Dreiunddreißigstes Kapitel

Kranke.

[116] Man soll Kranken nichts Aufregendes erzählen.

Man soll sie nur besuchen, wenn sie es wünschen und wenn es der Arzt erlaubt.

Man soll Geduld mit Kranken haben.

Man soll sie auf verständige Weise von ihren Leiden abzuziehen suchen.

Man soll es Kranke nicht merken lassen, wenn einem ihre Pflege Überwindung kostet.

Man soll sie geräuschlos und pünktlich bedienen.

Man soll ihre Mahlzeiten mit besonderer Sorgfalt zubereiten und ihnen alles recht appetitlich vorsetzen.

Man soll nicht zu viel mit ihnen sprechen, nicht zu wenig.

Man soll sie nicht reizen.

Man soll ihr Zimmer gut aufräumen.[116]

Von der Gefährlichkeit eines Zustandes soll man den Patienten so wenig wie möglich merken lassen.

Man soll den Kranken über ihr Aussehen nichts Nachteiliges sagen, sondern sie in stets gleichmäßiger Weise ermutigen.

Man soll sie durch leichte Scherze aufzumuntern suchen.

Man soll Schwerkranke nicht küssen. Auch Kinder soll man davon abhalten, Schwerkranke zu küssen. Man soll Kranken nie zureden, etwas gegen das Verbot des Arztes zu tun.

Man soll in ein Krankenzimmer keine verbotenen Speisen bringen. Ein krankhafter Appetit ist schnell gereizt und der Kranke leicht in Versuchung gebracht.

Man soll keine Hypochondrie bei Kranken aufkommen lassen und ihnen aufregende Besorgnisse wegscherzen.[117]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 116-118.
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