Krankenbesuche.

[113] Man soll Krankenbesuche nur bei persönlich Näherstehenden machen und dann auch nur, wenn der Arzt sie erlaubt hat. Im andern Falle erkundige man sich im Vorzimmer bei Verwandten des Erkrankten nach dem Stande der Krankheit, lasse seine Karte zurück und wiederhole dieses Verfahren in Zwischenräumen von 1–2 Tagen.

Kommt man aber direkt ins Krankenzimmer hinein, so spreche man mit dem Kranken wenig und leise, verweile kurze Zeit und rege auch den Kranken durch Schilderung düsterer Szenen nicht unnütz auf.

Spricht der Erkrankte mit uns, so höre man ihm ruhig zu, widerspreche ihm nicht, versetze auch nicht den Kranken sowie dessen Verwandte durch Mitteilung ähnlicher Fälle, die den Tod herbeiführten, in unnütze Angst, sondern suche eher Trost und Ruhe einzusprechen.

Beim ersten Besuche dem Kranken etwas mitzubringen, unterlasse man lieber. Erst nachdem man sich auf zarte[113] Weise beim ersten Besuch über die Zulässigkeit gewisser Erfrischungen informiert hat, kann man solche bei der zweiten Visite als Zeichen der Aufmerksamkeit mitbringen.

Daß man in ein Krankenzimmer nicht mit brennen der Zigarre eintreten darf, auch im Winter die durchfrorenen Kleider erst im Vorzimmer gehörig wärmen muß, ist selbstverständlich. – Blumen darf man den Kranken nur dann mitbringen, wenn sie einen derartigen Wunsch geäußert haben.

Die Artigkeit verlangt aber, wenn man keinen Besuch machen kann oder will, sich wenigstens nach dem Befinden des Kranken zu erkundigen, was um so häufiger geschieht, je gefährlicher die Krankheit ist.

Ist der Kranke genesen, so fragt man um einen Besuch an, um seinen Glückwunsch und letzten Besuch in diesem Fall abzustatten.

Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 113-114.
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