Abschiedsbesuche.

[112] Man macht sie nur persönlich näher Bekannten, und zwar je näher einem der Betreffende steht, um so kürzer vor der Abreise, da man ja in die unangenehme Lage kommen könnte, jemandem nach einigen Tagen auf der Straße zu begegnen, dem man schon einen Abschiedsbesuch gemacht hat.[112]

Es ist auch gestattet, diese Art von Besuchen in Reisekleidern zu machen. Die Abschiedsbesuche pflegen in aller Kürze abgemacht zu werden, und die Unterhaltung beschränkt sich auf Mitteilung des Zweckes der Reise, sowie Zurufung eines herzlichen »Lebewohl«! Es ist unpassend, dem Reisenden den Abschied durch Erweckung verschiedener Erinnerungen, sowie durch Ausmalung der Gefahren der Reise zu erschweren.

Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 112-113.
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