Beilage E.

Seiner Königl. Majestät in Preussen, unsers Allergnädigsten Herren,

Neues

Rang-Reglement

vom

21. April 1713.

1. General-Feld-Marschall.

2. Stadt-Halter.

3. General von der Cavallerie und Infanterie.

4. Ober-Marschall.


5. General-Lieutenants.

6. Würckliche Geheimte Räthe.

7. Grand-Maitre.

Diese als No. 5. 6. und 7. rouliren nach ihrem Alter.


8. Ritter vom Schwartzen Adler.

9. General-Majors.

10. Ober-Stallmeister.

11. Der Königin Ober-Hoff-Meister.

12. Ober-Jäger-Meister.

13. Dohm-Pröbste.

14. Dechant bey der Dohm-Kirche zu Magdeburg.

15. Schloss-Hauptmann, wann Se. Königliche Majestät einen, der sonst keine vornehmere Charge hat, dazu zu bestellen nöthig finden.

16. Die vier Ober-Aemter in Preussen.

17. Marschall in Preussen.

18. Praesident und Cantzeler bey den Provincial- Regierungen.

19. Obristen.[31]

20. Vice-Cantzler und Directores bei den Justitz- Collegiis.

21. Präsidenten bey den Amts-Cammern, sowohl hier als in den Provintzien.


22. Ober-Appellations-Gerichts-Räthe hier und in Preussen.

23. Geheimbte Räthe sowohl von dem General-Finantz, als Justiz-Collegio.

24. Cleve und Märckische Geheime Regierungs- Räthe.

25. Geheime-Kriegs- und Titular-Geheime-Räthe.

Diese vier von No. 22 bis 25 inclusivè rouliren nach

dem Alter ihrer reception.


26. Cammer-Gerichts- und Orangische Tribunals- Räthe.

27. Verwehsere, Land-Vögte, Landes- und Stifts- Haupt-Leuthe, auch Land-Drosten, welche gantzen Provinzien, Graff- und Herrschafften vorgesetzt seyn.

28. Land-Räthe in Preussen.

29. Dohm-Dechanten bey denen Mediat-Stifftern.

30. Würckliche Cämmerer.

31. Ober-Schencke.

32. Regierungs-Räthe in der Neu-Marck, Magdeburg und Pommern.

33. Obrist-Lieutenants.

34. Erster Stallmeister.

35. Ober-Forstmeister.

36. Ambts-Hauptleute.

37. Obriste Wachtmeister.

38. Hoff-Räthe.

39. Preussische Hoff-Gerichts-Räthe.

40. Ravensbergische Appellations-Gerichts-Räthe.

41. Quartal-Gerichts Clev- und Hinter-Pommersche Hof-Gerichts, Consistorial, Halberstädtsche, und Mindische Regierungs-Räthe.

42. Capitains.

43. Cammer-Junckern.

44. Jagd-Junckern.

45. Ambts-Cammer-Räthe.[32]

46. Die Commissariats- Steuer- Müntz- Commercien- Jagt- Marine- und Titular- Räthe, auch Hof-Rent-Meister.

47. Der Königin Majestät Ober-Hof-Meisterin hat den Rang über alle und jede Dames, und die Königliche Cammer-Fräuleins folgen auf die General-Lieutenants-Frauen, der Marggräfin Hof- Meisterin aber rouliren mit der Obristen Frauen.


Gleichwie nun Se. Königl. Majestät dieses Reglement strictè beobachtet, und demselben in allen Puncten nachgelebet wissen wollen; Also befehlen Dieselbe allen und jeden Dero sowol Militär- als Civil-Bedienten, welche in dieser Rang-Ordnung benennet und begriffen seyn, allergnädigst und ernstlich. sich gehorsambst darnach zu achten, und demselben in keine Wege zu contraveniren, sintemahl Se. Königl. Majestät diejenige, welche sich dawider zu setzen, und demselben entgegen zu leben, oder einen höhern Rang, als ihnen nach diesem Reglement zukömmt, zu nehmen und sich anzumassen unterstehen werden, desshalb mit exemplarischer Straffe ansehen wollen. Urkundlich unter Sr. Königl. Majest. eigenhändigen Unterschrifft und beygedruckten Königl. Insiegels. Signatum Cölln an der Spree, den 21. April 1713.


(L S.)

Friderich Wilhelm.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 29-33.
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