Weingeist, verdünnter

[410] Weingeist, verdünnter, ist rektifizirter Weingeist so weit mit destillirtem Wasser verdünnt, daß er die spezifische Schwere von 0,930 bis 0,920 behält, je nachdem das Dispensatorium vorschreibt. Roher Branntwein, wenn es nicht Franzbranntwein ist, darf in Apotheken nie statt verdünnten Weingeistes angewendet werden.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 2. Teil, Leipzig 1799, S. 410.
Lizenz: