Viertes Kapitel

Vom Rauchen.

[26] Will man eine Dame grüßen, so hat man zuvor die brennende Zigarre aus dem Munde zu nehmen. Betritt ein Herr oder ein Bediensteter im Auftrage seines Chefs ein Handlungshaus, so darf dies ebenfalls nicht mit brennender Zigarre geschehen.

Damen hat man stets um Erlaubnis zu fragen, ob man in ihrer Gegenwart rauchen darf.

Man halte sich, wenn man es irgend ermöglichen kann, in seiner Wohnung ein direktes Rauchzimmer, da das Rauchen stets einen unangenehmen Geruch zurückläßt, den manche Leute nicht gut vertragen.

Man stäube die Asche seiner Zigarre stets in einen entsprechenden Behälter ab.

Es ist schon gegen den guten Ton, in seinem eigenen Hause Asche nachlässig umherzustreuen, von einem Gaste aber ist es direkt ungehörig.[26]

Auch Zigarrenstummel soll man nicht nachlässig umherwerfen. Diese gehören ebenfalls in den Aschbecher.

Es ist unpassend, sich von den in einer Gesellschaft dargereichten Zigarren auf einmal mehr als eine zu nehmen.

Eine alleinstehende Dame hat nicht nötig, ihren Gästen Zigarren servieren zu lassen.

Es ist aber jetzt üblich, es zu tun.

Das Rauchen der Damen war früher nur in gewissen Ländern, wie Rußland, Polen gebräuchlich. Jetzt ist es auch in Deutschland üblich.

Es ist gegen den guten Ton, einer Person den Rauch seiner Zigarre oder seiner Pfeife ins Gesicht zu blasen.

Bittet man auf der Straße einen Vorübergehenden um Feuer, so hat man zuvörderst den Betreffenden durch Hutabnehmen zu grüßen und nach Gewährung seines Wunsches höflich dankend noch einmal zu grüßen.

Seinen Söhnen gestatte man das Rauchen erst im angemessenen Alter.

Es macht einerseits einen höchst widerwärtigen Eindruck, wenn unreife Knaben übermütig passend einherschreiten, anderseits ist vorzeitiges Rauchen dem noch unentwickelten Organismus äußerst schädlich.[27]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 26-28.
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