[279]Extraktion. Die Ausziehung der trocknen Gewächstheile durch Aufguß, Absud oder Tinktur mittelst wässeriger oder geistiger Flüssigkeiten – gemeiniglich in Hinsicht der daraus zu bereitenden Extrakte.
Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 279.