Rheinländer.

[229] Dieser Tanz soll sich aus einem ähnlichen, schon im 18. Jahrhundert bekannten Tanz Hopp-Anglaise entwickelt haben. Unter dem Namen Rheinländer, in Rheinland auch bayrische oder russische Polka genannt, ist der Tanz ums Jahr 1840 aufgekommen, wo zuerst, ist unbekannt.[229]

Der Rheinländer besteht aus zwei Abschnitten von je zwei Takten, also zusammen aus vier Takten. Im ersten Abschnitt liegt der pas glissé zu Grunde; der zweite Abschnitt besteht aus verschiedenen Walzerarten.

Die Musik steht im 2/4 Takt, Tempo sehr langsam. Beim ersten Abschnitt werden die Schrittbewegungen 1, 2, 3, 4 gezählt.

I. Abschnitt. Der Herr führt den linken Fuß in die zweite Position, stellt dann den rechten dahinter in die dritte Position, worauf wieder der linke in die zweite Position geführt und der rechte in die dritte Schwebeposition dahinter gebracht wird. Hierauf werden dieselben Schritte nach der anderen Seite, mit dem rechten Fuß beginnend, ausgeführt.

II. Abschnitt. Dieser besteht aus viermal Walzer, wozu entweder der Sechsschritt-Chassée-oder Hochwalzer gewählt werden kann,

1. Art. (Sechsschrittwalzer.) Da in der Musik nur 4/8 oder 2/4 im Takt enthalten sind, auf welchen die sechs Schritte des Walzers erfolgen sollen, so müssen die Schritte gleich Triolen, als 6/8 ausgeführt werden.

Der Herr beginnt mit dem linken Fuß, aber nicht schleifend, sondern mit Antreten, indem er den linken Fuß in der Richtung gegen die Dame führt, dann bei energischer Kniebeuge diesen niederstellt und nun die anderen Schritte folgen läßt.

2. Art. (Chasséewalzer.) Das Paar führt Chasséewalzer aus, indem der Tänzer nach Art 1 beginnt.

3. Art. (Hochwalzer.) Der zweite Abschnitt besteht aus viermal Hochwalzer, wobei der Herr bei scharfer Wendung gegen die Dame mit dem linken Fuß beginnt.

4. Art. Der erste Teil des Rheinländers erfährt eine kleine Abänderung, dergestalt, daß nach den vier Schritten links nur zwei Schritte nach rechts folgen, woran sich dann nach Belieben einmal Sechsschritt-, Chassée- oder Hochwalzer, mit dem rechten Fuß beginnend, anschließt.

Der zweite Teil besteht aus viermal Walzer derselben Art, sodaß dann also fünfmal Walzer getanzt wird.

Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 229-230.
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