Luftarten

[40] Luftarten, (Gasarten). Unter allen in neuern Zeiten näher[40] bekannt gewordenen Gasarten wird zur Bereitung der Arzneien, und als Arzneimittel keine angewendet, als (außer der dephlogistisirten salzsauren Luft, Kochsalzsäure und Kochsalzsäure versüßte, und der hepatischen Luft zur Bereitung der Weinprobe, w.s.) die schon oben abgehandelte Lebensluft, und die Luftsäure.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 1. Teil, Leipzig 1798, S. 40-41.
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