Ein Presse-Skandal
Erpressungsprozeß gegen die Redakteure des »Unabhängigen« vor der I. Strafkammer des Landgerichts Berlin I (Juni 1883)

[56] Die Grundlage aller modernen Kultur ist zweifellos die Buchdruckerkunst. Ohne die großartige Erfindung Johann Gutenbergs wäre es kaum möglich gewesen, die Werke Rousseaus, Goethes, Schillers und aller anderen geistigen Heroen der Nachwelt zu überliefern. Selbst die Reformation wäre ohne die Buchdruckerkunst kaum durchführbar gewesen. Wie wäre es ohne die Buchdruckerkunst um die medizinische Wissenschaft, ja um die Wissenschaft überhaupt bestellt? Allerdings gab es lange vor Gutenberg, selbst im grauen Altertum, eine ziemlich hochentwickelte Kultur. Es soll sogar vor Erfindung der Buchdruckerkunst in Deutschland geschriebene Zeitungen gegeben haben. Man kann es sich aber heute kaum vorstellen, daß es vor 500 Jahren noch keine Buchdruckerkunst und folgerichtig auch keine Presse gegeben hat. Ich behaupte jedenfalls nicht zuviel, wenn ich die Presse als den ersten Kulturfaktor bezeichne. Ohne Presse wäre es wohl kaum möglich gewesen, den Aberglauben und die damit verbundene Barbarei des Mittelalters zu überwinden. Die Presse wird die siebente Großmacht genannt. Das trifft heute kaum noch zu. Die Presse hat eine Bedeutung erlangt, daß sie fast als erste Großmacht bezeichnet werden kann. Im November 1879 hielt der verstorbene Hofprediger Stöcker einen Vortrag über die Presse und bezeichnete sie als erste Großmacht. Selbst die Mächtigen dieser Erde verkennen nicht die Macht der Presse. Der mächtigste Kanzler des Deutschen Reiches, Fürst Otto von Bismarck, der fast drei Jahrzehnte die Geschicke Europas geleitet hat, war aufs[56] emsigste bemüht, Einfluß auf die Presse zu gewinnen. Ferdinand Lassalle äußerte sich im Jahre 18631 in seiner »göttlichen Grobheit« etwas sehr abfällig über die Presse. Er sagte von den »Zeitungsschreibern«: »Zu unfähig zum Elementarschullehrer, zu faul zum Postschreiber, zu keiner anderen bürgerlichen Hantierung fähig, fühlt er sich berufen, Volksbildung und Volkserziehung zu treiben.« Wer wollte bestreiten, daß diese Worte noch heute auf verschiedene »Journalisten« zutreffen. Fürst Bismarck sagte einmal; »Die Journalisten sind fast sämtlich Leute, die ihren Beruf verfehlt haben.« Bismarck hatte insofern recht, als es noch heute keinen akademischen Lehrstuhl für Journalistik gibt. Trotzdem sind die Anforderungen, die an einen wirklichen Journalisten gestellt werden, sehr hohe und vielseitige. Ich glaube auch nicht, daß durch Schaffung akademischer scher Lehrstühle für Journalistik die Zahl der tüchtigen Journalisten eine größere werden würde. Die Ausübung der Journalistik läßt sich nicht erlernen. Es gehört dazu in erster Reihe Talent und Befähigung. Wer nicht Talent und Befähigung zum Journalisten besitzt, sollte es nicht werden. Ich halte deshalb die Journalistenschulen, auch die »journalistischen Hochschulen« für gänzlich wertlos. Bis zum Inkrafttreten des Reichspreßgesetzes (1. Juli 1874) mußte für Herausgabe einer Zeitung eine ziemlich hohe Kaution in mündelsicheren Papieren bei der Ortspolizei hinterlegt und eine hohe Stempelsteuer, die nach der Auflage der Zeitung bemessen wurde, allvierteljährlich gezahlt werden. Seit Aufhebung dieser Bestimmungen hat sich das Zeitungswesen ganz unendlich entwickelt. Es ist begreiflich, daß damit Auswüchse verbunden gewesen sind. Jeder Provinzbuchdrucker ist in der Lage, eine Zeitung herauszugeben. In der Hauptsache gehört dazu eine Schere, ein Kleistertopf und ein Pinsel. Die Mitarbeiter der größeren Zeitungen sind gleichzeitig seine unfreiwilligen und selbstverständlich unbezahlten Mitarbeiter.[57] »Geistiges Eigentum« sind vielen Zeitungsherausgebern unbekannte Dinge. Die Richter in der Provinz und auch die sogenannten Sachverständigenkommissionen bekunden bei Klagen wegen unerlaubten Nachdrucks oftmals eine geradezu erstaunliche Weltfremdheit, zumal die Sachverständigenkommissionen genkommissionen zumeist nicht aus Fachleuten bestehen. Daher kommt es, daß viele, selbst sehr befähigte Journalisten und Schriftsteller, die doch zweifellos zu den Pionieren der Kulturbewegung gehören, trotz großen Fleißes mit großen Nahrungssorgen zu kämpfen haben. Es ist geradezu ungeheuerlich, daß sogenannte Sachverständigenkommissionen spaltenlange Berichte über Gerichtsverhandlungen, Kongresse und Versammlungen als vogelfreies Zeitungsmaterial bezeichnen. Wenn im großen Publikum die Ansicht herrscht, ein Bericht über eine Gerichtsverhandlung, Kongreß oder Versammlung sei keine geistige Arbeit, da doch der Berichterstatter nur sein Stenogramm den Zeitungen gesandt hat, so kann man über diese Naivität lächeln, es vielleicht auch bedauern, daß in unserem fortgeschrittenen Zeitalter noch derartige Anschauungen herrschen. Wenn aber eine aus Gelehrten zusammengesetzte »Sachverständigenkommission« dieser Ansicht Ausdruck gibt, also ein Urteil abgibt, das als Grundlage eines richterlichen Urteils zu gelten hat, so ist das sehr bedauerlich. Wissen die gelehrten Sachverständigen wirklich nicht, daß die erwähnten Berichte nicht Stenogramme, sondern mit Blitzgeschwindigkeit gemachte Aufzeichnungen der interessantesten und wichtigsten Vorgänge sind? Ein wörtliches Stenogramm wäre schon, aus Anlaß der Länge und des Mangels an jeder Lebendigkeit, als Zeitungsbericht bericht nicht zu verwenden. Wäre die Ansicht der Sachverständigen richtig, dann brauchten die Zeitungen keine geschulten Berichterstatter. Der erste beste junge Mann aus der Expedition, der gut stenographieren kann, genügte, um über die wichtigsten Prozesse, Kongresse und Versammlungen zu berichten. Daß zur Berichterstattung ein sehr umfassendes, gründliches Wissen erforderlich ist, um einmal die Themata zu beherrschen und andererseits das Wichtige vom Unwichtigen sondern zu können, und daß auch die Beherrschung der deutschen Sprache[58] in vollendetster Form notwendig ist, sollten auch gelehrte Sachverständige und auch gelehrte Richter begreifen. Prinz Heinrich von Preußen, Bruder des Kaisers Wilhelm II., hat vor einigen Jahren auf einem Festmahl in Amerika die Vertreter der Presse mit »kommandierenden Generalen« verglichen. Es wird mehrfach behauptet, der Prinz habe mit diesem Ausspruch nur die amerikanischen Journalisten im Auge gehabt. Ich teile diese Ansicht, zumal die Journalisten in Deutschland und vornehmlich in Berlin noch vielfach mit Geringschätzung behandelt werden. Dank dem Fortschritt der Kultur ist es allerdings auch in dieser Beziehung besser geworden. Vor dreißig bis vierzig Jahren wurden die Vertreter der Presse, insbesondere die Berichterstatter in Versammlungen, bisweilen en canaille behandelt. In antisemitische Versammlungen konnte man sich in Berlin in den 1880er Jahren nur mit Lebensgefahr wagen. Aber nicht nur die Berichterstatter jüdischer Religion oder jüdischer Abkunft, auch die arischer Abkunft wurden beschimpft und zum Teil tätlich beleidigt. Im Januar 1881 war ich in einer in der Großen Frankfurter Straße stattgefundenen antisemitischen Versammlung. Ich wagte nicht, mich an den Pressetisch zu setzen, sondern stand unerkannt unter den Zuhörern, »eingekeilt in drangvoll fürchterlicher Enge«. Da plötzlich, inmitten der Rede des Dr. Ernst Henrici ertönte von der Galerie der Ruf: »Hier schreibt eener.« unter den Rufen: »Jude raus, Preßlümmel raus« und unter ungeheurem Tumult wurde ein junger Mann, der keineswegs den Eindruck eines Juden machte und von dem nicht feststand, daß er Berichterstatter war, die Treppe hinunter und aus dem Saale hinausgeprügelt. Das meiste Entgegenkommen haben die Berichterstatter von jeher auf den deutschen Katholikentagen, auf den Generalversammlungen des Bundes der Landwirte, früher auf den Generalversammlungen der nationalsozialen Partei und seit einiger Zeit auch auf den sozialdemokratischen Parteitagen gefunden. Die Behandlung der Berichterstatter seitens der Gerichtsvorsitzenden ist allmählich besser geworden. Der Korpsgeist unter den Journalisten läßt, trotz der vielen Fachvereine, noch viel zu wünschen übrig.

Vor Inkrafttreten des Reichspreßgesetzes gab es[59] mehrfach sogenannte Sitzredakteure. Die von dem verstorbenen »roten Krämer« Anfang der 1870er Jahre redigierte »Deutsche Freie Zeitung« setzte dem Unfug geradezu die Krone auf. An der Spitze dieser Zeitung stand: Verantwortlicher Redakteur J.C. Fraas, Dienstmann Nr. 107. Das deutsche Reichspreßgesetz gestattet bekanntlich keine Sitzredakteure.2) Jedenfalls ist nicht zu verkennen, daß die Presse eine geradezu unheimliche Macht besitzt. Um so mehr ist es Pflicht aller anständigen Journalisten, darauf Bedacht zu nehmen, daß mit dieser Macht nicht Mißbrauch getrieben und daß etwaigen Schmarotzern ihr schmutziges Handwerk gelegt wird. Vor einigen Jahren ist es leider zwei Preßbanditen gelungen, den Kommerzienrat Israel, aus Anlaß einer von ihm begangenen sittlichen Verfehlung, zum Selbstmord zu treiben. Zweifellos war Gelderpressung die Triebfeder dieses Schurkenstreichs. Sehr im argen liegt noch die lokale Gerichtsberichterstattung. Der Schweigegelderunfug steht noch immer in Blüte. Andererseits ist zu tadeln, daß Gerichts- und Polizeiberichterstatter oftmals ganz unnötigerweise anständige Leute an den Pranger stellen und dadurch den Ruf und die Existenz ganzer Familien aufs ärgste schädigen. In den letzten Jahren haben mehrere Erpressungsprozesse gegen Journalisten stattgefunden. Ich erinnere nur an den Prozeß Dahsel, der mit der Verurteilung des Angeklagten zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis endete. Den Prozeß Bruhn will ich nicht berühren, da die Angeklagten in diesem Prozeß sämtlich freigesprochen wurden und der Vorsitzende des Gerichtshofs, Landgerichtsrat Lampe, in der Urteilsbegründung ausdrücklich hervorhob: »Der Gerichtshof hat die Überzeugung gewonnen, daß dem Angeklagten Bruhn kein moralischer Makel anhaftet.« Der in diesem Prozeß amtierende Vertreter der Anklage, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Leyseringk, hat diese Ansicht nicht geteilt. Jedenfalls reichen alle diese Prozesse nicht im entferntesten an die Bedeutung[60] des Prozesses gegen die Redakteure des »Unabhängigen« heran, der im Juni 1883 die erste Strafkammer des Landgerichts Berlin I beschäftigte. Im Jahre 1874, nachdem weder Kaution noch Stempelsteuer mehr zu zahlen war, gründete der vor einigen Jahren verstorbene Journalist Heinrich Joachim Gehlsen die »Eisenbahnzeitung«. In dieser wurden sogenannte Gründer, Börsenspekulanten u.a. vielfach angegriffen. Gehlsen wurde einige Male wegen Beleidigung angeklagt. Es wurde schon damals behauptet, daß das Blatt ein Revolverblatt sei. Im Jahre 1875 wurde der Titel »Eisenbahnzeitung« in »Reichsglocke« umgewandelt. Die »Reichsglocke« wurde das Leiborgan des im Oktober 1874 auf seinem Gute Nassenheide verhafteten Botschafters des Deutschen Reiches, Grafen Harry von Arnim, der bekanntlich im Dezember 1874 von der siebenten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts wegen Hinterziehung amtlicher Aktenstücke zu einem Monat Gefängnis verurteilt wurde. Der erste Strafsenat des Kammergerichts erkannte in contumaciam – Graf Arnim war inzwischen nach der Schweiz gegangen – auf 9 Monate Gefängnis. Die »Reichsglocke« nahm sehr tapfer für den Grafen Arnim Partei und richtete heftige Angriffe gegen den grimmigsten Feind des ehemaligen Botschafters, den Fürsten Bismarck, sowie gegen den damaligen Ersten Staatsanwalt am Berliner Stadtgericht, späteren Oberreichsanwalt Tessendorff und gegen die Richter, die den Grafen Arnim verurteilt hatten. Eines Sonnabends, Anfang Dezember 1876, erschien in der »Reichsglocke« ein längerer Artikel, in dem der Vorsitzende der siebenten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts, Stadtgerichtsdirektor Reich, der Verübung ehrenrühriger Dinge schlimmster Art beschuldigt wurde. Gegen 6 Uhr morgens wurde die Zeitung ausgegeben. Gegen 8 Uhr morgens war bereits der Befehl zur Verhaftung Gehlsens und seines verantwortlichen Redakteurs Schellenberg erteilt. Es gelang aber nur, Schellenberg festzunehmen. Gehlsen war bereits auf dem Wege nach London. Sechs Tage später fand die Verhandlung gegen Gehlsen und Schellenberg wegen verleumderischer derischer Beleidigung, auf Grund der §§ 185, 186 und 187 des Strafgesetzbuches statt. Die Angeklagten wurden,[61] Gehlsen in contumaciam, zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Beide wurden einige Zeit später wegen verleumderischer Beleidigung des Fürsten Bismarck zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt. Gegen den Fürsten Bismarck wurde der Vorwurf erhoben: er habe sich für Beschaffung der Konzession zur Gründung der Preußischen Bodenkreditbank mit einer Million Mark beteiligen lassen. Die »Reichsglocke« hatte nach der Flucht Gehlsens aufgehört, zu erscheinen. Ihre Beschuldigung wurde jedoch von dem Redakteur der konservativen »Berliner Revue«, Dr. Rudolf Meyer und dem Landrat a.D. von Diest-Daber weiterverbreitet. Beide wurden deshalb angeklagt. Geh. Kommerzienrat Gerson von Bleichroeder (Berlin) und Geh. Kommerzienrat Freiherr Carl Meyer von Rothschild (Frankfurt am Main) erklärten in beiden Prozessen zeugeneidlich, daß an der Beschuldigung gegen den Fürsten Bismarck kein wahres Wort sei. Dr. Rudolf Meyer wurde im Februar 1877 von der Kriminaldeputation des Berliner Kreisgerichts zu 9 Monaten, von Diest-Daber im Juni 1877 von der dritten Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt.

Gehlsen saß während dieser Zeit längst heiter und wohlgemut an den Gestaden der Themse und korrespondierte spondierte unter dem Namen Gottfried Keller für die freikonservative »Post« in Berlin, die zu den größten Verehrerinnen des Fürsten Bismarck zählte. Die Redakteure der »Post« hatten selbstverständlich keine Ahnung, daß ihr Londoner Korrespondent Gottfried Keller der ausgerissene »Reichsglöckner« Heinrich Joachim Gehlsen war. Nach einigen Jahren fuhr der damalige Chefredakteur der »Post«, Dr. Leopold Kayßler, nach London. Dort suchte er selbstverständlich auch seinen langjährigen Korrespondenten Gottfried Keller auf. Wie groß das Erstaunen des Dr. Kayßler war, als ihm der Reichsglöckner Gehlsen als Gottfried Keller entgegentrat, kann man sich ausmalen. Ob Gehlsen alsdann noch weiter für die »Post« korrespondierte, ist mir nicht bekannt. Als Kaiser Friedrich im März 1888 bei seinem Regierungsantritt eine Amnestie für politische und Preßvergehen erließ, kehrte Gehlsen nach Deutschland zurück und schlug in Charlottenburg seinen Wohnsitz auf.[62] Er gab hier die »Charlottenburger Stadtlaterne« heraus. Die Einwohner Charlottenburgs schienen von dem Inhalt dieses Blattes wenig erbaut zu sein. Gehlsen wurde eines Abends in der Berliner Passage von einem Einwohner Charlottenburgs öffentlich geschlagen, weil er in der »Stadtlaterne« bloßgestellt war. Sehr bald darauf wurde Gehlsen verhaftet und wegen Erpressung angeklagt. Die Strafkammer des Landgerichts Berlin II verurteilte ihn Ende Dezember 1899 nach mehrtägiger Verhandlung zu einer längeren Gefängnisstrafe.

Einige Jahre später, nachdem Gehlsen die Strafe längst verbüßt hatte, wurde er im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er hat alsdann weiter die »Stadtlaterne« herausgegeben. Er erschien auch als Zeuge in dem 1907 vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Berlin II verhandelten Prozeß wider den Journalisten Adolf Brand, der bekanntlich wegen verleumderischer Beleidigung des Reichskanzlers Fürsten v. Bülow angeklagt war. Brand wurde damals zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Er wurde von Rechtsanwalt Dr. Barnau verteidigt. Die Anklage in diesem Prozeß vertrat der Erste Staatsanwalt am Landgericht Berlin II, Preuß, später Oberstaatsanwalt und Chef der Staatsanwaltschaft am Landgericht Berlin I, jetzt Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht zu Königsberg in Preußen. Derselbe Oberstaatsanwalt vertrat in dem Skurczer Ritualmordprozeß (April 1885) vor dem Schwurgericht zu Danzig als Gerichtsassessor die Anklage. Vor einigen Jahren starb Gehlsen in größter Armut in einem Charlottenburger Krankenhause.

Gehlsen hatte, als er noch in Berlin die »Reichsglocke« redigierte, einen »Leibdiener«, namens Wilhelm Grünewald. Dieser, ein ehemaliger Kellner, der, als er noch bei Gehlsen war, gleichzeitig bei der Polizei zei Spitzeldienste geleistet haben soll, ging, als Gehlsen nach London abgedampft war, zu seinem früheren Metier zurück. Er war auch vorübergehend Hotelbesitzer in Flensburg und schließlich wiederum Kellner in einem großen Restaurant in Hamburg. Schließlich plagte ihn die Eitelkeit, in erster Reihe aber wohl die Geldgier. Er wollte, gleich seinem früheren Herrn und Gebieter, ein berühmter Schriftsteller und gleichzeitig ein reicher Mann werden. Daß ihm alles[63] und jedes Wissen abging, was tat das zur Sache. Er hatte sich als Kellner etwas gespart, er war also manchem routinierten Journalisten über, denn er hatte Geld und die nötige Portion Frechheit, zwei Dinge, die so mancher Journalist nicht besitzt. Grünewald hängte also die Serviette an den Nagel, siedelte nach Berlin über und erstand hier ein unter Ausschluß der Öffentlichkeit erschienenes Wochenblättchen, das den Titel »Der Unabhängige« führte. Was der frühere Besitzer des »Unabhängigen«, ein Herr v. Flotow, mit dem Blättchen bezweckt hatte, ist nicht bekannt geworden. Grünewalds Zweck wurde dagegen sehr bald erkennbar. Sein Zweck war skrupellose Gelderpressung. Die erforderlichen Mitarbeiter waren schnell gefunden, es waren alles geistesverwandte Seelen des zum Zeitungsverleger und Chefredakteur avancierten ehemaligen Kellners und Gehlsenschen Leibdieners. Zu den Hauptmitarbeitern Grünewalds gehörte ein preußischer ßischer Hauptmann a.D., Freiherr v. Schleinitz. Selbstverständlich ist wegen Entgleisung eines einzelnen dem preußischen Adel oder gar dem preußischen Offizierkorps nicht der geringste Vorwurf zu machen. Der »Unabhängige« hatte kaum dreihundert zahlende Abonnenten. Darauf kam es Herrn Grünewald aber nicht an. Er bzw. seine Mitarbeiter verstanden es, sich Kenntnis von dunklen Punkten reicher Leute aus dem Adels- und Kaufmannsstande zu verschaffen. Diese dunkeln Punkte wurden im »Redaktionsbriefkasten« des »Unabhängigen« angedeutet und das betreffende Blatt, blau angestrichen, an den betreffenden Mann gesandt. Gleichzeitig erhielt der Adressat einen Brief, in dem ihm mitgeteilt wurde: das erstandene Material habe viel Geld gekostet, eigne sich aber vortrefflich zu einem sensationellen Artikel. Letzterer werde in der nächsten Nummer des »Unabhängigen«, evtl. in Fortsetzungen, erscheinen. Das Material könne aber auch abgekauft werden. Alsdann werde selbstverständlich das Erscheinen des Artikels unterbleiben. Derartige Schreiben hatten fast immer den gewünschten Erfolg. Man wollte sich doch nicht öffentlich blamieren und seine Geschäftsmanipulationen an den Pranger stellen lassen. Die Gründungen des Direktors der Vereinsbank, August Sternberg, wurden[64] in mehreren Schmähartikeln des »Unabhängigen« als schwindelhaft bezeichnet. Die betreffenden Zeitungsexemplare plare wurden an die Kunden Sternbergs gesandt und außerdem in den Waggons der Kasseler Straßenbahn, einer Gründung Sternbergs, ausgelegt. Sternberg zahlte zunächst durch Vermittelung des Redakteurs Moser 500 Mark an Grünewald, in welcher Folge die Angriffe, die stets mit dem Vermerk »Fortsetzung folgt« erschienen, aufhörten. Einige Zeit darauf erschienen Grünewald und Moser bei Sternberg mit der Mitteilung: es seien wieder recht interessante Geschichten bei der Redaktion über die Vereinsbank eingelaufen. Sternberg möge Berichtigungen geben, andererseits wäre es bedauerlich, daß dem »Unabhängigen« ein solch interessanter Stoff entzogen würde. Sternberg zahlte 4500 M., darauf unterblieben alle Angriffe. Ostern 1882 bestellte Grünewald den Kaufmann Mochmann in sein Redaktionsbureau. Dort zeigte er ihm den Fahnenabzug eines für den »Unabhängigen« bestimmten Artikels, in welchem dem Mochmann u.a. der Vorwurf des Betruges zum Nachteile des Ingenieurs Freund gemacht und gegen die Kaufleute Fischer und Seelig Schmähungen enthalten waren. Grünewald erklärte sich bereit, den Artikel zu unterdrücken, wenn die drei Angegriffenen bis 5 Uhr nachmittags 6000 Mark zahlten. Sollte dies nicht bis zur bestimmten Stunde geschehen sein, so würde es am anderen Tage 10000, dann 15000, dann 20000 Mark kosten; schließlich müsse, wenn kein Arrangement ment erfolgt sei, das ganze Blatt angekauft werden. Da die Unterhandlungen keinen Erfolg hatten, so erschienen etwa drei Vierteljahre lang in dem »Unabhängigen« Schmähartikel gegen Fischer, Mochmann und Seelig mit dem steten Vermerk: »Fortsetzung folgt«. Als Fischer 300 Mark zahlte, unterblieben die Schmähartikel und es erfolgte der Widerruf eines Artikels, der eine Entführungsgeschichte des Fischer behandelte. Am 17. Juni 1882 teilte Redakteur Dr. Vogelsang dem Rentier Jaroczynski mit, daß dieser und Fischer in der noch an demselben Tage erscheinenden Nummer 24 angegriffen würden. Auf Anraten des Vogelsang kauften J. und F. die Exemplare bei den Zeitungshändlern auf. Infolgedessen wurden am nächsten Tage einzelne Exemplare[65] mit 10 Mark verkauft. Auf Anraten des Dr. Vogelsang hatte Grünewald eine neue Auflage von der Nummer 24 drucken lassen Da fernere Schmähartikel gegen Jaroczynski angedroht waren, so wandte sich dieser an Moser. Letzterer riet ab, den Grünewald zu bitten, »denn G. kenne nur Geld«; er möge den reichen Bankier Seelig, der doch ebenfalls in dem Artikel genannt sei, veranlassen, Geld zu geben. Seelig wollte sich jedoch trotz aller Angriffe auf nichts einlassen. Da endlich erschienen einige Artikel, die das Privatleben Seeligs mit Schmutz bewarfen. Als auch ein solches Exemplar, in welchem die betreffenden Stellen blau angestrichen waren, an Frau Seelig geschickt wurde, ging Seelig zu Moser, woselbst er Grünewald antraf. Nach längerer Unterredung erklärte G.: Er sehe ein, daß dem Seelig Unrecht geschehen sei; er wolle die Verleumdung gegen ihn aus der Welt schaffen. Auf die Frage des S., was der langen Rede kurzer Sinn sei, erwiderte G.: Er verlange für die Unterdrückung der Artikel 1000 Mark. S. übersandte dem G. zunächst 500 Mark; diese schickte G. jedoch zurück. Als Jaroczynski aber mitteilte, er solle sich die 500 Mark nur holen, die anderen 500 Mark werde er später erhalten, tat dies G. und erhielt 500 Mark später noch einmal. Auch der Geh. Kommerzienrat Conrad wurde in mehreren Artikeln angegriffen. Nachdem er dem G. 1200 Mark zahlte, hörten die Angriffe auf. Im September 1882 erhielt Kaufmann Gosewisch in Dresden von Moser einen Brief, worin ihm letzterer mitteilte, er werde im »Unabhängigen« eine Reihe von Artikeln veröffentlichen. Dem Brief lag ein gegen den Bankier Julius Seemann in Hannover gerichteter Schmähartikel mit dem Vermerk: »Fortsetzung folgt« bei. Moser und Gosewisch hatten zusammen bei Seemann konditioniert. Seemann, von Gosewisch benachrichtigt, reiste sofort mit seinem Sohne nach Berlin. Auf die Frage des Gosewisch an Moser: Welchen Zweck er mit den Artikeln verfolge, erklärte M., daß er verschiedene, dem Seemann nachteilige Dinge aus dessen Privat-und Geschäftsleben im öffentlichen Interesse und auch auf höheren Wunsch in die Öffentlichkeit bringen wolle. Auf Gosewischs Bemerken, daß Seemann einen Ausgleich wünsche, antwortete Moser,[66] er habe keine Verfügung mehr über die Artikel, sie befänden sich bereits in den Händen der Redaktion. Wenn aber S. einen Ausgleich wünsche, dann möge er ihm zunächst zwei ältere Forderungen in Höhe von 10000 Mark bezahlen. Seemann begab sich zu Grünewald und hier erfolgte ein Ausgleich, indem er an Redakteur Sponholz, der im Auftrage Mosers handelte, 1500 Mark und an Grünewald für angeblich gehabte Unkosten 100 Mark zahlte.

Im November 1882 teilte Redakteur Sawatzky in dem in der Friedrichstraße 83 belegenen Restaurant Olbrich einem Kaufmann Eccardt mit, daß nach einer Notiz im Briefkasten des »Unabhängigen« ein Schmähartikel gegen ihn erscheinen würde. Freiherr von Schleinitz sei erbötig, gegen Zahlung von 500 Mark das Erscheinen des Artikels zu verhüten. Da Eccardt sich ablehnend verhielt, erschien der Artikel. Einige Tage später veranlaßte Sawatzky zwischen Eccardt und von Schleinitz eine Zusammenkunft. Letzterer teilte dem E. mit, daß ein weiterer Artikel unter voller Namens- und Wohnungsangabe gegen ihn erscheinen werde, wenn er nicht 150 Mark zahlte. Eccardt gab das Geld und der Artikel erschien nicht.

Ende 1882 bedeutete von Schleinitz dem Kaufmann Lewin, er werde nächstens im »Unabhängigen« gleich anderen besprochen werden, weil er zu der bei Dressel und Olbrich verkehrenden Wuchergesellschaft gehöre. Als Lewin die Zugehörigkeit bestritt, erwiderte Sch.: Auf die Richtigkeit käme es gar nicht an, es handle sich hauptsächlich darum, den Leuten des »Unabhängigen« eine Einnahme zuzuwenden. In letzterem Falle werde von dem Erscheinen des Artikels Abstand genommen werden. Da Lewin sich ablehnend verhielt, erhielt er nach einigen Tagen ein Exemplar des »Unabhängigen« zugeschickt, in dessen Briefkasten, mit Blaustift angestrichen, unter dem unterstrichenen Anfangsbuchstaben seines Namens, das Erscheinen des Artikels in Aussicht gestellt wurde. Lewin erbot sich nun dem v. Sch. gegenüber, dem »Unabhängigen« Inserate bis zur Höhe von 100 Mark zuzuwenden. Er erhielt jedoch von Grünewald, indem er v. Sch. als seinen Vertreter bezeichnete, einen ablehnenden Bescheid, »weil von Personen, die im ?Unabhängigen? besprochen werden sollen,[67] keine Inserate aufgenommen werden können«. Nach längeren Unterhandlungen zahlte Lewin 100 Mark mit dem Versprechen, für 500 Mark inserieren zu lassen.

Ein Baron von Prittwitz vermochte sich gegen die Schmähartikel des »Unabhängigen« nur zu retten, daß er einen Wechsel über 1400 Mark an Moser gab.

Durch Dr. Vogelsang, der für den Grafen Götzendorf-Grabowski und C. Scheunert in Dresden im Jahre 1880 den Ankauf gräflich Esterhazyscher Güter in Ungarn vermittelt hatte, war dem Grafen Grabowski v. Schleinitz zugeführt worden. v. Schleinitz kaufte mit seinem Kompagnon Fränkel von dem Grafen Grabowski Kunstsachen und Antiquitäten zum Preise von 5950 Mark. 4450 Mark wurden den Käufern bis zum 9. August 1881 kreditiert. Gleich nach geschehenem Kaufabschlusse hielt sich Graf Grabowski für benachteiligt, und als am Fälligkeitstermin Zahlung nicht erfolgte, erhob er gegen Fränkel und Schleinitz Klage. Diese Angelegenheit wurde andeutungsweise im »Unabhängigen« besprochen. Bald darauf ging Grünewald zu dem Grafen Grabowski, welcher in Berlin im Tiergarten-Hotel wohnte. Grünewald verlangte zum Zwecke der Publikation die den Prozeß betreffenden Akten einsehen zu dürfen. Graf Grabowski lehnte dies Ansinnen ab. Es erschien infolgedessen im Briefkasten des »Unabhängigen« folgende Notiz: »Von Zobeltitz hier: Hiermit erklären Ihnen, daß wir von den uns auf Ihre Veranlassung von dem Grafen v. Grabowski gemachten Mitteilungen auf keinen Fall Gebrauch machen werden. Wir erwarten zumal von Edelleuten, daß sie uns gemachte Zusagen (auf Ergänzung des Materials) strikte innehalten. Dagegen werden Ihnen nächstens in unserem Blatte die Geschichte des Herrn S. in Dresden, die Angelegenheit des Graf Esterhazy betreffend, erzählen. Zu Kunststückchen läßt sich der ?Unabhängige? nicht gebrauchen.« Ein Exemplar dieser Nummer, in der Grabowski außerdem angegriffen war, sandte v. Schleinitz mit dem Vermerk: »Die schmutzige Geschichte heißt Grabowski contra Scheunert« an die Gräfin Grabowski und stellte in einem der Sendung beigelegten Briefe das Verlangen, ihre Forderung an ihn mit einer Forderung an ihren Ehemann zu kompensieren.[68] »Ich richte diese Anfrage an Sie, um einen Vergleich zu schaffen, da viele unliebsame Erörterungen noch in diesem Prozesse vorkommen werden.« Obwohl nun die unerhörtesten Angriffe und Drohungen gegen Grabowski im »Unabhängigen« erschienen und in den Briefkastennotizen ihm wiederholt angedeutet war, daß er die Sache mit Geld totmachen könne und obwohl v. Schleinitz den Grafen in unerhörtester Weise beleidigte, mit dem Bemerken, wenn er Courage hätte, so würde er ihn längst gefordert haben, so antwortete Graf Grabowski auf alle diese Angriffe nicht mit einer Silbe. Auf Veranlassung seiner Ehefrau zahlte schließlich Graf Grabowski an Moser 600 Mark, wovon M. an Grünewald 500 Mark zahlen sollte. Darauf hörten die Angriffe auf.

Der in der Friedrichstraße 83 wohnende Hoftraiteur Olbrich wußte sich gegen die Angriffe des »Unabhängigen« gigen« nur durch Zahlung von 1000 Mark zu retten. Hierbei spielten v. Schleinitz und Sawatzki die Hauptrolle.

Diese und viele ähnliche Erpressungen dauerten ziemlich lange. Die Erpreßten erstatteten schließlich Anzeige. Ende Dezember 1882, wenige Tage vor Weihnachten, wurden Grünewald und seine Kumpane, mit Ausnahme des Freiherrn v. Schleinitz, der rechtzeitig geflüchtet war, von dem Kriminalkommissar, späteren Polizeiinspektor Höft verhaftet. Die Verhafteten waren: 1. Chefredakteur und Verleger Ernst August Wilhelm Grünewald, 2. Kaufmann und Redakteur Josef Moser, 3. Kaufmann und Redakteur Anton Sponholz, 4. Weinreisender Alexander Lodomez, 5. Dr. jur. Werner Vogelsang, 6. Buchhändler Karl Sawatzki.

Am 25. Juni 1883 hatten sich Grünewald und Genossen vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Berlin I wegen vollendeter und versuchter Erpressung in zahlreichen Fällen zu verantworten. Im Zuhörerraum des großen, im alten Moabiter Gerichtsgebäude belegenen Schwurgerichtssaales, in dem die aufsehenerregende Verhandlung stattfand, war ganz besonders die Börsenwelt zahlreich vertreten. Den Gerichtshof bildeten Landgerichtsdirektor Bachmann (Vorsitzender), die Landgerichtsräte Wollner, Kandelhardt, Brausewetter und Landrichter Dietz (Beisitzende).[69] Die Anklage vertrat Staatsanwalt Lehmann, die Verteidigung führten: Rechtsanwalt Wronker, Rechtsanwalt Saul, Justizrat Jensitzki und Rechtsanwalt Dr. Sello.

Nach Verlesung des Anklagebeschlusses äußerte auf Befragen des Vors. Angekl. Grünewald: Ich habe in meiner Vaterstadt Dannenberg in Hannover bis zu meinem 15. Jahre die Schule besucht und wurde alsdann Kellner. Ich konditionierte als solcher in Hamburg, Flensburg und Kopenhagen und habe im Jahre 1870 in Flensburg ein Hotel besessen. Ich prosperierte jedoch dort nicht, kam Anfang der 70er Jahre nach Berlin und konditionierte hier wiederum als Kellner. Später, wurde ich Sekretär bei der von Gehlsen herausgegebenen »Reichsglocke«. Den »Unabhängigen« kaufte ich 1880 von Herrn v. Flotow. Meine Redakteure waren Geh. Oberregierungsrat a.D. Dr. Hermann Wagener, Dr. Robolsky und die Angeklagten Moser und Sponholz.

Vors.: Was hatten Sie für Einnahmen?

Grünewald: Der »Unabhängige« hatte etwa 3-500 feste Abonnenten und 2000 bis 2500 Exemplare wurden mittels Straßenverkaufs abgesetzt.

Vors.: Was hatten Sie für Einnahmen?

G.: Etwa 500 Mark monatlich.

Vors.: Was zahlten Sie Ihren Redakteuren?

G.: Die Herren Geh. Rat Wagener und Dr. Robolsky sky erhielten für die einzelnen Artikel bezahlt. Moser erhielt 150 Mark, Sponholz 120 Mark monatlich.

Vors.: Sie selbst haben wohl nichts geschrieben?

G.: Nein, ich übte bloß die Aufsicht und gab die Idee an.

Vors.: Selbst geschrieben haben Sie nicht?

G.: Nein.

Vors.: Das konnten Sie wohl auch nicht. Wenn Sie nur bis zum 15. Jahre die Schule besucht und alsdann Kellner gelernt haben, da wird Ihnen wohl die Fähigkeit zu selbständig schriftstellerischer Tätigkeit gefehlt haben?

Grünewald schwieg.

Auf Befragen des Vors. äußerte Angekl. Moser: Ich war nicht Redakteur des »Unabhängigen«, sondern bekam bloß zeilenweise bezahlt. Im übrigen waren die Einnahmen G. s bedeutend größer, als er angegeben hat. Grünewald erhielt eine sehr bedeutende Subvention. Als ich bei G. engagiert wurde, sagte ich ihm, ich müsse von meiner schriftstellerischen Tätigkeit leben. G. erwiderte mir: Sie sollen immer prompt Ihr Geld erhalten und wenn nötig, gebe[70] ich Ihnen Vorschuß. Ich hatte auch immer Vorschuß. Ich verstehe nicht, weshalb Herr Grünewald nicht sagt, von wem er die Subvention erhalten hat, er hat doch keine Veranlassung, diese seine Geldquelle zu verschweigen.

Vors.: Wenn Grünewald seine Geldquelle nicht nennen will, so kann ich ihn dazu nicht zwingen. Sie sind gelernter Kaufmann, wie kamen Sie zu schriftstellerischer Tätigkeit?

M.: Das tat ich schon als Gymnasiast.

Vors.: Was schrieben Sie für den »Unabhängigen«?

Moser: Ganz besonders Artikel, die Tagesfragen betrafen.

Vors.: Können Sie mir nicht einige Artikel namhaft machen?

M.: Z.B. über die »Sternbergschen Gründungen«.

Vors.: Das nennen Sie Tagesfragen?

M.: Jawohl.

Vors.: Was gingen Sie denn die Sternbergschen Gründungen an? Wer reinfallen will, mag es doch tun?

Moser: Es ist doch Pflicht der Presse, das Publikum gegen unreelle Gründungen zu warnen.

Vors.: Es darf bloß keine Erpressung damit verbunden sein.

Moser: Das ist richtig; ich bin auch sofort sehr energisch aufgetreten, als ich wahrnahm, es handle sich um eine Erpressung.

Vors.: Sind sonst Erpressungen vorgekommen?

Moser: Mir schien es einmal so.

Der Angeklagte Sponholz äußerte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich habe das Gymnasium bis zur Quarta besucht und alsdann Privatunterricht erhalten. Ich habe darauf in einem Spezereiwarengeschäft die Handlung erlernt. Ich war auch im Redaktionsbureau des »Unabhängigen« lediglich Buchhalter, Korrespondent und Korrektor. Ich habe nur ein einziges Mal einen Artikel mit dem Titel: »Die sozialpolitischen Vorlagen des Reichstages« geschrieben.

Vors.: Auf Ihren Visitenkarten stand: Anton Sponholz, Redakteur des »Unabhängigen«.

Angekl.: Die Karten habe ich mir auf Veranlassung Grünewalds drucken lassen, um mich auf der Börse besser einführen zu können. Ich besuchte die Börse zwecks Erlangung von Inseraten.

Angekl. Lodomez: Ich habe 21 Jahre lang kaufmännische Geschäfte betrieben und Weinhäuser vertreten. Durch Besuche auf dem Redaktionsbureau des »Unabhängigen« bin ich mit den Redakteuren bekannt geworden; die[71] Beziehungen waren aber nur sehr lose. Mit Herrn v. Schleinitz war ich schon früher bekannt. Ich war früher eine Zeitlang für Dr. Stroußberg tätig. Herr v. Schleinitz, der sich mir als Vetter des königlichen Hausministers vorstellte, sagte mir: Er habe großen Einfluß bei Hofe und selbst auf die

Entschließungen des Kaisers.

Er könne bei dem Monarchen so manches durchsetzen. Ich suchte deshalb die Freundschaft des Freiherrn v. Schleinitz; dadurch wurde ich in der Hauptsache mit den Redakteuren des »Unabhängigen« bekannt.

Angekl. Dr. Vogelsang: Er habe niemals eine Zeile für den »Unabhängigen« geschrieben; er sei mit den Redakteuren bekannt geworden, da Grünewald ihn um Beschaffung von Inseraten gebeten habe. Er sei selbst einmal im »Unabhängigen« angegriffen worden.

Angekl. Sawatzki: Er habe niemals nähere Beziehungen mit den Redakteuren des »Unabhängigen« unterhalten.

Der erste Zeuge war Agent Priest. Er bekundete: Er habe eine gegen den Angeklagten Grünewald gerichtete Broschüre unter dem Titel: »Sizilianische Zustände, literarische Räuberbande in Berlin« erscheinen lassen. Das Material habe er von dem Redakteur Wasinski erhalten. Letzterer sei eine Zeitlang in der Redaktion des »Unabhängigen« tätig gewesen und habe infolgedessen volle Kenntnis über das Treiben der Redakteure erhalten. Er habe die Broschüre geschrieben, weil mehrere Bekannte von ihm im »Unabhängigen« angegriffen waren. Persönlich habe er keine Wahrnehmungen gemacht. Grünewald habe aus Anlaß der Broschüre die Privatbeleidigungsklage gegen ihn angestrengt.

Laufbursche Meising: Er sei Redaktionsdiener im »Unabhängigen« gewesen. Sobald Lodomez im Redaktionsbureau daktionsbureau erschien, sei er von Grünewald oder Sponholz zum Verlassen des Zimmers aufgefordert worden.

Redakteur Dr. Lipka: Er habe auf Aufforderung des Sponholz mehrere Artikel für den »Unabhängigen« geschrieben[72] und dafür von Grünewald Bezahlung erhalten. Er habe auch einen Artikel gegen Herrn Rudolf Mosse geschrieben. Zur Zeit der Wahlbewegung habe ihn Sponholz ersucht, einen Artikel gegen eine bedeutendere Persönlichkeit aus der Börsenwelt zu schreiben. Im Bureau des »Unabhängigen« habe man sehr flott gelebt, insbesondere sehr opulent gefrühstückt.

Baumeister Piater: Er sei durch mehrere Artikel, welche der Berichterstatter Bennemann in einzelne Berliner Zeitungen und in den »Unabhängigen« lanciert habe, arg geschädigt worden. Er habe alles mögliche unternommen, um gegen diese Artikel vorzugehen und habe auch einmal Herrn Dr. Vogelsang sein Leid geklagt; dieser habe aber geantwortet: »Zahlen Sie, hier kommen Sie bloß los, wenn Sie den Leuten Geld bezahlen.« Er wisse nun auch, daß Oskar Bennemann seinerzeit bei dem Falle Fedor Berg Artikel geschrieben habe, die jedoch unterblieben, nachdem Frau Berg dem Bennemann 1000 Mark gezahlt hatte. Er selbst habe aber gar keine Lust gehabt, Geld zu bezahlen, er habe sich vielmehr vorgenommen, mit allen seinen Kräften gegen die »Preßpiraten« vorzugehen. Er habe deshalb auch wiederholte Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstattet, diesen sei aber niemals Folge gegeben worden; deshalb habe er Material für das Wasinskische Flugblatt geliefert.

Angekl. Grünewald gab zu, mit Bennemann in Verbindung gestanden zu haben; er erkannte auch zwei Postkarten an, von denen die eine lautete: »L. Grünewald. Wo kann man denn Euch Banditen vom ?Unabhängigen? des Abends habhaft werden? Man plaudert doch mal gern ein Stündchen. Willst Du ein hübsches Reiterstückchen von Fedor Berg haben? Besten Gruß, alter Junge! Dein Bennemann.«

Kaufmann Lewinsohn: Er wurde in mehreren Artikeln des »Unabhängigen« angegriffen. Dr. Vogelsang habe ihm geraten, die Angriffe durch Geldzahlung zu unterdrücken. Er habe dies aber nicht getan, da er erfahren hatte, daß die Artikel von dem Zuchthäusler Bennemann und Grünewald ausgehen. Er habe schließlich, da die Artikel nicht aufhörten, gegen Grünewald die Privatbeleidigungsklage angestrengt.

[73] Graf v. Hessenstein: Er sei Aufsichtsratsmitglied der Sternbergschen Vereinsbank und sei ebenfalls im »Unabhängigen« angegriffen worden. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sei erfolglos gewesen. Er habe schließlich an Dr. Vogelsang 50 Mark gezahlt, von diesem Augenblick ab hörten die Angriffe auf.

Hypothekenmakler Westernhagen bekundete, daß infolge Zahlung eines größeren Geldbetrages die Angriffe im »Unabhängigen« gegen ihn aufgehört haben.

Es gelangte ferner folgender Fall zur Verhandlung:

Rentier Otten in Lübeck, der im Jahre 1880 die Tochter des am 3. Juni 1879 verstorbenen Weinhändlers Georg Theodor Pflüg in Lübeck geheiratet hatte, war der Meinung, daß diese von ihrem Bruder, dem Weinhändler Georg Pflüg in Lübeck, bei der Erbteilung übervorteilt sei. Da er Ende Mai 1882 hier in Berlin erfuhr, daß der frühere Portier Lodomez hiesiger Vertreter des Geschäfts gewesen, so fragte er diesen nach dem Wert der in der Inventur vom 31. Dezember 1879 aufgeführten Weinbestände, ersuchte ihn auch um Rat und vertraute ihm gedrucktes Material über die Streitsache an, welches Lodomez angeblich den Rechtsanwälten Drews und Hentig vorlegen wollte. Als Otten am 1. oder 2. Juni von hier wieder abreisen wollte, erschien Lodomez in dem Hotel und erhob einen Anspruch auf Bezahlung. Otten lehnte dies ab, warf aber ein Zwanzigmarkstück aus dem Wagen, das Lodomez aufhob. Inzwischen hatte Lodomez aber auch schon an Pflüg eine Depesche folgenden Inhalts geschickt: »Ihr eigenes Interesse erfordert dringend persönliche Anwesenheit hier. Gefahr im Verzuge. Lodomez.« Pflüg telegraphierte ablehnend, mußte aber aus anderer Veranlassung nach Berlin und traf hier auf dem Bahnhofe Lodomez, der inzwischen noch ein Telegramm abgesandt hatte. Lodomez teilte ihm mit, daß ein gewisser Moritz Guhrauer den Ottenschen Nachlaßanspruch kaufen und daß »sie Familien- und Geschäftspapiere, welche den Pflüg beträfen, veröffentlichen wollten.« Er riet ihm gleichzeitig, ein gutes Stück Geld in die Hand zu nehmen, um die Sache totzumachen. Pflüg wies diesen Vorschlag ab. Nach seiner Rückkehr nach Lübeck telegraphierte[74] er aber auf Wunsch seiner Schwester, der Frau Otten, an Lodomez: »Die Sache hinhalten.« Lodomez telegraphierte am 1. Juni 1882 zurück: »Wenn Sie mir 30000 Mark garantieren, will, um hinauszuschieben, versuchen, durch Anbietung eines höheren Preises einen provisorischen Vertrag auf acht Tage zu erreichen. Lodomez.« Dann folgte ein weiteres Telegramm vom 6. Juni, worin Lodomez einen zweiten Zentralstraßenprozeß androhte. Als Herr Pflüg an demselben Tage 300 Mark an Lodomez eingesandt hatte, depeschierte dieser unterm 8. Juni: »Sendung für derlei Sache kaum nennenswert. Trotz Dank. Otten leitet Revision dort oder nahe Hamburg, Abschluß für 230000 soll in einigen Tagen erfolgen. Lodomez«. Zu den Telegrammen gesellten sich noch drei Briefe, in denen Lodomez Rat erteilte, versicherte, daß er nicht umsonst arbeiten könne; käme die Affäre ans Tageslicht, so würde sich Pflügs Konkurrenz ihrer bemächtigen tigen und ihn unmöglich machen, während er, Lodomez, zu geeigneter Stunde vielleicht noch einen Keil hineinschieben könne. Dazu gehöre aber Geld. Der Hauptreflektant solle ein Hamburger sein, der Hauptakteur scheine noch nicht hier zu sein, solle aber bald zum provisorischen Abschlusse nach Berlin kommen. Der Preis solle 230000 Mark betragen.

In einem späteren Briefe heißt es: »Der Verkäufer beansprucht jetzt 500000 Mark und der provisorische Abschluß ist deshalb nicht erfolgt, es gibt vielleicht Mittel und Wege, die Sache für immer totzumachen.« Nachdem Pflüg auch hierauf ablehnend geantwortet hatte, trat Hauptmann a.D.v. Schleinitz in Aktion. Diesem übergab Lodomez die ihm anvertrauten und von ihm zurückbehaltenen Papiere. Als Pflüg im September 1882 abermals in Berlin war, suchte v. Schleinitz eine Unterredung mit ihm nach und teilte ihm mit, daß er im Besitze eines reichhaltigen, ihn kompromittierenden Materials sei, welches im »Unabhängigen« und im »Börsen-Kurier« veröffentlicht werden sollte. Er legte ihm einen großen Pack Papiere vor und fragte ihn, ob er sie kaufen wolle, wobei er einen hohen Preis andeutete. Pflüg erwiderte, daß er sich zu nichts verstände, ließ jedoch später dem v. Schleinitz durch seinen hiesigen Vertreter 1200 M.[75] zahlen, da Schleinitz außer mit seinem Ehrenwort auch schriftlich am 4. Oktober versichert hatte, er wolle mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln dagegen wirken, daß in der Berliner und der auswärtigen Presse irgend etwas Nachteiliges über Pflüg oder dessen Firma publiziert werde. Trotzdem schrieb v. Schleinitz schon vier Tage darauf an Lodomez: »In Sachen P. wird ein großes Geschäft zustande kommen, falls Sie in der Lage sind, dafür zu sorgen, daß Otten Ende der Woche nach hier kommt. Ich habe eine feste Offerte... Am Mittwoch bitte um Ihren werten Besuch, um Ihnen alles mitteilen zu können; ich glaube, wir werden reüssieren, falls eben eine Offerte auch von Otten gestellt werden kann.« Lodomez lud Otten nach Berlin ein. Als dieser abgelehnt und jede weitere Tätigkeit in der Sache verboten hatte, schrieb v. Schleinitz am 25. Oktober wiederum einen Brief an Pflüg. Dieser hatte nämlich Zweifel darüber, ob Schleinitz wirklich die 1200 Mark an den »Unabhängigen« und den »Börsen-Kurier« gezahlt habe. Er hatte Recherchen anstellen lassen und durch seinen Beauftragten von Grünewald erfahren, daß dieser nichts erhalten habe. Grünewald benutzte aber gleichzeitig die Gelegenheit, um in zwei von Sponholz und Moser geschriebenen Briefen Pflüg unter Androhung der Veröffentlichung über die angebliche Verleumdung, daß der »Unabhängige« mit 600 M. bestochen sei, zur Rede zu stellen. Hierauf bezog sich der neue Brief Schleinitzs. In diesem behauptete v. Schleinitz, daß infolge dieser Indiskretion kretion die Sache für Pflüg gefährlich werde, denn Lodomez und Otten täten das ihrige, das Feuer zu schüren. Otten habe nunmehr dem »Unabhängigen« die Mittel zur Verfügung gestellt, um gegen Pflüg eine Broschüre voller Haß, Rache und Wut in 6000 Exemplaren drucken zu lassen. In der Presse habe er ihn geschützt, vor Broschüren könne er ihn nicht schützen. Er deutete auch den Inhalt der Broschüre an und teilte mit, daß diese an alle Offizierkasinos und die Kunden des Pflüg verteilt werden solle. Das Manuskript sei als Verlagseigentum mit allen Rechten zu verkaufen. Bei Erledigung des Geschäfts würde das gänzliche Schweigen des Gegners verbürgt, sobald aber der erste Bogen gedruckt sei, würde die Broschüre nicht[76] mehr verkauft. Falls er, Schleinitz, keine Depesche erhalte, betrachte er die Unterhandlungen für abgebrochen und die Broschüre werde am 16. November in Lübeck erscheinen. Pflüg ließ sich jedoch auf nichts ein. Infolgedessen erschien am 9. November in der »Lübecker Zeitung« eine Notiz, daß im Grünewaldschen Verlage eine Broschüre bezüglich des Testaments des verstorbenen Pflüg herauskommen werde. Gegen Weihnachten begab sich im Auftrage Pflügs Generalagent Manfred Lewin zu Grünewald, um diesen zu sondieren. Grünewald erzählte hierbei, daß die Broschüre schon im Druck sei, er las einige den Pflüg kompromittierende Stellen vor und meinte, Pflüg täte am besten, die Sache totzumachen und die Broschüre für 10000 Taler zu kaufen. Es wurde durch Vermittlung Lewins noch einmal hin und her verhandelt. Als aber alles erfolglos war, erschien in der Tat die Broschüre: »Das Testament des verstorbenen Herrn G.T. Pflüg in Lübeck und dessen Ausführung, durch den Testamentsvollstrecker Böhl v. Faber.« In dieser Broschüre wurden dem Schwager Pflügs, Herrn Böhl v. Faber, zahlreiche strafbare Handlungen nachgesagt und von Pflüg allerlei schmutzige Geschichten erzählt. Die Broschüre war von Sponholz, der den Auftrag zum Druck erteilt hatte, mit Hilfe von Grünewald und Moser ausgearbeitet worden.

Der Angeklagte Lodomez bestritt, in dieser Angelegenheit sich irgendeiner Erpressung gegen Pflüg schuldig gemacht zu haben. Er habe von Otten den Auftrag gehabt, sich mit Pflüg zur Regulierung der Angelegenheit in Verbindung zu setzen und dafür 30-40000 Mark versprochen erhalten. Er habe Pflüg geraten, die Sache mit Geld aus der Welt zu schaffen. Die Korrespondenzen mit Pflüg gab er zu; er habe aber nicht 30000 Mark, sondern 3000 Mark verlangt. Er habe die Ottenschen Papiere nur zur Information an v. Schleinitz übergeben, nachdem dieser sein Ehrenwort verpfändet hatte, sie niemandem zu zeigen. Später sei Grünewald zu ihm gekommen und habe ihm die Papiere unter dem Vorwande abgelockt, daß die daraufhin abzufassende Broschüre, zu welcher er das einzelne Material nachher noch ergänzt, dazu dienen solle, um die Einverleibung Lübecks vorzubereiten und der Regierung zu zeigen, welche Zustände[77] in Lübeck herrschen.

Vors.: Reden Sie doch nicht solchen Unsinn! Was hat denn diese Skandalbroschüre mit der Einverleibung Lübecks zu tun?

Angekl.: Mir ist ein anderer Zweck nicht bekannt.

Grünewald erklärte auf Befragen des Vorsitzenden, daß die Broschüre von Sponholz und Moser verfaßt worden sei. Er habe aus den Ottenschen Schriften ersehen, daß in der Erbschaftsgeschichte ein Betrug vorliege, und da sich Pflüg um den Hoflieferantentitel beworben, habe er dies durch die Broschüre vereiteln wollen.

Vors.: Reden Sie doch nicht so ins Blaue hinein. In den betreffenden Papieren befinden sich Gutachten namhafter Rechtsanwälte, welche über die Rechtsfrage sehr im Zweifel waren, und da kommen Sie, ein Mensch ohne Bildung, ein früherer Kellner, und wollen behaupten, es liege ein Betrug vor?

Grünewald: Ich hatte diesen Eindruck und wollte mit der Broschüre nur ein buchhändlerisches Geschäft machen.

Der Vorsitzende verlas alsdann einige von Grünewald wald und Schleinitz an Pflüg gerichtete Briefe. In einem schrieb Grünewald: Er habe gehört, daß ein Redaktionsmitglied des »Börsen-Kuriers« gegen Pflüg ein »Revolverstück« verübt und 1200 M. angeblich auch für den »Unabhängigen« erhalten habe. Er müsse seine Redakteure gegen solche Insinuation energisch schützen und bitte deshalb um Auskunft. In einem anderen Brief erklärte Grünewald: Es sei ihm nunmehr bekannt, daß Schleinitz der Mann sei, der die 1200 M. in Empfang genommen, doch habe er (Grünewald) kein Geld erhalten. Es wurde alsdann eine Anzahl Briefe des von Schleinitz an Georg Pflüg in Lübeck verlesen. In einem Briefe warnte v. Schleinitz Pflüg vor Lodomez, der ein sehr gefährlicher Mensch sei; es sei mit ihm nur mit äußerster Vorsicht zu verkehren. Ganz besonders dürfe ihm nichts Schriftliches überantwortet werden, da ihm alles zuzutrauen sei.

In einem anderen Briefe verwahrte sich v. Schleinitz gegen eine Verwechslung des Urhebers der Broschüre mit ihm; er habe nur das Erscheinen der Broschüre angekündigt. Solange Pflüg ihm vertrauen werde, werde er ihm stets nützlich sein. Auch deutete v. Schleinitz an, daß er ihm den Hoflieferantentitel durch Geheimrat v. Thielemann beschaffen werde. Nachdem er Pflüg den Tag des Erscheinens[78] der Broschüre mitgeteilt, riet er den Ankauf des Manuskripts zu einem hohen Betrage an.

Die Angeklagten Sponholz und Moser behaupteten: Grünewald habe durch die Broschüre nur Revanche dafür nehmen wollen, daß Pflüg ihn verdächtigt habe, durch 600 Mark bestochen zu sein.

Lodomez: Er habe in der ganzen Sache wie ein Diplomat gehandelt; er habe Pflüg wie die Sünde gehaßt, da dieser ihn schmählich behandelt habe. Er habe deshalb mit der Broschüre Rache nehmen und der Reichsregierung dienen wollen.

Rentier Otten, Lübeck, bekundete als Zeuge: Er habe den Namen Lodomez als Agenten der Pflügschen Firma erst aus den Zeitungsnotizen über dessen antisemitisches Auftreten erfahren. Er habe Lodomez aufgesucht, ihm seinen Rechtsstreit mit seinem Schwager Pflüg vorgetragen, die nötigen Papiere überlassen und ihn gebeten, eine Vermittlerrolle zu übernehmen. Gleichzeitig habe er ihm gesagt, daß es ihm am liebsten wäre, wenn er die Erbansprüche seiner Frau, die sich auf einige 100000 M. beliefen, in Bausch und Bogen verkaufen könnte. Er habe später Lodomez einen Revers unterschrieben, wonach er diesem 50000 M. zahlen sollte, wenn er selbst in der Streitsache etwas ohne Lodomez unternehmen würde. Später habe Lodomez 5 % von der zur Auszahlung kommenden Erbschaft als Provision beansprucht. Einen Auftrag, mit den Schriftsachen an die Öffentlichkeit lichkeit zu treten, habe er Lodomez nicht erteilt.

Kommerzienrat Hübener: Lodomez habe sich ihm mit der Offerte genähert, Herrn Otten die Erbschaftsansprüche abzukaufen. Er habe diese Offerte nicht abgelehnt, später aber die Verbandlungen abgebrochen, da Lodomez von ihm verlangte, er solle, um einen Druck auszuüben, einen anonymen Brief an Pflüg richten, daß man schlecht über ihn spreche.

Der aus der Haft vorgeführte Rentier Reuter bestätigte als Zeuge, daß Pflüg ihm eines Tages mitgeteilt habe, er hätte 200 M. für ein Börsenblatt und den »Unabhängigen« bezahlen müssen. Er habe dem ihm bekannten Grünewald darüber Vorstellungen gemacht, dieser habe den Empfang[79] von Geld abgeleugnet. Später habe sich herausgestellt, daß v. Schleinitz der Geldempfänger gewesen sei.

Agent Manfred Lewin: Er habe gesprächsweise von Moser und Grünewald gehört, daß sie die Broschüre für 30000 M. an Pflüg verkaufen möchten.

Buchdruckereibesitzer Erdmann: Er habe die Broschüre gegen Pflüg in 1000 Exemplaren für einen Preis von 110 Mark gedruckt. Er sei nur mit Sponholz in Verbindung getreten, der sich als Redakteur des »Unabhängigen« ausgegeben und einen Teil des Druckpreises bezahlt habe. Den Rest habe Pflüg in Lübeck auf Veranlassung des Kriminalkommissars Höft entrichtet.

Am zweiten Verhandlungstage wurde ein Aufruf verlesen, den die Redaktion des »Unabhängigen« an die Redaktionen aller Berliner Zeitungen gerichtet hatte. In diesem Aufruf wurden die Redaktionen ersucht, »im öffentlichen Interesse« das Publikum vor den Gründungen von August Sternberg, insbesondere der Vereinsbank, zu warnen. Alsdann wurden mehrere Artikel aus dem »Unabhängigen« unter der Überschrift: »Nette Geschäfte« verlesen. In diesen wurden die verschiedenen Gründungen Sternbergs in sehr drastischer Weise besprochen.

Angekl. Grünewald: Die Artikel seien nicht geschrieben worden, um von Sternberg Geld zu erpressen. Er habe allerdings von Sternberg 10000 M. bekommen. Dies sei jedoch geschehen, weil Sternberg gegen ihn ein Pamphlet habe drucken lassen und er die deshalb gegen Sternberg angestrengte Beleidigungsklage zurücknehmen sollte. Von den 10000 M. habe er je 500 M. an Moser und Sponholz für rückständiges Gehalt gegeben. Sternberg habe ihm zunächst 3000 Mark und alsdann monatlich 500 M. gegeben, im ganzen 10000 M.

Moser und Sponhalz gaben zu, einige Artikel gegen Sternberg geschrieben zu haben.

Direktor August Sternberg bekundete darauf als Zeuge: Die Vereinsbank wurde fast unaufhörlich im »Unabhängigen« angegriffen; die Angriffe haben uns allerdings geschadet. Ob wir den »Unabhängigen« unter Kreuzband zugeschickt erhielten, weiß ich nicht mehr, jedenfalls wurden wir aufgefordert, auf das Blatt zu abonnieren; wir lehnten das aber ab. Da wir sahen, daß es bloß auf eine Erpressung abgesehen war, wandten wir uns an die[80] Staatsanwaltschaft. Wir erhielten jedoch einen ablehnenden Bescheid. Die alsdann von uns gegen Grünewald angestrengten Beleidigungsklagen machten nur geringe Fortschritte, deshalb war uns ein Ausgleich erwünscht. Eines Tages kam Moser zu uns ins Bureau; soweit ich mich erinnere, handelte es sich um eine Hypothekenangelegenheit. Hierbei kam das Gespräch auch auf den »Unabhängigen«. Ob Moser oder ich das Gespräch begonnen, weiß ich nicht mehr. Moser sagte mir: es wäre doch am besten, wenn ich auf einen Vergleich einginge. Ich zahlte darauf im ganzen etwa 5000 M. Ich bat aber Moser, da die Vereinsbank fast ein Jahr lang in jeder Nummer des »Unabhängigen« angegriffen wurde, die Angriffe nicht sofort einzustellen, sondern sie noch in einigen Nummern in maßvoller Weise fortzusetzen. Ich ersuchte Moser, diese Artikel mir vorher zu zeigen. Das geschah auch. Wir fürchteten, daß, wenn die Artikel, die stets mit den Worten schlossen: »Fortsetzung folgt«, plötzlich aufhörten, das Publikum vermuten könnte, daß wir uns abgefunden haben. Wir mußten uns zu dieser Demütigung entschließen, da wir doch nicht imstande waren, jedem einzelnen Leser des »Unabhängigen« die gegen uns gerichteten Angriffe zu widerlegen. Das Pamphlet war nicht auf unsere Veranlassung geschrieben; es wurde uns von dem Redakteur Wasinski vorgelegt. Wir haben lediglich zu den Druckkosten des Pamphlets beigetragen. Die 10000 Mark wurden als Schweigegelder gegeben; die Privatklagen Grünewalds hatten wir nicht zu scheuen.

Auf Antrag des Staatsanwalts wurde folgende Briefkastennotiz verlesen: »X.X. Sie fragen an, warum wir uns mit Sternberg sowenig beschäftigen? Wir erklären Ihnen, daß wir fünfzehn Privatklagen von August Sternberg in der Schwebe haben. Wir könnten daher nicht objektiv genug schreiben und ziehen es vor, eine abwartende Haltung einzunehmen. Wenn Sie uns aber die Kosten der Privatklagen bezahlen wollen, so stehen wir ganz zur Verfügung.«

Angekl. Grünewald gab auf Befragen des Vorsitzenden zu, daß er zusammen mit Sponholz den »Briefkasten« redigiert habe.

Redakteur Wasinski bekundete als Zeuge, daß er die[81] zwei ersten Artikel gegen Sternberg im »Unabhängigen« geschrieben habe.

Es folgte der Anklagepunkt bezüglich Mochmann, Fischer und Seelig.

Die Angeklagten bestritten, in diesem Falle eine strafbare Handlung begangen zu haben.

Der alsdann als Zeuge vernommene Kaufmann Mochmann bekundete: Ich bin mit Grünewald in Dresden bekannt geworden. Grünewald ersuchte mich, auf den »Unabhängigen« zu abonnieren. Ich tat dies auch. Eines Tages kam ein Bote mit der Meldung: Herr Grünewald wünsche mich in einer dringenden Angelegenheit zu sprechen. Ich begab mich sogleich zu Grünewald. Dieser sagte mir: Herr Mochmann, es ist eine Anzahl arger Beschuldigungen gegen Sie eingelaufen. Ich bedauere, daß dies Sie gerade betrifft, es läßt sich aber daran nichts ändern. Ich sagte zu Grünewald, das ist ja alles Schwindel, bester Herr Grünewald. Das ist vorläufig gleichgültig, erwiderte Grünewald. Ich werde Ihnen sofort authentische Widerlegungen bringen, versetzte ich. Das kann mir alles nichts nützen, erwiderte Grünewald. Die Sachen kosten mich Geld, viel Geld und ohne weiteres kann ich sie nicht fallen lassen. Seelig und Fischer sind ja ebenfalls arg beschuldigt; vielleicht veranlassen Sie Seelig, mir das Material abzukaufen. Bis fünf Uhr nachmittags kostet es sechstausend Mark, am folgenden Tage 10000 Mark, dann 15000 Mark, dann 20000 Mark. Eventuell werde ich die bereits geschriebenen Artikel nur unterdrücken, wenn mir die ganze Zeitung abgekauft wird. Ich ging zu Seelig. Dieser sagte jedoch: Ich gebe nicht einen Heller, und wenn die Leute schreiben, ich habe silberne Löffel gestohlen. Ich dachte auch so, sagte aber zu Grünewald: Seelig wolle das Blatt kaufen; ich wollte damit die Sache hinhalten. Da wir aber nicht bezahlten, erschienen zahlreiche Schmähartikel gegen Seelig, Fischer und mich.

Kaufmann Jaroczynski: Dr. Vogelsang sagte mir eines Tages, ich sei im »Unabhängigen« angegriffen, ich solle die Exemplare aufkaufen. Ich kaufte eine sehr große Anzahl, am nächsten Dienstag erschien aber eine neue Auflage. Am folgenden Tage kam mein Sohn, der damals Sekundaner des Askanischen Gymnasiums war, aus der Schule und[82] sagte: »Papa, ich muß von diesem Gymnasium weg; meine Mitschüler verhöhnen mich, da du im ?Unabhängigen? gestanden hast.« Ich suchte den Knaben zu beruhigen; dieser wiederholte aber am folgenden Tage seine Klagen, denen ich schließlich Gehör gab. Ich meldete meinen Sohn an einem anderen Gymnasium an. Da die Angriffe nicht aufhörten, wurde mir geraten, mich an Moser zu wenden. Dieser sagte, ich solle zu Grünewald gehen, aber Bitten sei bei Grünewald vollständig nutzlos. Grünewald kennt weder Mitleid noch Erbarmen, sondern nur Geld. Ich erwiderte: Ich habe sehr viel Geld an der Börse verloren, ich bin augenblicklich außerstande, etwas zu geben. Moser versetzte: Veranlassen Sie doch Seelig, der in dem Artikel auch angegriffen ist, etwas zu bezahlen. Ich begab mich zu Seelig. Es gelang mir schließlich, Seelig zu bewegen, mit Grünewald eine Zusammenkunft anzubahnen. Die Zusammenkunft fand in der Wohnung des Moser statt.

Bankier Seelig bestätigte diese Bekundungen und äußerte: Als ich zu Moser kam, war Grünewald bereits anwesend. Grünewald begann die Unterhaltung, indem er erzählte: Er habe Beziehungen zum königlichen Hofe und zur Staatsanwaltschaft. Letzterer müsse er alle Artikel vor dem Erscheinen vorlegen. Ich habe von alledem selbstverständlich kein Wort geglaubt. Ich habe mich aber zur Zahlung von 1000 Mark verstanden, als der »Unabhängige« durch erlogene verleumderische Artikel Angriffe gegen mein Privatleben brachte und diese Artikel meiner Frau zuschickte. Ich wunderte mich, daß die Redaktion des »Unabhängigen« alle innersten Geschäftsgeheimnisse von mir kannte. Ich hörte, daß ein Herr Hennig, der bei mir einmal im Geschäft gewesen sein soll, Redaktionsmitglied sei. Dieser Herr Hennig war der Angeklagte Sponholz. Dieser wurde mir eines Tages von dem Kommissionsrat Limann mit dem Bemerken zugeführt: »Hier ist ein junger, unverschuldet ins Unglück geratener Kaufmann, ein Familienvater, den ich einige Zeit mit Abschreiben beschäftigt habe. Vielleicht haben Sie für diesen ordentlichen Menschen eine passende Beschäftigung.« Ich engagierte Sponholz. Einige Zeit darauf kam jedoch Kommissionsrat Limann wieder zu mir mit[83] dem Bemerken: »Ich habe Ihnen einen ganz unwürdigen Menschen empfohlen. Sponholz, dem ich mein volles Vertrauen geschenkt, hat mich schmählich hintergangen, indem er sich eine Abschrift von meinen Kunden machte und diese zu deren Schaden mißbrauchte.« Ich zahlte dem Sponholz sofort sein volles Quartalsgehalt und entließ ihn.

Sponholz bezeichnete die Angaben des Kommissionsrats Limann als unwahr. Auf Befragen des Vorsitzenden, weshalb er sich Hennig genannt habe, erwiderte Sponholz: Grünewald habe ihm lediglich dem Wasinski gegenüber als Hennig vorgestellt, da dieser mit aller Gewalt die Namen des Bureaupersonals vom »Unabhängigen« wissen wollte.

Kriminalkommissar Höft: Nachdem ich im Auftrage des Chefs der Kriminalpolizei, Regierungsrats Grafen Pückler, Grünewald, Moser und Sponholz verhaftet hatte, hielt ich im Redaktionsbureau des »Unabhängigen« Haussuchung und fand einen von Damenhand geschriebenen Brief, welcher lautete: »Ich bitte Sie dringend, lassen Sie genug sein des grausamen Spiels, und machen Sie mich, meinen Mann und meine Kinder nicht noch unglücklicher, als Sie es durch Ihre Schreibereien schon getan haben.« Das Schreiben trug keine Unterschrift. In dem sogenannten ten geheimen Fach fand ich ein von dritter Hand geschriebenes, von Grünewald unterschriebenes Schriftstück, in welchem G. an Eidesstatt versicherte, daß er für die Unterdrückung der gegen einen hiesigen Bankier jüdischen Glaubens von dem Redakteur der Ostend-Zeitung, Ruppel, ins Werk gesetzten Artikel durch Zahlung von noch weiteren tausend Mark an Ruppel Sorge tragen werde. Als die Verhaftung der Grünewald, Moser, Sponholz durch die Zeitungen bekannt wurde, machte Pflüg in Lübeck Anzeige, in welcher Folge ich den Auftrag erhielt, auch Lodomez, dessen Freundschaft mit dem Hauptmann a.D.v. Schleinitz mir bekannt war und von dem ich wußte, daß er schon seit Jahren kein sicheres Einkommen hat, zu verhaften.

Rentier Seemann (Hannover) erzählte ebenfalls den gegen ihn verübten Erpressungsfall. Moser habe absolut keine Forderung an ihn gehabt.

Moser behauptete, der Zeuge habe große Glücksspiele in seiner Wohnung entriert und unsaubere[84] Wechselgeschäfte mit jungen Offizieren in Hannover gemacht.

Der Zeuge bezeichnete diese Behauptung als Erfindung.

Angekl.: Seemann ist Anfang der 1870er Jahre der Spielerangelegenheit wegen verhaftet gewesen und nur gegen hohe Kaution entlassen worden.

Seemann: Das ist eine grobe Lüge.

Vors.: Verlangen Sie, daß ich die Sache vertage, Moser, und die Akten mir aus Hannover kommen lassen soll?

Seemann: Wenn Sie das täten, Herr Präsident, dann würden Sie sehen, daß Moser gänzlich die Unwahrheit sagt.

Moser: Die Verhaftung vermute ich bloß, aber die Sache mit der Kaution weiß ich positiv. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)

Vors.: Es ist frech von Ihnen, daß Sie sich erlauben, eine bloße Vermutung hier als positive Behauptung aufzustellen.

Bei dem nunmehr folgenden Erpressungsfall Eccardt bemerkte Grünewald: Er kenne den Eccardt gar nicht und habe in keiner Weise einen Erpressungsversuch gegen diesen unternommen.

Sawatzki erklärte sich ebenfalls für nichtschuldig; er sei selbst um 500 Mark von dem Freiherrn v. Schleinitz geprellt worden. Er wollte dem Eccardt nur aus persönlicher Freundschaft raten, sich mit Schleinitz behufs Unterdrückung der Angriffe im »Unabhängigen« in Verbindung zu setzen.

Kaufmann Eccardt bestätigte das.

Alsdann gelangte der Erpressungsfall gegen den Grafen v. Grabowski zur Verhandlung. Die Angeklagten Grünewald und Moser bestritten, sich hierbei strafbar gemacht zu haben. Als sie einsahen, daß der angegriffene Graf Grabowski nicht mit dem Grafen v. Götzendorf-Grabowski, sondern mit einem anderen Grafen v. Grabowski in Wien identisch sei, haben sie eine vom ersteren gewünschte Berichtigung aufgenommen.

Graf Grabowski, so erzählte Moser, habe ihm ohne weiteres dafür 500 Mark gegeben; er habe dies Geld, das er an Grünewald abgeführt, nicht von dem Grafen gefordert.

Grünewald: Ich habe die 500 M. von Moser nicht erhalten.

Moser blieb bei seiner Behauptung.

Dr. Vogelsang bestritt, sich in dieser Angelegenheit einer Erpressung schuldig gemacht zu haben.

Graf v. Götzendorf-Grabowski: Er habe lange Zeit die Schmähartikel unbeachtet gelassen,[85] ganz besonders, weil er nicht ganz bestimmt darin bezeichnet war. Als letzteres jedoch geschah, sei er in die Redaktion des »Unabhängigen« gegangen und habe dort Moser gebeten, von weiteren Artikeln Abstand zu nehmen. Er habe 300 Mark geboten, Moser habe ihm jedoch bemerkt, Grünewald verlange 1000 Mark. Als er (Zeuge) antwortete, daß er höchstens 500 Mark geben werde, sei M. zu G. gegangen, um diesen zu befragen. M. kehrte bald darauf zurück mit dem Bemerken, daß G. sich mit den 500 Mark einverstanden erkläre.

Kaufmann Fränkel, der ehemalige Kompagnon des Freiherrn v. Schleinitz, bemerkte: Schleinitz habe ihm nachträglich durch seine Tochter einen eingeschriebenen Brief gesandt, in welchem er ihn aufforderte, ihm 500 Mark zu geben, widrigenfalls er ihn denunzieren würde. Er glaube, dies dem Gerichtshofe mitteilen zu müssen.

Vors.: Schleinitz gehört zum Militärverbande; wenn Sie gegen Schl. etwas haben, so müssen Sie es der Militärbehörde anzeigen.

Geheimer Kommerzienrat Conrad: Er habe zur Unterdrückung von Angriffen gegen die Handelsgesellschaft 1200 Mark an Grünewald gezahlt.

Kaufmann Jaroczynski bekundete noch: Er habe immer mit Angst dem Freitag, an welchem Tage der »Unabhängige« erschien, entgegengesehen; denn obwohl er an Moser Zahlung geleistet hatte, habe dieser immer gesagt: »Heute stehen Sie noch nicht drin, Sie kommen erst nächsten Freitag dran.«

Am dritten Verhandlungstage erschien als Zeuge Generalagent Manfred Lewin. Er bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Eines Tages kam Hauptmann a.D. Frhr. v. Schleinitz zu mir mit der Mitteilung, ich werde nächstens im »Unabhängigen« besprochen werden, da ich zu der bei Dressel verkehrenden Wucher- und Spielergesellschaft gehöre. Als ich erwiderte, daß das eine grobe Lüge sei, bemerkte Schleinitz, das ist ja gleichgültig; es handelt sich ja nur darum, den Leuten des »Unabhängigen« etwas zuzuwenden und blamiert sind Sie dann doch. Ich entgegnete dem Schleinitz: Ich werde mich mit der Redaktion direkt in Verbindung setzen. Schleinitz erwiderte: Ich kann Ihnen nur raten, daß Sie sich vergleichen, sonst sind Sie blamiert.[86] Es hat sich bereits eine sehr große Anzahl hochgestellter Leute losgekauft, zu diesen gehört auch Herr v. Bleichröder. Ich bemerkte dem Schleinitz: Ich werde der Redaktion Inserate in der Höhe von 100 Mark geben und diese 100 Mark im voraus bezahlen. Diese Proposition machte ich auch schriftlich der Redaktion, daraufhin erschien Schleinitz wieder bei mir und sagte mir: Grünewald könne meinen Vorschlag nicht akzeptieren, da von Personen, die besprochen werden sollen, Inserate nicht aufgenommen würden. Ich muß hierbei bemerken, daß ich nicht willens war, im »Unabhängigen« inserieren zu lassen, denn dadurch wäre ich bloß blamiert worden. Was würde also die Unterdrückung der Artikel kosten, fragte ich den Schleinitz. Nun, es kommt darauf an, antwortete dieser. Sie, der Sie ein sehr luxuriöses Leben führen, Champagner trinken usw., dürften unter 1000 Mark nicht davonkommen. 1000 Mark, versetzte ich, das ist sehr viel; 500 Mark würde ich geben. Darauf wird wohl Grünewald nicht eingehen; ich will aber einmal sehen, was sich machen läßt, antwortete Schleinitz. Am folgenden Tage kam Schleinitz wieder zu mir und sagte: Ich habe Sie doch zu niedrig geschätzt; Grünewald verlangt 5000 Mark. Sie irren sich wohl, versetzte ich, Sie meinen wohl 500 Mark. Mein bester Herr Lewin, wenn Sie sich zur Zahlung der 5000 Mark nicht entschließen, dann stehen Sie in der nächsten Nummer des »Unabhängigen«, bemerkte v. Schleinitz. Ich begab mich nunmehr zu Grünewald. Dieser hatte zunächst keine Zeit; er ließ mich sehr lange warten, endlich sagte er zu mir, nachdem ich ihm mein Anliegen vorgetragen: Schleinitz habe von ihm keinen Auftrag. Im übrigen lasse sich die Redaktion des »Unabhängigen« nicht bestechen. (Große allgemeine Heiterkeit, in die selbst die Richter und der Staatsanwalt einstimmten.) Die Artikel werden nicht geschrieben, um Geld zu erhalten, sondern um die Moral in Berlin zu heben. (Große anhaltende Heiterkeit, in die der Gerichtshof, der Staatsanwalt und die Verteidiger einstimmten.)

Vors.: Die Moral hörte auf in dem Moment, wo Geld gezahlt wurde?

Zeuge: Sehr richtig, Herr Präsident; als ich dem G. sagte, daß doch alles, was er gegen mich schreiben wolle, pure Erfindung sei, erwiderte[87] er wiederum: Das wird sich finden, wir wissen ganz genau, daß Sie auch zu der Gesellschaft gehören. Nun sagte ich zu G.: Wenn ich mir nicht anders helfen kann, so werde ich Ihnen die Knochen entzweischlagen. G. erwiderte mir: Er habe mit der Sache eigentlich nichts zu tun, ich solle zu Moser gehen, dieser habe das Material geliefert und auch den bereits im Fahnenabzug fertiggestellten Artikel geschrieben. Ich ging nun zu Moser und dieser sagte mir: Wenn ich 150 Mark zahle, dann sei die Sache tot. Ich zahlte 100 Mark, angeblich behufs Insertion. Bald darauf hörte ich, daß die ganze Angelegenheit zur behördlichen Anzeige gekommen ist. Ich forderte deshalb von Moser die 100 Mark zurück und erhielt sie auch.

Der folgende Erpressungsfall war gegen einen Freiherrn v. Prittwitz gerichtet. Letzterer bekundete als Zeuge. Ich wurde eines Tages von dem mir bekannten Hauptmann a.D. Freiherrn v. Schleinitz darauf aufmerksam gemacht, daß ich nächstens im »Unabhängigen« besprochen werden solle. Da mein Gewissen rein war, sagte ich dem Schleinitz: Das ist mir sehr gleichgültig; Schlechtes können die Leute nicht über mich schreiben. Schleinitz erwiderte: Auf Wahrheit komme es den Redakteuren des »Unabhängigen« wenig an. Wenn ich nicht blamiert werden wolle, so solle ich mich loskaufen. Ich lehnte ein solches Ansinnen entschieden ab, und nun erschien eine Reihe von Schmähartikeln mit dem steten Vermerk »Fortsetzung folgt« gegen mich. Ich wurde des unerlaubten Glücksspiels und aller möglichen Untaten beschuldigt. Die betreffenden Zeitungsexemplare wurden mir, blau angestrichen, per Kreuzband, aber auch in gleicher Weise allen meinen Verwandten, Bekannten usw. zugeschickt. Ich hatte zur Zeit bei dem Amtsgericht zu Breslau einen Zivilprozeß. Anläßlich dessen schickte man die betreffenden Zeitungsexemplare an die Rechtsanwälte meiner Gegner. Da die Angriffe nicht aufhörten, so begab ich mich in die Redaktion des »Unabhängigen«; dort traf ich bloß Moser an. Dieser sagte mir, er habe mit der Sache nichts zu tun, das sei Sache Grünewalds, aber das könne er mir sagen, wenn ich die Artikel unterdrücken wolle, dann gebe es nur ein Mittel, das sei: Zahlen. Ich fragte, wieviel ich denn[88] zahlen solle? Mit 1000 Mark würde sich wohl Grünewald begnügen, antwortete Moser. Aber sagen Sie einmal, wie komme ich denn dazu, 1000 Mark zu zahlen? Die gegen mich erhobenen Beschuldigungen sind ja doch die pure Erfindung. Ja, das ist vollständig gleichgültig, versetzte Moser; da hilft Ihnen auch kein Klagen; Grünewald steht mit der Polizei, Staatsanwaltschaft, ja selbst mit den höchsten Regierungskreisen in Verbindung. Dann bleibt nichts weiter übrig, als solch einem Kerl die Knochen entzweizuschlagen, erwiderte ich. Sie werden sich doch nicht an einer lebenden Leiche vergreifen, sagte Moser, und was haben Sie davon? Sie werden wegen schwerer Körperverletzung bestraft, die Artikel erscheinen weiter und die Sache kommt immer mehr in die Öffentlichkeit. Nach noch längeren Verhandlungen verstand ich mich schließlich zur Ausstellung eines Wechsels von 1400 Mark, den ich jedoch nicht sogleich einlöste. Einige Zeit darauf traf mich Moser in einer Konditorei. Er kam zu mir heran und sagte mir, er habe mit G. den größten Ärger; wenn ich den Wechsel nicht bald einlöse, dann erscheinen die Artikel weiter. Ich versprach, sehr bald zu zahlen. Einige Tage darauf wurde Grünewald und Genossen verhaftet, und ich erhielt meinen Wechsel zurück. Bemerken will ich noch, daß ich gleich nach dem Erscheinen des ersten Artikels zu dem Kriminalkommissar Höft ging. Dieser sagte mir jedoch: Er sei in der Sache bereits tätig gewesen; vorläufig lasse sich aber von Amts wegen noch gar nichts tun.

Hoftraiteur Olbrich: Mir wurde eines Tages von Sawatzki Mitteilung gemacht, daß nach einer Notiz im »Unabhängigen« mein und das Dresselsche Lokal nächstens besprochen werden sollen. Sawatzki riet mir, mich behufs Unterdrückung des Artikels mit Schleinitz in Verbindung zu setzen. Ich tat dies. Sch. verlangte für die Unterdrückung 1000 Mark. Nach längerer Verhandlung zahlte ich diese und erhielt auch eine von Sponholz geschriebene Quittung über die 1000 Mark. Auch erfolgte im »Unabhängigen« ein Widerruf. Ich bin überzeugt, daß Sawatzki nur aus freundschaftlichem Interesse mir den erwähnten Rat gegeben hat.

Es wurde alsdann die kommissarische Aussage[89] des erkrankten Weinhändlers Pflüg in Lübeck verlesen. Dieser hatte bekundet, Lodomez sei im Jahre 1880 vier Wochen lang sein Berliner Agent gewesen; er habe jedoch, da Lodomez seine Firma durch seine antisemitische Agitation kompromittierte, ihn wieder entlassen müssen.

Pflüg hatte außerdem bekundet: Lodomez und Hauptmann a.D.v. Schleinitz hätten schamlose Erpressungsversuche gegen ihn unternommen. Da er sich auf nichts eingelassen habe, so sei eine Broschüre erschienen, in der sein Schwager, Böhl v. Faber, zahlreicher strafbarer Handlungen, er selbst der Urkundenfälschung, des Betruges usw. beschuldigt wurde, um seine Schwestern bei der Erbteilung zu übervorteilen. Außerdem wurde sein Privatleben in breitester Weise besprochen, er der Völlerei sowie sonstiger Ausschweifungen usw. bezichtigt.

Im weiteren hatte Pflüg bekundet: Freiherr v. Schleinitz hätte ihm geschrieben: Er sei befreundet mit dem Baron Thielemann, dem Vorsitzenden des Union-Klubs, der großen Einfluß besitze und namentlich auch Hoflieferantentitel verschaffen könne. Er habe dann, angeblich »für Herrn v. Thielemann«, 3000 Mark an Schleinitz einsenden müssen, habe aber später erfahren, daß es sich hier um einen schnöden Mißbrauch des Namens des Barons v. Thielemann handelte.

Leutnant a.D. v. Gerhardt, der zeitweise beim »Unabhängigen« Korrektor gewesen, bekundete: Wenn Grünewald und Moser eine Konferenz hatten, dann wurde Sponholz aufgefordert, das Zimmer zu verlassen.

Hauptmann a.D. v. Brauchitsch: Lodomez habe eine große Entrüstung bekundet, als er hörte, daß Schleinitz von Pflüg 1200 Mark verlangt habe.

Am vierten Verhandlungstage begannen die Plädoyers.

Staatsanwalt Lehmann: Als vor etwa einem halben Jahre die Verhaftung der Angeklagten erfolgte, da gab sich mit Recht ein allgemeines Aufsehen kund. Nicht wegen der verhafteten Personen war das Aufsehen, sondern wegen der Verbrechen, deren sie beschuldigt wurden. Bei dem erstaunlich großen Einfluß, den die Presse auf alle Lebensverhältnisse, bei dem ungeheuren Einfluß, den die Presse[90] auf das Wohl und Wehe des einzelnen und der Gesamtheit haben kann, ist es zu erklären, daß so viele Leute sich veranlaßt fühlten, den Angeklagten Geld zu geben, um im »Unabhängigen« nicht angegriffen zu werden. So nützlich und unentbehrlich die Presse für das öffentliche Leben ist, so verderblich kann sie wirken, wenn sie anstatt der Sachen die Person angreift. Niemand hat das Recht, das Vorleben eines Menschen, wenn dieser nicht eine öffentliche Stellung bekleidet, wenn das Gesetz es nicht geradezu erfordert, an die Öffentlichkeit zu bringen. Es darf niemand in dieser Beziehung von dem Wohlwollen eines anderen abhängig sein. Das Publikum erblickte deshalb in der Verhaftung der Grünewald, Moser und Sponholz eine Genugtuung. Diese Genugtuung war allerdings keine vollständige, da es nicht gelang, des Hauptakteurs, des Hauptmanns a.D. Freiherrn v. Schleinitz, habhaft zu werden. Ich bezweifle allerdings nach dem, was wir über Schleinitz gehört haben, daß wir viel Neues von diesem Manne herausbekommen hätten, denn Schleinitz war, wie wir gesehen haben, ein

vollendeter Meister in der Kunst der Erpressung.

Schleinitz war ein Mann, der seinen sehr opulenten Lebensunterhalt fast ausschließlich aus Erpressungen gewann. Dasselbe ist auch bei den Angeklagten Grünewald, Moser und Sponholz zu konstatieren. Wenn wir den Angaben des Grünewald Glauben schenken, daß er eine Einnahme von monatlich 500 Mark gehabt und davon 150 Mark an Moser, 120 Mark an Sponholz und noch je 60 Mark an 2 andere Mitarbeiter gegeben hat, so vermochte er mit seinen Redakteuren jedenfalls nicht ein solch luxuriöses Leben zu führen, ren, Champagner zu trinken, wie ein früherer Mitredakteur, Herr Dr. Lipka, bekundet hat. Ich will sogar dem Moser Glauben schenken, daß Grünewald subventioniert worden ist; jedenfalls war doch die Subvention keine große. Sehen wir uns die Angeklagten einmal näher an. Moser und Sponholz, ehemalige Kaufleute, fühlten sich zu Redakteuren berufen, obwohl ihnen jede Vorbildung dazu fehlte. Ich will absehen, daß Sponholz nur die Reife für Untertertia in der Schule erlangt und Moser auch nur in ungenügender Weise[91] das Gymnasium besucht hat; ich bin der Meinung, die Tüchtigkeit eines Menschen hängt nicht von der Menge der gemachten Examina ab. Es ist wohl möglich, daß sich auch ein Mensch, ohne die nötige Schulbildung, im späteren Leben etwas aneignen und es bis zu einer gewissen Fertigkeit bringen kann. Was aber den Angeklagten Moser und Sponholz fehlte und für einen Journalisten unentbehrlich ist, das ist der Takt, die Kunst, sich in anständiger Weise auszudrücken. Grünewald, der ehemalige Kellner, spätere Gastwirt, betrat im Jahre 1875 die journalistische Laufbahn oder richtiger gesagt, er trat in das »Zeitungsgeschäft« ein. Er wurde Sekretär der früheren »Eisenbahnzeitung«, späteren »Reichsglocke«, und man geht nicht fehl, wenn man den »Unabhängigen« eine Kopie jener »Reichsglocke« nennt. Nicht nur die äußere Form glich vollständig der »Reichsglocke«, auch das System ähnelt ihr in hohem Maße. Wie die »Reichsglocke« es sich zur Aufgabe machte, die hochgestelltesten Personen, wie den Fürsten v. Bismarck usw. in unflätigster Weise anzugreifen, so war es System des »Unabhängigen«, alle Privatpersonen in derselben Weise mit Kot zu bewerfen, wenn sie sein Schweigen nicht mit klingender Münze bezahlten. Nicht bloß Geschäftsunternehmungen wurden angegriffen, auch die innersten Familienverhältnisse wurden beleuchtet und die betreffenden Zeitungsexemplare an die Angehörigen der Angegriffenen gesandt. Man schreckte eben vor keinem Mittel zurück. Man unterließ es nicht, auch das Familienleben zu stören, um in den Besitz von Geld zu gelangen. Auf die Wahrheit der Angriffe kam es, wie wir gehört haben, den Herren gar nicht an. Es wurde, wenn die Briefkastendrohungen nichts fruchteten, frech darauf losgeschrieben, und zwar so lange, bis das Schweigen bezahlt wurde. Und in welcher Weise verfahren wurde, das haben wir von den Zeugen Mochmann und Jaroczynski am besten gehört. Mochmann wollte dem Grünewald eine Berichtigung bringen, dieser aber erwiderte: »Das kann mir alles nichts nützen, das Material kostet mich Geld, viel Geld, und wenn Sie mir das Material nicht abkaufen wollen, so muß ich es veröffentlichen.« Dem Jaroczynski sagte Moser: [92] bei Grünewald hilft kein Bitten, kein Flehen, Grünewald kennt keinen Vater, keine Mutter, keine Kinder, kein Mitleid, kein Erbarmen, der kennt bloß Geld. Ja, ich gehe gewiß nicht fehl, wenn ich behaupte, der »Unabhängige« hatte lediglich den Zweck, Erpressungen auszuüben. Ich gebe zu, daß auch einige gute Artikel im »Unabhängigen« gestanden haben, diese dienten jedoch lediglich zum Verdecken des Treibens, das im anderen Teile dieser Zeitung vorgenommen wurde. Das Blatt wurde auch von niemandem gelesen der wenigen guten Artikel wegen, sondern lediglich wegen der in der Zeitung enthaltenen Skandalosa. Wir haben gehört, daß Jaroczynski und Fischer die Nr. 24 angekauft wegen der gegen sie enthaltenen Angriffe. Der Staatsanwalt ging alsdann in ausführlicher Weise auf die einzelnen Anklagepunkte ein und schloß: Wenn man erwägt, daß die Angeklagten sich nicht scheuten, selbst die innersten Familienverhältnisse in die Öffentlichkeit zu ziehen, wenn sie nicht Bezahlung erhielten, wenn man das planmäßige, schamlose Treiben der Angeklagten erwägt, wenn man in Betracht zieht, daß die Angeklagten gewerbsmäßig jahrelang die gemeinsten Erpressungen verübt haben, so wird man eine exemplarische Strafe wohl für notwendig erachten. Ich verkenne nicht, daß der schlimmste von der ganzen Gesellschaft Freiherr v. Schleinitz gewesen ist. Dieser, ein Mann, dem es vergönnt war, in den höchsten Kreisen zu verkehren, der außerdem die volle Befähigung besessen hat, sich in anständiger, ehrlicher Weise zu ernähren, dem es also ein leichtes gewesen wäre, sich in ehrenvoller Weise seinen Lebensunterhalt zu verschaffen, zog es vor, von Betrug, Unterschlagung und Erpressung zu leben. Ein solcher Mann hat es verwirkt, in anständiger Gesellschaft zu verkehren. Hätte Herr v. Schleinitz unserer Kompetenz unterstanden und wären wir seiner habhaft geworden, so hätte ich keinen Anstand genommen, das höchstzulässige Strafmaß gegen ihn zu beantragen. Aber auch die Strafen gegen Grünewald, Moser und Sponholz müssen, nach Lage der Dinge, dem Strafmaximum nahekommen.[93] Ich beantrage gegen Grünewald 8 Jahre Gefängnis, 5 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht auf gleiche Dauer, gegen Moser, zusätzlich zu der im April d.J. vom Kgl. Landschwurgericht Berlin I erkannten Strafe von 1 1/2 Jahren Gefängnis wegen Notzucht, 6 Jahre Gefängnis, 4 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht von gleicher Dauer, gegen Sponholz 6 Jahre Gefängnis, 5 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Lodomez 1 Jahr 3 Monate Gefängnis und 5 Jahre Ehrverlust. Die Angeklagten Vogelsang und Sawatzki beantrage ich freizusprechen, da die Beweisaufnahme nichts Belastendes gegen diese ergeben hat.

Verteidiger Rechtsanwalt Wronker: Bekanntlich ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Anklage ge nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten, während es die Aufgabe der Verteidigung ist, die Anklage zu entkräften. Über das Strafmaß vermag ich nach Lage der Dinge nicht zu sprechen, ich muß das dem hohen Gerichtshofe anheimstellen, indem ich des Spruches, der da oben an der Decke des Saales angeschrieben steht, eingedenk bin: »Das Gesetz straft, nicht der Richter.« Ich bin nicht der Meinung, daß es lediglich zu den Aufgaben des »Unabhängigen« gehörte, Erpressungen auszuüben. Von diesem Standpunkt aus wird der Gerichtshof sein Urteil nicht sprechen können, sondern lediglich die vorliegenden Fälle sachlich zu prüfen haben. Der Verteidiger ging alsdann des Näheren auf die einzelnen Fälle ein und suchte nachzuweisen, daß die meisten Fälle mild aufzufassen seien.

Vert. Rechtsanwalt Saul: Daß durch die Verhaftung der Angeklagten im Publikum eine große Genugtuung hervorgerufen sei, möchte ich bestreiten. Das große Publikum hatte an der Verhaftung der Angeklagten ein nur sehr geringes Interesse genommen. Das größte Interesse an der Sache hat naturgemäß die anständige Presse und diese hatte allerdings die Verpflichtung, diese Ausgeburt von Presse in das rechte Licht zu stellen. Durch die Presse, die direkt mit dem Publikum verkehrt, ist das große Publikum hierbei erst in Mitleidenschaft gezogen worden. Bei Beurteilung der Sache wird man in Erwägung ziehen müssen, daß der Hauptbelastete, Herr v. Schleinitz, flüchtig geworden ist und[94] nur die kleinen Schächer hier auf der Anklagebank stehen. Es ist charakteristisch, daß alles meinem Klienten Moser aufgebürdet wird. Ich muß leider hier die antisemitische Bewegung in die Diskussion ziehen. An wen sollten sich die angegriffenen Lewin, Seelig, Jaroczynski usw. wenden, um einen Ausgleich herbeizuführen? Etwa an den christlich-sozialen Agitator Grünewald? oder an den Antisemiten Lodomez? Am geratensten erschien es den genannten Herren, sich an den Juden Moser zu wenden. Und Moser sagte den Leuten: »Hier wird nichts weiter helfen, als zahlen, denn Grünewald kennt bloß Geld.« Damit hat aber Moser nur das getan, was Jaroczynski und Fischer auch getan haben. Eine Erpressung kann lediglich in dem Falle Seemann gefunden werden. Allein wenn diese Anklage auf zwei Augen ruht, so kann ich zu meinem großen Leidwesen nicht umhin, die Aussagen des Herrn Seemann in Zweifel zu ziehen. Der Verteidiger ging alsdann auf die einzelnen Fälle ein und bat, in Rücksicht auf die traurigen Verhältnisse, die Moser, einen ehemaligen, sehr wohlhabenden Bankier in Hannover, genötigt haben, Stellung beim »Unabhängigen« zu nehmen, diesem mildernde Umstände zuzubilligen.

Vert. Justizrat Jenzitzki beantragte für Sponholz, der lediglich im Abhängigkeitsverhältnis bei Grünewald wald stand, und wie nachgewiesen, keinen Gewinn aus den Erpressungen gezogen hat, ein mildes Strafmaß.

Vert. Rechtsanwalt Dr. Sello (für Lodomez): Bei meinem Antrage auf Freisprechung meines Klienten gehe ich nicht davon aus, für ihn etwa eine Ehrenerklärung zu erzielen. Aus den Verhandlungen haben wir erfahren, daß wir es bei Lodomez mit einem Prototyp eines modernen Hochstaplers zu tun haben. Nicht Uneigennützigkeit, sondern vornehmlich Gewinnsucht haben ihn zu den Schritten bewogen, die er gegangen ist. Aber diese fallen nicht unter irgendeinen strafrechtlichen Gesichtspunkt. Die Tathandlungen in der ersten Periode im Mai und Juni v.J. hat der Herr Staatsanwalt selbst nicht als strafbar erachtet; Lodomez hat sich nur als unberufener Vermittler in die Ottensche Streitangelegenheit eingedrängt, um eine recht hohe Vermittlerprovision[95] zu verdienen. In der zweiten Periode trat lediglich Freiherr v. Schleinitz auf, um unter Bruch seines Ehrenworts, ohne Wissen und hinter dem Rücken des Lodomez, eine Erpressung gegen Pflüg zu verüben. Daß diese Behauptungen des Angeklagten Lodomez nicht ohne Wahrscheinlichkeit sind, beweist ein einfacher Blick auf den Charakter des Hauptschuldigen, Herrn v. Schleinitz, den der Staatsanwalt vollständig zutreffend geschildert hat. In der Tat war Schleinitz der böseste seste aller bösen Geister, die sich jemals an die Fersen eines Schuldbewußten geklammert haben. Daß Schleinitz in der Tat ein Mann ist, der eines Bruches seines Ehrenwortes fähig ist, zeigt die charakteristische Geschichte mit den von Herrn Pflüg gezahlten 1200 Mark. Es ist zweifellos, daß v. Schleinitz in dieser ganzen Sache ganz auf eigene Rechnung und Gefahr erpreßt hat. Herr v. Schleinitz ist somit eine Persönlichkeit, bei der man sich der Tat versehen kann; Schleinitz hat diese 1200 Mark einfach unterschlagen unter dem frivolen Vorwande, daß die Hälfte dem »Börsen-Kurier« zufließen solle. Es ist unnötig, unter Beweis zu stellen, daß Schleinitz gar keine Berührung mit dem »Börsen-Kurier« gehabt hat und gänzlich ohne Einfluß auf diese Zeitung gewesen ist. Wenn aber dies erwiesen ist, wenn sich Herr v. Schleinitz nicht entblödet, ein geachtetes Blatt in dieser Weise bloßzustellen, so gewinnt es an Wahrscheinlichkeit, daß er in der Tat Herrn Lodomez sein Ehrenwort gebrochen hat. Es bleibt nun derjenige Teil des Pflügschen Falls bestehen, den der Herr Staatsanwalt als den Erpressungsversuch bezeichnet hat. Es ist zweifellos, daß der Angeklagte an der Veröffentlichung der schimpflichen Broschüre teilgenommen hat. Hat denn aber Lodomez diese zum Zweck der Drohung gegen Pflüg benutzt? Nichts ist dafür erbracht, ebensowenig eine Komplottmäßigkeit mit Grünewald und Genossen. An der Veröffentlichung der Broschüre hatte mein Klient ein Interesse, weil durch deren Verkauf in Lübeck und Umgegend viel Geld zu verdienen war. Als Pressionsmittel hat er die Broschüre nicht benutzt, denn dazu konnte sie nur dienen, solange sie als Manuskript im Kasten lag. Dafür, daß dies seitens des Grünewald geschehen ist – denn[96] die Treue haben die Angeklagten sich nicht bewahrt –, kann Lodomez nicht verantwortlich gemacht werden. Die Lüge des Lodomez, daß er geglaubt habe, der Reichsregierung mit der Veröffentlichung der Broschüre einen Dienst zu erweisen, ist nur vorgebracht worden, um die eigene Schlechtigkeit, die niederträchtige Gesinnung seiner verwerflichen Rachsucht nicht eingestehen zu müssen. Man wird ihm das deshalb nacht belastend anrechnen dürfen. Aus all diesen Gründen wird der hohe Gerichtshof sich dem Antrage des Herrn Staatsanwalts nicht anschließen können. Evtl. wird eine recht milde Strafe, unter Anrechnung der langen Untersuchungshaft, am Platze sein, da der Angeklagte im November vorigen Jahres dem Verhungern nahe war. Für meinen Klienten Dr. Vogelsang bitte ich, in dem zu fällenden Urteil auszusprechen, daß ihm nicht der mindeste Makel in dieser Sache anhaftet. Die sorgfältigsten Recherchen der Kriminalbeamten haben nicht ergeben, daß Dr. Vogelsang auch nur im mindesten mit den Männern des »Unabhängigen« in Verbindung gestanden, und daß er nie auch nur eine Zeile für dieses Blatt geschrieben hat. Er ist aus dieser Sache mit unbefleckten Händen hervorgegangen.

Vert. Rechtsanwalt Saul schloß sich betreffs Sawatzki dem Antrage des Staatsanwalts an.

Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Bachmann, folgendes Urteil:

Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme unterliegt es keinem Zweifel, daß die Angeklagten sich verbunden haben, um gemeinschaftlich durch Drohungen mit Veröffentlichung von Skandalartikeln Erpressungen auszuüben. Es ist dabei nicht erforderlich, daß der Teilnehmer die Drohung ausspricht, es ist auch gleichgültig, wer das Geld in Empfang nimmt, zur Mittäterschaft genügt eine wissentliche Hilfeleistung bei Ausübung des Verbrechens. Der Gerichtshof ist nun zu der Überzeugung gelangt, daß in dem vollendeten Erpressungsfalle gegen Pflüg in Lübeck Lodomez freizusprechen, dagegen in dem versuchten Erpressungsfalle Lodomez, Grünewald, Moser und Sponholz zu bestrafen seien. Der Gerichtshof hat Grünewald in acht vollendeten[97] und vier versuchten, Moser in sechs vollendeten und drei versuchten, Sponholz in vier vollendeten und zwei versuchten Erpressungsfällen, Lodomez in einem versuchten Erpressungsfalle für schuldig erachtet. Bei der Strafbemessung messung war zu berücksichtigen, daß die Handlungsweise der Angeklagten eine derartig niedrige und schamlose war, daß man sie für unglaublich finden würde, wenn man es nicht so klar vor Augen hätte. Die Gesetzgebung hat den Pranger als eine unmoralische, mittelalterliche Institution abgeschafft, und nun verbinden sich die drei ersten Angeklagten, die nachweislich keinen richtigen Erwerb haben, um einen modernen Preßpranger zu errichten, an den zahlungsfähige Personen, die den Drohungen auf Geldhergabe nicht Folge leisten, gestellt werden. Es zeugt dies von einer solch niedrigen Gesinnung, daß eine hohe Strafe von vornherein geboten erschien. Gegen einen solchen Preßpranger, wonach jedermann befürchten muß, daß seine innersten Familienverhältnisse täglich in das Licht der Öffentlichkeit gezogen werden können, kann sich schließlich niemand schützen. Aus allen diesen Gründen hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Grünewald mit 6 Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust, Moser mit 4 1/2 Jahren Gefängnis und 4 Jahren Ehrverlust, Sponholz mit 4 Jahren Gefängnis und 4 Jahren Ehrverlust, Lodomez mit 1 Jahr Gefängnis und 1 Jahr Ehrverlust zu bestrafen seien. Lodomez sind 3 Monate bereits erlittener Untersuchungshaft angerechnet worden. Gegen Vogelsang und Sawatzki ist auf Freisprechung erkannt.

1

Siehe »Die Feste, die Presse und der Frankfurter Abgeordnetentag«. Eine Rede von Ferdinand Lassalle, gehalten in den Versammlungen des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in Barmen, Solingen und Düsseldorf.

2

§ 8 des Preßgesetzes lautet: Verantwortliche Redakteure periodischer Druckschriften dürfen nur Personen sein, welche verfügungsfähig, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind und im Deutschen Reiche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Quelle:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 8, S. 56-98.
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