IV.

Empfang des Botschafters

bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin.

[50] Nachdem der Botschafter bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten empfangen worden ist, wendet er sich, um bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin eine Audienz zu erhalten, durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten an Allerhöchstderen Ober-Hofmeister oder dessen Stellvertreter.

Der Botschafter begiebt sich zu dieser Audienz in seiner eigenen Equipage. Die vor dem betreffenden Schlosse stehenden Posten machen die vorgeschriebenen militairischen Honneurs. Im Vestibüle wird der Botschafter von einem Kammerherrn Ihrer Majestät empfangen, welcher ihn unter Vortritt zweier Kammerdiener die Treppe hinaufführt, an deren Rande er von dem zweiten dienstthuenden Kammerherrn und dem Ober-Hofmeister resp. dessen Stellvertreter erwartet und in die Appartements Ihrer Majestät geleitet wird.

In dem Zimmer vor dem Audienzgemach verweilt der Botschafter so lange, bis der Ober-Hofmeister Ihrer Majestät Allerhöchstderselben Meldung gemacht und zu dessen Einführung den Befehl erhalten.

Ihre Majestät geruhen den Botschafter stehend, um geben von den Damen Ihres Hofes, zu empfangen.

Der Botschafter wird ebenso zurückgeleitet, wie er zur Audienz geführt worden ist.

Der Anzug ist für die Damen in runden Kleidern, für die Herren in Gala.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 50-51.
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