die Hauptsache haben aber nicht wir, sondern der Knecht in Ortwig gemacht.« Geben Sie das als richtig zu?

Georg Kersten: Das ist nicht wahr!

Vors.: Wenn die Darsch kommt, dann wird sie es Ihnen ins Gesicht sagen.

Georg Kersten: Ich kann mich nicht erinnern.

Vors.: Geben Sie als möglich zu, daß Sie eine solche Äußerung getan haben?

Georg Kersten: Ich kann mich nicht erinnern.

Vors.: Willy Kersten, hat Ihr Bruder eine solche Äußerung getan?

Willy Kersten: Ich erinnere mich nicht.

Vors.: Es ist aber möglich, daß diese Äußerung getan worden ist?

Willy Kersten: Ich habe nichts gehört.

Vors.: Sie wissen aber jedenfalls, daß man nicht morden und auch nicht stehlen darf?

Willy Kersten (in weinerlichem Ton): Ja!

Schliewenz bemerkte ebenfalls auf Befragen des Vorsitzenden, daß er sich auf eine solche Äußerung nicht erinnere.

Es wurden darauf die

medizinischen Sachverständigen

vernommen. Kreisarzt Dr. Schulz-Schulzenstein: Die Verbrennung der Leichen hat den Angeklagten nichts genützt, da es uns trotz der Verbrennung mit vollster Genauigkeit gelungen ist, die Todesursache festzustellen. Es ist bei der weiblichen Leiche festgestellt, daß der Tod nicht durch Strangulation, sondern durch Zerreißen des Schädeldachs eingetreten ist. Das Zerreißen des Schädeldachs ist zweifellos durch Schlagen mit einem scharfen Instrument, etwa einem Hammer, verursacht worden. Die Strangulation ist augenscheinlich lich erst nach dem Schlage mit dem Hammer vorgenommen worden, um den Tod mit Sicherheit herbeizuführen. Der Ehemann Kallies ist dagegen augenscheinlich an Erstickung gestorben. Daß es nicht auf eine bloße Betäubung abgesehen war, hat der Befund der Leiche des Ehemannes Kallies bewiesen. Der Mann wurde

derartig gewürgt,

daß der Tod sehr bald eingetreten ist.

Ein Röcheln war vollständig ausgeschlossen. Daß bei derartigen Strangulationen die Strangulierten nach einer Stunde nicht wieder ins Leben zurückgerufen werden können, weiß jeder Laie. Der Tod des Dienstmädchens Philipp ist ebenfalls durch [183] Erstickung eingetreten. Sowohl bei dem Ehemann Kallies als auch bei der Philipp ist, nach der Blutentleerung zu schließen, mit einem scharfen Instrument auf die Schädeldecke eingewirkt worden. Als ich diesen Befund bei der Obduktion erklärte, sagte Sternickel halblaut:

»Ich habe niemanden ermordet.«

Bei allen drei Personen hat eine Verletzung des Schädels stattgefunden. Es ist nicht mit Sicherheit festzustellen, in welcher Weise diese Verletzungen erfolgt sind. Der Hammer war jedenfalls geeignet, die Verletzungen hervorzurufen.

Auf Befragen des Vorsitzenden sagte Sternickel: Die Frau ist rücklings auf die Erde und

mit dem Hinterkopf an die Türkante gefallen.

Vors.: Das ist ja ganz neu, das haben Sie bisher nicht gesagt.

Sternickel: O ja, das habe ich gesagt.

Dr. Schulz-Schulzenstein erklärte auf Befragen, daß er trotz dieser Erklärung des Sternickel sein Gutachten nicht zu ändern habe.

Vert. R.-A. Dr. Donig: Herr Kreisarzt, mußten die drei jugendlichen Angeklagten annehmen, daß durch das Umlegen der Schlinge der Tod erfolgen werde?

Vors.: Ich kann diese Frage nicht zulassen, da sie über den Rahmen des medizinischen Gutachtens hinausgeht; ich will aber eine Frage stellen, die die Ihrige beantworten dürfte, Herr Verteidiger. Ist Ihnen, Herr Kreisarzt, aus Ihrer Praxis bekannt, ob Laien bei derartigen Strangulationen der Ansicht waren, die Strangulation könne nur eine Betäubung herbeiführen?

Kreisarzt: Ein solches Vorkommnis ist mir unbekannt.

Vert. R.-A. Bahn: Ist es möglich, daß, obwohl nur eine Betäubung beabsichtigt war, angesichts der Körperstärke des Sternickel trotzdem der Tod des Ehemannes Kallies und des Dienstmädchens sehr bald eingetreten ist?

Kreisarzt: Das ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich.

Dr. Jahn, der in Gemeinschaft mit dem Kreisarzt Dr. Schulz-Schulzenstein die Obduktion vorgenommen hatte, schloß sich im wesentlichen dem Gutachten des Kreisarztes an.

Sanitätsrat Dr. med. Weinbaum: Es seien Fälle vorgekommen, daß Gehängte, die sofort abgeschnitten wurden, wieder ins Leben zurückgerufen werden konnten. Es[184] steht jedoch mit Sicherheit fest, daß ein Mensch, der an einem andern eine Erdrosselung vornimmt, nicht die Absicht einer bloßen Betäubung hat.

Da auf alle weiteren Zeugen verzichtet wurde, so erklärte der Vorsitzende die Beweisaufnahme für geschlossen. Der Vorsitzende verlas darauf die den Geschworenen vorzulegenden

Schuldfragen.

Diese lauteten bezüglich des Sternickel auf Mord in drei Fällen, auf Raub und auf vorsätzliche Brandstiftung. Bezüglich des Willy Kersten, des Georg Kersten und des Franz Schliewenz lauteten die Schuldfragen auf Mord in drei Fällen und auf Raub. Bei allen Angeklagten wurde die Frage gestellt, ob sie bei Begehung der Verbrechen Waffen bei sich geführt haben.

Betreffs des Willy Kersten, der zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt war, wurde die Frage gestellt, ob er die zur Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen habe.

Vert. R.-A. Bahn beantragte bezüglich des Willy Kersten die Frage auf Beihilfe, auf Totschlag, auf vorsätzliche Körperverletzung und auf mildernde Umstände zu stellen.

J.-R. Hauptmann stellte betreffs Georg Kersten die Schuldfrage wegen Beihilfe zum Mord.

R.-A. Dr. Donig beantragte betreffs Schliewenz dieselben Fragen zu stellen wie R.-A. Bahn betreffs Willy Kersten.

Am dritten Verhandlungstage war der Vater der Angeklagten Kersten, Kutscher Kersten aus Adlershof bei Berlin, im Gerichtssaale erschienen. Mit tränenerstickter Stimme bat er den Vorsitzenden, ihm zu gestatten, der Verhandlung gegen seine Kinder beiwohnen zu dürfen. Der Vorsitzende gestattete dem augenscheinlich gänzlich gebrochenen Manne, im Zuhörerraum Platz zu nehmen. Die Angeklagten Kersten, ganz besonders der Jüngere, Willy Kersten, weinten, als sie des Vaters ansichtig wurden, ganz bitterlich.

Nachdem der Vorsitzende die 41 Schuldfragen, deren Formulierung sehr lange Zeit dauerte, verlesen hatte, nahm das Wort

Staatsanwalt Matthias.

Meine Herren Geschworenen! Bei der Fülle der Schuldfragen kann man zu der Ansicht gelangen, daß es sich um eine außergewöhnlich komplizierte Sache handelt;[185] das ist aber keineswegs der Fall. Es sind alles vollständig landläufige, ganz einfache Dinge. Ich werde deshalb ohne weitere Umschweife auf die Einzelheiten eingehen. Es ist zunächst kein Zweifel, daß der Angeklagte Sternickel sich durch Inbrandsetzung der Strohmiete der vorsätzlichen Brandstiftung schuldig gemacht hat. Ebenso einfach liegt, und zwar bei allen vier Angeklagten, die Schuld wegen Raubes. Alle drei hatten den Vorsatz, einen Raub auszuführen. Sternickel wußte es aus eigener Erfahrung, die drei anderen Angeklagten aus den Mitteilungen des Sternickel, daß Kallies, ein großer, sehr kräftiger Mann, sich heftig zur Wehr setzen würde, und daß seine Ehefrau und das Dienstmädchen dem Kallies zu Hilfe kommen werden. Es ist auch festgestellt, daß die Angeklagten bei Ausführung des Raubes eine Waffe bei sich geführt haben. Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches genügt es, daß der oder die Täter eine Waffe bei sich geführt haben. Erschwerend ist, wenn bei Ausübung des Raubes durch Anwendung von Gewalt der Tod des oder der Beraubten eingetreten ist. Daß dies geschehen ist, bedarf keiner weiteren Ausführung. Ob der Täter bei Ausübung des Raubes den Tod des Beraubten gewollt hat, ist gleichgültig. Es kommt dabei nicht auf den Vorsatz, sondern auf den Erfolg an. Bei Willy Kersten wird allerdings zu prüfen sein, ob er bei Begehung der Tat die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen sen hat, weil er zur Zeit der Tat das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Tatzeugen sind nicht vorhanden. Sternickel behauptet, die Schlingen haben den drei Getöteten die Berliner umgelegt, während die Berliner behaupten, Sternickel habe dies getan. Ich habe die Überzeugung, daß Sternickel dies in allen drei Fällen getan hat. Jedenfalls ist die Tötung bei allen drei Getöteten mit Vorsatz und Überlegung geschehen. Daß

Sternickel die Mordtaten mehrere Monate vorher geplant hat,

geht aus der Mitteilung hervor, die er in Wriezen gemacht hatte. Er erzählte dort bekanntlich, daß er einen reichen Onkel beerbt habe und sich in Wriezen ansässig machen wolle. Dafür spricht außerdem ganz besonders der Umstand,[186] daß in seinem Besitz eine ganze Anzahl Schlingen, wie sie bei Begehung der drei Mordtaten benützt wurden, gefunden worden sind. Der Angeklagte Sternickel ist ein alter Verbrecher. Es wird ihm daher niemand das Märchen glauben, daß er nur die Absicht hatte, die drei Personen zu betäuben und nach einiger Zeit wieder zu entfesseln. Ein solches Märchen kann einem so erfahrenen Verbrecher wie Sternickel nun und nimmermehr geglaubt werden. Ich meine aber auch, daß die drei anderen Angeklagten nicht glauben konnten, es handle sich nur um eine Fesselung zum Zwecke der Betäubung.

Die drei anderen Angeklagten haben zweifellos gewußt, es handle sich um Mord.

Wenn sie dies wirklich ursprünglich nicht annahmen, so mußte ihnen zum mindesten dieser Gedanke bei Ausübung der Verbrechen kommen. Ganz besonders mußte dies Bewußtsein Willy Kersten haben, der selbst bemüht war, dem Ehemann Kallies sein Taschentuch in den Mund zu stopfen. Sie haben gehört, meine Herren Geschworenen, daß die medizinischen Sachverständigen sagten: Es konnte kein Laie annehmen, die drei Personen können, nachdem ihnen die Schlinge um den Halz zugezogen worden war, wieder ins Leben zurückgerufen werden. Ich ersuche Sie also, meine Herren Geschworenen,

bei allen Angeklagten die Schuldfrage wegen Mordes und schweren Raubes zu bejahen,

bei Sternickel auch wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Zu bedauern ist nur, daß Willy Kersten infolge seines jugendlichen Alters nicht die Strafe treffen kann, die alle Angeklagten angesichts des nichtswürdigen Verbrechens treffen muß, die Todesstrafe!

Sodann ergriff

der Verteidiger des Angeklagten Sternickel,

Justizrat Loeser (Frankfurt a.d.O.) das Wort. Meine Herren Geschworenen: Ich bin in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt zum Verteidiger des Sternickel bestellt worden. Ich bin selbstverständlich entfernt davon, im Banne des Mannes zu stehen, den ich hier zu vertreten habe. Sie werden[187] auch gewiß nicht erwarten, daß ich den Antrag stellen werde, Sternickel freizusprechen. Leider sind bei dem ganzen Verbrechen keine Zeugen vorhanden. Das, was die Töchter der Kalliesschen Eheleute bekundet haben, war nur sehr dürftig. Es fällt mir nicht ein, für Sternickel ein Wort der Entschuldigung vorzubringen. Es entsteht nur die Frage: Hat Sternickel den Vorsatz gehabt, die drei Personen zu töten? Ganz besonders aber, wenn er diesen Vorsatz hatte, hat er mit Überlegung gehandelt? Das ist jedenfalls nicht aufgeklärt. Klar ist dagegen, daß Sternickel sich des schweren Raubes und auch der vorsätzlichen Brandstiftung schuldig gemacht hat. Ich schließe daher mit der Bitte, meine Herren Geschworenen, urteilen Sie, wie Sie es vor Ihrem Gewissen verantworten können.

Verteidiger Rechtsanwalt Bahn (Berlin): Meine Herren Geschworenen: Ich bin als Verteidiger des Willy Kersten auch nicht willens, irgend etwas zu beschönigen. Im Gegenteil, ich habe den sehnlichsten Wunsch, daß dies scheußliche Verbrechen in entsprechender Weise gesühnt wird. Allein so einfach, wie der Herr Staatsanwalt ausführte, ist die Sache doch nicht, dafür spricht schon die Fülle der Schuldfragen. Bei Prüfung der Schuldfrage bezüglich des Willy Kersten – die anderen gehen mich nichts an – wird doch zu erwägen sein, daß dieser Angeklagte, abgesehen von seiner großen Jugend, der einzige ist, der noch nicht bestraft ist, und daß er der Sohn anständiger Eltern ist. Es kommt ferner hinzu, daß Sternickel,

wohl der größte Verbrecher aller Zeiten,

die drei grünen Jungen in der Herberge zu Müncheberg kennengelernt hat. Georg Kersten und Schliewenz waren geschlechtskrank. Alle drei waren in ihrer Kleidung vollständig abgerissen, ohne jede Mittel und ohne jede Aussicht auf Verdienst. Es ist daher erklärlich, daß es einem Mann wie Sternickel sehr schnell gelungen ist, diese jungen Leute zu bewegen, ihm bei dem »Ding-Drehen« behilflich zu sein. Ich habe die Überzeugung, die drei jugendlichen Angeklagten wußten nicht, daß gemordet werden sollte. Sternickel sagte ihnen: Es könnten 50000 Mark von alten Leuten geholt werden. Die drei jungen Leute konnten dadurch zu der[188] Auffassung kommen, es handle sich um alte Leute, die keinen besonderen Widerstand entgegensetzen, sondern leicht zu betäuben sein werden. Jedenfalls ist nicht festgestellt, daß die drei jugendlichen Angeklagten, speziell Willy Kersten, das Bewußtsein hatten bzw. haben mußten, es solle ein Mord begangen werden. Es ist ferner zu erwägen, daß die drei jugendlichen Angeklagten sich nach der Tat

wie dumme Jungen benommen haben.

Sie haben sich sofort, als sie nach Berlin kamen, neue Anzüge, neue Hüte und Lackstiefel gekauft. Sie mußten sich doch sagen, daß, wenn sie mit diesen Sachen in die Gastwirtschaft von Lehmann kommen, dieser, der doch einen kriminalistischen Blick hat, sofort Verdacht schöpfen wird. Zum Überfluß gab Willy Kersten dem Lehmann die Reiseroute. Lehmann las den Ortwiger Mord in Zeitungen und ersah aus der Reiseroute, daß die drei jungen Leute in der Nähe von Ortwig gewesen waren. Dies veranlaßte Herrn Lehmann ganz naturgemäß, Anzeige zu erstatten. Ich habe die Überzeugung, die drei jugendlichen Angeklagten, speziell Willy Kersten, sind der suggestiven Kraft des Sternickel erlegen. Es darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß Willy Kersten von Anfang an ein reumütiges Geständnis abgelegt hat. Der Verteidiger suchte alsdann nachzuweisen, daß Willy Kersten sich lediglich der Beihilfe schuldig gemacht hatte. Meine Herren Geschworenen! Es ist Ihre Pflicht als Richter, bei der Tatfrage, so fuhr Rechtsanwalt Bahn wörtlich fort, die Stimme der öffentlichen Meinung ganz außer acht zu lassen und unbefangen den Tatbestand zu prüfen. Ich bitte Sie außerdem, in Betracht zu ziehen, daß bei einem so jungen Menschen, wie Willy Kersten, die Strafe in erster Linie Besserung bewirken soll. Ich schließe, ebenso wie Herr Justizrat Loeser, urteilen Sie, wie Sie es vor Ihrem Gewissen verantworten können.

Vert. R.-A. Dr. Werthauer (Berlin), zweiter Verteidiger des Willy Kersten, schloß sich den Ausführungen des Rechtsanwalts Bahn an und war alsdann bemüht, den juristischen Nachweis zu führen, daß Willy Kersten sich nur der Beihilfe schuldig gemacht hätte. Der Verteidiger schloß: Wenn die drei jugendlichen Angeklagten nicht das Unglück[189] gehabt hätten, in die Hände des Sternickel zu fallen, dann säßen sie nicht hier auf der Anklagebank. Eltern, die Kinder haben, können sich sagen: Wenn auch ein Kind mißrät, so hat es doch nicht immer das Unglück,

in die Hände eines Sternickel zu fallen.

Sternickel wird noch verschiedener Mordtaten beschuldigt. Er hat jedenfalls die drei Mordtaten begangen und er hat, meiner Überzeugung nach, die Absicht gehabt, auch die Kalliesschen Kinder und gleichzeitig seine drei Helfershelfer, die drei jugendlichen Angeklagten, zu ermorden. Es wird ihm niemand glauben, daß er aus reiner Menschenliebe die drei jugendlichen Angeklagten aufgefordert hat, noch auf dem Kalliesschen Gehöft zu bleiben, er werde ihnen Kaffee kochen und Essen bereiten. Hans Hyan weist in einem Buche nach, daß es auch einen Mord aus Rache gibt. Ich bin der Überzeugung, da es Sternickel nicht geglückt ist, die drei jugendlichen Angeklagten auf dem Kalliesschen Gehöft in Ortwig zu töten, so ist er bemüht, diese jungen Leute hier durch seine Beschuldigungen schuldigungen zu morden. Diesem teuflischen Beginnen stellen wir uns entgegen. Einen solchen Vorsatz zu verhindern, ist Pflicht aller Organe der Rechtspflege. Indem wir das tun, meine Herren Geschworenen, arbeiten wir an dem Ausbau unseres Rechtsgebäudes. Durch das Bemühen, daß auch dem Geringsten im Volke sein Recht werde, leisten wir nicht nur der Gerechtigkeit einen Dienst, sondern ehren uns auch selbst.

Justizrat Hauptmann (Frankfurt a.d.O.), Verteidiger für Georg Kersten, suchte ebenfalls den Nachweis zu führen, daß wohl Sternickel, nicht aber die drei jugendlichen Angeklagten Mord begangen haben. Es liege höchstens Beihilfe vor.

Vert. R.-A. Dr. Donig (Berlin) für Schliewenz, suchte auch den Nachweis zu führen, daß die drei jugendlichen Angeklagten unter dem dämonischen Einfluß

des gräßlichsten aller Verbrecher

gehandelt haben und das Bewußtsein des Mordes nicht haben konnten.

Erster Staatsanwalt Geh. Justizrat Naumann: Ich fühle mich genötigt, den Herren Verteidigern zu erwidern, daß[190] die Handlungsweise der jugendlichen Angeklagten keinen knabenhaften Charakter hatte. Das, was die jungen Leute taten, tun auch ältere. Wenn man aber erwägt, daß Sternickel, als er Kallies die Schlinge um den Hals geworfen hatte und dieser ihn anflehte, ihn doch leben zu lassen, erwiderte:

»Warte du Aas, dir werde ick schon wat!«

und darauf die Schlinge fest zuzog, so unterliegt es doch nicht dem geringsten Zweifel, daß die Angeklagten sämtlich das Bewußtsein hatten, Kallies sollte ermordet werden und daß sie auch den Mord wollten. Es kommt hinzu, daß Willy Kersten auf Auffordern des Sternickel bemüht war, dem Kallies ein Taschentuch in den Mund zu stopfen. In ganz ähnlicher Weise ist bei der Tötung des Dienstmädchens und auch bei der Frau Kallies vorgegangen worden. Schon der Vorgang des Pfeifens mußte den Angeklagten klarmachen, daß ein Mord beabsichtigt sei. Ich habe die Überzeugung,

die Angeklagten haben sämtlich mit Vorsatz und Überlegung die Morde gemeinschaftlich ausgeführt

und ich habe auch keinen Zweifel, daß Sie, meine Herren Geschworenen, die Hauptschuldfragen in vollem Umfange bejahen werden.

Nach einer längeren Erwiderung des R.-A. Bahn führte R.-A. Dr. Werthauer aus, daß das Bewußtsein, es werde ein Mord begangen, noch nicht genüge, um einen Menschen wegen Mordes zu verurteilen. Zur Tötung gehöre der Vorsatz, zum Morde außerdem noch die Überlegung. Das sei aber den jugendlichen Angeklagten nicht nachgewiesen. Die drei jungen Leute seien nicht mitgegangen, um zu morden, sondern nur, um ein Verbrechen gegen das Eigentum zu begehen. Der Verteidiger schloß: Die Verteidiger sind entfernt, die Angeklagten der Strafe zu entziehen, sie sind lediglich bemüht, das Recht zu wahren.

Vert. J.-R. Hauptmann führte noch aus, daß der Nachweis, die jugendlichen Angeklagten haben sich an der Tötung der Ehefrau Kallies beteiligt, nicht geführt sei.

Nach einer längeren Mittagspause eröffnete der Vorsitzende, Landrichter Dr. Wrede, die Sitzung mit den Worten:[191] Nachdem die Herren Vertreter der Staatsanwaltschaft und die Herren Verteidiger gesprochen haben, gebe ich den

Angeklagten das Wort.

Angeklagter Sternickel, haben Sie noch etwas zu sagen?

Angekl. Sternickel: Jawohl! Ich muß zunächst bemerken, daß bei mir keine Peitschenschnur gefunden worden ist. Ich habe bloß zwei Stricke in meiner Kammer gehabt.

Vors.: Aber Sternickel, das haben Sie ja alles schon gesagt.

Sternickel: Ich muß doch die Aussage des Herrn Kriminalkommissars Nasse als unwahr bezeichnen. Ich habe niemals Schlingen aufbewahrt. Ich habe überall fleißig gearbeitet. Die Herrschaften, bei denen ich gewesen bin,

haben mich alle lieb gehabt,

weil sie mit meinen Leistungen sehr zufrieden waren. Das hat doch auch Herr Gutsbesitzer Saenger bekundet. Wenn die Töchter der Kalliesschen Eheleute gesagt haben: Kallies war mit mir unzufrieden und wollte mich entlassen, so ist das unwahr. Ebenso ist es unwahr, daß ich meine Mitangeklagten reinlegen will. Wenn es mir möglich gewesen wäre, dann hätte ich sie entlastet, Es liegt mir fern, jemanden zu verraten oder reinzulegen. Weiter habe ich nichts zu sagen.

Angekl. Willy Kersten (heftig weinend): Wenn ich gewußt hätte, daß es sich um Mord handelt, dann wäre ich nicht mitgegangen.

Angekl. Georg Kersten: Ich kann versichern, daß auch ich nicht mitgegangen wäre, wenn ich gewußt hätte, daß ein Mord begangen werden soll.

Angekl. Schliewenz: Meine Herren! Ich bitte um meine Freisprechung. (Große, allgemeine Heiterkeit.)

Vors.: Vater der Angeklagten Kersten, haben Sie noch etwas anzuführen?

Kutscher Kersten trat, heftig weinend, vor den Richtertisch. Nach längerer Zeit vermochte der Mann weinend die Worte herauszubringen: Was soll ich sagen?

Vors.: Vater des Angeklagten Schliewenz, haben Sie noch etwas zu sagen?

Schliewenz (heftig weinend): Nein.

Der Vorsitzende erteilte alsdann den Geschworenen die vorgeschriebene Rechtsbelehrung.

Nach 3 1/2 stündiger Beratung der Geschworenen verkündete der Obmann, Magistratsbaurat Morgenschweis[192] (Frankfurt a.d.O.), unter gespanntester Aufmerksamkeit des zahlreichen Publikums: Die Geschworenen haben

Sternickel des Mordes in drei Fällen

und außerdem des schweren Raubes und der vorsätzlichen Brandstiftung,

die drei anderen Angeklagten

wegen Mordes in zwei Fällen,

wegen Totschlags, unter Versagung mildernder Umstände in einem Falle, und wegen schweren Raubes für schuldig erachtet.

Staatsanwalt Matthias beantragte,

Sternickel dreimal zum Tode,

5 Jahren Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte,

Willy Kersten zu 15 Jahren Gefängnis,

Georg Kersten und Franz Schliewenz

zweimal zum Tode,

5 Jahren Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu verurteilen.

Vert. R.-A. Bahn ersuchte, den Angeklagten Willy Kersten nicht zu der höchsten zulässigen Strafe zu verurteilen.

Die anderen Verteidiger erklärten, daß sie das Urteil dem Gerichtshof anheimstellen. Angekl. Sternickel erklärte auf Befragen des Vorsitzenden mit fester Stimme, daß er nichts weiter zu sagen habe.

Die drei anderen Angeklagten baten mit weinender Stimme um mildernde Umstände.

Nach längerer Beratung des Gerichtshofs verkündete der Vorsitzende, Landrichter Dr. Wrede:

Der Gerichtshof hat, auf Grund des Wahrspruchs der Herren Geschworenen und in Würdigung der Sachlage, im Namen des Königs für Recht erkannt, daß der Angeklagte Sternickel wegen dreifachen Mordes, schweren Raubes und vorsätzlicher Brandstiftung

dreimal zum Tode,

5 Jahren Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, Willy Kersten wegen zweifachen Mordes, ferner wegen Totschlags in einem Falle, unter Versagung mildernder Umstände und wegen schweren Raubes zu, 15 Jahren Gefängnis, Georg Kersten und Franz Schliewenz[193] wegen zweifachen Mordes, ferner wegen Totschlags in einem Falle, unter Versagung mildernder Umstände und wegen schweren Raubes beide

zweimal zum Tode,

5 Jahren Zuchthaus und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu verurteilen seien. Die verwendeten wendeten Mordwerkzeuge werden eingezogen. Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten zur Last. Die Angeklagten sind abzuführen, die Sitzung ist geschlossen.

Sternickel nahm das Urteil mit einer staunenswerten Ruhe, die er im übrigen während der ganzen Verhandlung an den Tag gelegt hatte, entgegen. Die drei jugendlichen Angeklagten, ganz besonders Schliewenz, der geradezu einen sympathischen Eindruck machte, waren vollständig gebrochen. Sie hatten augenscheinlich eine so harte Strafe nicht erwartet. Die drei jugendlichen Angeklagten wurden wiederum gefesselt (Sternickel blieb während der ganzen Verhandlung stark gefesselt). Als die Angeklagten im »Grünen Wagen« nach dem vom Gerichtsgebäude entfernt liegenden Untersuchungsgefängnis fuhren, wurden sie von der zahlreichen Menschenmenge, die trotz später Nachtstunde vor dem Gerichtsgebäude Posto gefaßt hatte, mit lauten Verwünschungen begleitet.

Sternickel hat auf Einlegung der Revision verzichtet. Das Urteil ist infolgedessen gegen ihn längst rechtskräftig. Das Urteil ist bei Drucklegung dieses Bandes noch nicht vollstreckt. Ob Sternickel sich noch wegen der verschiedenen anderen Verbrechen wird verantworten müssen, steht noch nicht fest. Die drei jugendlichen Angeklagten haben, dem Vernehmen nach, Revision eingelegt. Schliewenz soll vollständig ständig gebrochen sein. Er soll nachträglich erklärt haben: Sternickel kam ihm, als er ihn in der Herberge zu Müncheberg sah, sofort unheimlich vor. Deshalb entfernte er sich sogleich, um, trotz seiner großen Schwäche, nach Berlin zurückzuwandern. Hätte Sternickel ihm nicht etwas zu essen geben lassen, so daß er ihn gewissermaßen als seinen Lebensretter betrachten mußte, dann wäre er nun und nimmermehr mitgegangen.[194]

Quelle:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 12, S. 152-195.
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