Beilage 13.

[65] Reglement

zur

feierlichen Einsegnung und Beisetzung der sterblichen Hülle Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich Wilhelm Adalbert von Preussen im Dom zu Berlin am 12. Juni 1873.

Seine Majestät der Kaiser und König haben zu befehlen geruht, dass der Sarg, in welchem die sterbliche Hülle Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Heinrich Wilhelm Adalbert von Preussen sich befindet, in der Stille nach der Domkirche gebracht werde. Daselbst wird der Sarg auf einer vor dem Altare errichteten Estrade niedergesetzt. Eie Bestattung soll mit den einem Feldmarschall gebührenden Ehrenbezeigungen vor sich gehen.


§. 1.


Der Tag der Bestattung ist auf den 12. Juni, Vormittags 11 Uhr, angesetzt.


§. 2.


An diesem Tage wird früh zwischen 10 und 11 Uhr in drei Pulsen mit den Glocken sämmtlicher Kirchen der Stadt geläutet, wozu die Domkirche das Zeichen giebt.

Wenn zuerst geläutet worden, tritt der General-Adjutant, General der Cavallerie Graf von Bismarck-Bohlen, in Stellvertretung des erkrankten Hofmarschalls Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen, an das Kopfende des Sarges, auf welchem, und zwar auf einem Kissen von drap d'or, die Krone ruht. Anstatt eines Leichentuches bedeckt die Commandoflagge der Kaiserlichen Marine den Sarg. Gleichzeitig mit dem General-Adjutanten, General der Cavallerie Grafen von Bismarck-Bohlen, stellen sich der Adjutant Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen, Capitain-Lieutenant Freiherr von Rössing, sowie die dazu commandirten Offiziere zu beiden Seiten des Sarges hinter die Tabourets, auf welchen die Insignien auf Kissen von drap d'argent ruhen, und zwar:


a) auf dem vom Kopfende des Sarges rechts befindlichen Tabouret die Kette des Schwarzen Adler- Ordens, der Orden pour le mérite und das Eiserne Kreuz erster Klasse,

b) auf dem vom Kopfende des Sarges links befindlichen Tabouret die Kette des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern und die anderen Königlich Preussischen Orden und Kriegsdenkmünzen,

c) auf dem rechts in zweiter Reihe befindlichen Tabouret der Admiralshut des Hochseligen Prinzen, der Säbel und die Handschuhe,[66]

d) auf dem links in zweiter Reihe befindlichen Tabouret der Generalshelm des Hochseligen Prinzen, die Epauletten des 1. Thüringischen Infanterie-Regiments No. 31, dessen Chef Höchstderselbe war, der Degen und die Schärpe,

e) auf dem rechts in dritter Reihe befindlichen Tabouret die Kette des Kaiserlich Russischen St. Andreas-Ordens und das Band des Kaiserlich Oesterreichischen St. Stephans-Ordens, so wie die entsprechenden Kriegsorden und Kriegsdenkmünzen,

f) auf dem links in dritter Reihe befindlichen Tabouret alle anderen Orden, welche der Hochselige Prinz getragen, umgeben von der Kette des Königlich Portugiesischen Thurm- und Schwert- Ordens.


§. 3.


Die zur Bestattung commandirten Truppen:

3 Bataillone Infanterie,

4 Escadrons Cavallerie,

4 Geschütze der reitenden und

8 Geschütze der Fussabtheilung der Garde-Artillerie,

stellen sich, erstere auf dem Platz vor dem Dom, die Geschütze in der Cantianstrasse auf.


§. 4.


Die Deputationen der See-Offiziere und der Marinetruppen, der Garde-Artillerie und des 1. Thüringischen Infanterie-Regiments No. 31. stellen sich unten rechts und links vom Sarge auf die Estrade. Dahinter tritt die Dienerschaft Seiner Königlichen Hoheit.


§. 5.


Die zu dieser Feier eingeladenen Personen, die Obersten Hof-, die Ober-Hof- und die Hofchargen, die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten, die Prinzlichen Hofstaaten, der Reichskanzler, die General-Feldmarschälle und der Minister-Präsident, die Chefs Fürstlicher Häuser, die Generale der Infanterie und Cavallerie, die hier anwesenden inländischen Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Bevollmächtigten zum Bundesrathe, die Präsidenten und die Mitglieder des Reichstages, die General-Lieutenants, die Wirklichen Geheimen Räthe, die General-Majors, der Geheime Cabinets-Rath Seiner Majestät des Kaisers und Königs, so wie die Räthe des Ministeriums des Königlichen Hauses, die Königlichen Kammerherren und Kammerjunker, versammeln sich um 101/2 Uhr im unteren Raume der Kirche, woselbst ihnen ihre Plätze angewiesen werden. Ebendahin begeben sich die Offizier-Corps der verschiedenen Regimenter.

Für das diplomatische Corps sind auf der Tribüne, der Königlichen Loge gegenüber, Plätze reservirt.


§. 6.


Sobald die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und die anwesenden Höchsten Leidtragenden erschienen sind und auf den im Halbkreise vor dem Altare aufgestellten Fauteuils Platz genommen haben, ordnet sich das Gefolge hinter Allerhöchst- und Höchstdenselben.[67]

Hierauf beginnt der Gottesdienst; der Hof- und Dom-Prediger von Hengstenberg spricht das Eingangsgebet, der Hof- und Dom-Prediger, Ober-Consistorial-Rath Dr. Kögel hält die Gedächtnissrede und das Schlussgebet.


§. 7.


In dem Augenblick, wo der Geistliche den Segen über die sterbliche Hülle des Hochseligen Prinzen ausspricht, werden dreimal zwölf Kanonen gelöst und drei Salven von drei Bataillons gegeben. Die Orgel fährt mit der Musik fort, bis die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und die anderen Anwesenden den Dom wieder verlassen haben.

Nach Lösung der Kanonen wird wiederum mit allen Glocken eine halbe Stunde lang geläutet.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 65-68.
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