[265] Dem Neuling auf dem Parkett begegnet so manches, was ihm fremd ist. Nicht zum wenigsten verblüffen ihn die zahlreichen verschiedenfarbigen Ordensbänder und die verschieden gestalteten Ordensdekorationen. Wir können in Nachfolgendem selbstverständlich keine erschöpfende Aufzählung aller Orden geben, sondern nur Winke, die zu weiterem Studium anregen möchten.
Es giebt zwei Arten von Orden: Adelige Ritterorden und Verdienstorden. Die ersteren stammen von den geschichtlichen Ritterorden des Mittelalters her.
Wir kennen 1. den Deutschen Orden. Das Ordenskreuz desselben hat Aehnlichkeit mit unserm eisernen Kreuz und wird am schwarzen Band getragen. Die Ordenstracht besteht in weißem Waffenrock mit Silberstickerei und schwarzen Abzeichen, dazu hohe Stiefel und weißes Beinkleid.
2. Der Malteser-Orden. Das Malteserkreuz hängt an einer Bügelkette an goldener Armatur und schwarzem Bande. Es weist goldene Doppeladler in[265] den Winkeln. Die Ordenstracht besteht in rotem Rock mit schwarzen Abzeichen und weißem Beinkleid.
3. Der Johanniter-Orden. Das Johanniterkreuz zeigt auf weißer Emaille schwarze Adler. Dazu wird auf der linken Brustseite des Rockes ein gleiches Kreuz aus weißem Leinen auf den Stoff geheftet getragen. Die Ordenstracht besteht aus rotem Rock mit weißen Rabatten, goldenen Epauletts, weißen, goldbordierten Beinkleidern. Ueber dem Frack wird bei Ordensfesten der schwarzseidene Johannitermantel mit weißem Kreuz getragen.
Zur Aufnahme in diese Orden ist adlige Geburt und eine gewisse Anzahl deutscher Ahnen unbedingt erforderlich.
Was die Verdienstorden anbetrifft, so können wir hier wegen Raummangel nur die wichtigsten namentlich anführen.
Anhalt.
Orden Albrechts des Bären. 1735 gestiftet. 5 Klassen.
Baden.
Hausorden der Treue. 1 Klasse.
Militär-Karl-Friedrichs-Verdienstorden. 1807 gestiftet. 3 Klassen.
Orden vom Zähringer Löwen. 1812 gestiftet. 6 Klassen.
Bayern.
St. Hubertusorden. Der älteste bayerische Orden. 1444 gestiftet. 1 Klasse. 12 Ritter.
St. Georgsorden. Für hohen Adel 1729 gestiftet. 5 Klassen. Max-Josefs-Orden. Militär-Verdienstorden. 1806 gestiftet.
3 Klassen.
[266] Verdienstordender Bayerischen Krone. 4 Klassen.
1808 gestiftet. Devise: Virtus et honos.
Verdienstorden vom heil. Michael. 1693 gestiftet, 1837 erneuert. 5 Klassen.
Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst. 1853 gestiftet. 1 Klasse in 2 Arten.
Ludwigsorden. Militär- und Civilorden. 1827 gestiftet. 2 Klassen.
Militär-Verdienstorden. 5 Klassen.
Braunschweig.
Hausorden Heinrichs des Löwen. 1834 gestiftet. 5 Klassen mit 2 Verdienstkreuzen.
Hessen.
Ludwigsorden. 1831 gestiftet. 5 Klassen. Groß-, Kommandeur- und Ritterkreuz.
Verdienstorden Philippsdes Großmütigen. 6 Kl. 1840 gestiftet.
Hausorden vom goldenen Löwen.
Mecklenburg.
Greifenorden. 1884 gestiftet. 5 Klassen.
Orden der Wendischen Krone. 1860 gestiftet. 4 Klassen. Auch für Frauen.
Preußen.
Schwarzer Adlerorden. Höchster preußischer Orden. Verleiht Erbadel. Gestiftet 1701. 2 Klassen.
Roter Adlerorden. Devise: Sincere et cunctanter. Gestiftet 1705 vom Erbprinz Georg Wilhelm von Ansbach, 1791 zum 2. Orden Preußens erhoben. 5 Klassen in 43 Arten.
Orden pour le mérite (Militärklasse) 5 Klassen. – Für Wissenschaften und Künste (Friedensklasse) 1 Klasse. 1740 aus dem Orden de la générosité entstanden. 1842 mit Civilklasse versehen.
Kronenorden. 4 Klassen in 21 Arten.
[267] Königl. Hausorden von Hohenzollern. 4 Klassen in 21 Arten.
Eisernes Kreuz. Gestiftet den 10. 3. 1813. 2 Klassen und 1 Großkreuz.
Luisenorden. 6 Klassen.
Fürstlicher Hausorden von Hohenzollern. 3 Klassen.
Sachsen.
Hausorden der Rautenkrone. 1807 gestiftet.
Militär-St. Heinrichsorden. 1736 gestiftet. 4 Klassen. Devise: Virtuti in bello.
Albrechtsorden. 1850 gestiftet. 5 Klassen.
Sachsen-Weimar.
Orden vom weißen Falken. 1732 gestiftet, 1815 erneuert. 5 Klassen. Civilverdienstkreuz.
Württemberg.
Orden der Württembergischen Krone. 1818 gestiftet. 5 Klassen.
Militär-Verdienstorden. 3 Klassen.
Friedrichsorden. Bon Wilhelm I. gestiftet. 5 Klassen.
Belgien.
Leopoldsorden. 1832 gestiftet. 5 Klassen.
Bolivia.
Orden der Ehrenlegion. 1836 gestiftet.
Brasilien.
Orden vom südlichen Kreuz. 4 Klassen.
Christusorden. 3 Klassen.
Avizorden. 1843 gestiftet. 3 Klassen.
Bulgarien.
Alexanderorden. 1881 gestiftet. 5 Klassen.
[268] China.
Drachenorden. 4 Klassen.
Ordenvomdoppelten Drachen. 1882 gestiftet. 5 Kl. in 11 Graden.
Dänemark.
Elefantenorden. 1462 gestiftet. 1693 neugestaltet.
Danebrogsorden. 1212 gestiftet. 1671 erneuert.
Frankreich.
Orden der Ehrenlegion. 1802 gestiftet. 5 Klassen.
Griechenland.
Orden des Erlösers. 1833 gestiftet. 6 Klassen.
Großbritannien.
Hosenbandorden. Höchster englischer Orden. 1350 gestiftet.
Distelorden. 1540 gestiftet. Außer Prinzen schottischen Geblüts 16 Ritter.
Bathorden. Ritterorden. 1399 gestiftet. Seit 1815 militär. Verdienstorden.
St. Michaels- und Georgsorden. 1818 gestiftet. 3 Kl.
Stern von Indien. 1861 gestiftet. Verdienstorden.
Japan.
Orden der aufgehenden Sonne. 8 Klassen.
Chrysanthemumorden. 1876 gestiftet.
Italien.
Anunziataorden. 1362 gestiftet. Seit 1725 höchster ital. Orden. Die Ritter nennt der König »Vetter«.
Orden St. Moriz und Lazarus. 5 Klassen.
Italienische Krone. 1868 gestiftet. 5 Klassen.
Niederlande.
Militär-Wilhelmsorden. 4 Klassen.
Ordendes Niederländischen Löwen. 1815 gestiftet. 4 Klassen.
Luxemburgischer Orden der Eichenkrone. 1841 gestiftet. 5 Klassen.
[269] Oestreich-Ungarn.
Orden vom Goldenen Vließ. 1429 gestiftet. 1 Klasse.
Maria-Theresia-Orden. 18. 6. 1757 gestiftet. Höchster östr. Militäir-Verdienstorden.
Königl- ungar. St. Stefansorden. 3. Klassen.
Leopoldsorden. 1800 gestiftet. 3 Klassen.
Eiserne Krone. 1803 von Napoleon gestiftet, 1814 aufgehoben, 1816 von Franz I. erneuert. 3 Klassen.
Franz-Josephs-Orden. 1849 gestiftet. 5 Klassen und Verdienstkreuz.
Päpstliche Orden.
Christusorden.
St. Gregoriusorden. 1831 gestiftet. 4 Klassen.
Orden des heil. Grabes. 1496 vom Papst für Besucher des heil. Grabes gestiftet. Seit 1868 in 3 Klassen.
Persien.
Ali-Orden.
Sonnen- und Löwenorden. 5 Klassen.
Portugal.
Christusorden. 1317 gestiftet. 3 Klassen.
Avizorden. 1162 gestiftet, seit 1789 militär. Verdienstorden.
Isabellenorden. Frauenorden. 1801 gestiftet. Devise: Pauperum solatio.
Rumänien.
Stern von Rumänien. 1877 gestiftet. 5 Klassen. Civil- und Militär Verdienstorden.
Krone von Rumänien. 1881 gestiftet. 5 Klassen.
Rußland.
St. Andreasorden. 1698 gestiftet. Nur für die kaiserliche Familie und hohe Würdenträger.
St. Georgenorden. 1769 gestiftet. Mit Pension verbunden. 4 Klassen.
St. Alexander-Newsky-Orden. 1722 gestiftet.
[270] Weißer Adlerorden. 1326 von Wladislaw von Polen gestiftet.
St. Annenorden. 1735 gestiftet. 5 Klassen.
St. Wladimirorden. 1782 gestiftet. Civil-Verdienstorden.
Schweden und Norwegen.
Seraphinenorden. Höchster schwedischer Orden, im 13. Jahr hundert gestiftet.
Schwertorden. 1748 gestiftet. 4 Klassen.
Nordsternorden. 1748 gestiftet. 4 Klassen.
St. Olaforden. 1847 gestiftet. 4 Klassen.
Wasa-Orden. 1772 gestiftet. 4 Klassen.
Serbien.
Weißer Adlerorden. 1882 gestiftet. 5 Klassen.
Siam.
Weißer Elefantenorden. 1851 gestiftet. 5 Klassen.
Spanien.
Orden vom Goldenen Vließ.
Alcantara-Orden. 1156 gestiftet.
Isabellenorden. 1815 gestiftet. 4 Klassen.
Orden St. Jakobs vom Schwert. Höchster Militärorden.
Türkei.
Medschidje-Orden. 1852 gestiftet.
Venezuela.
Büste Bolivars. 1854 gestiftet. 5 Klassen.
Ueber das Tragen der Orden lassen wir einen Auszug aus Stillfried, »Ceremonialbuch des Königl. preußischen Hofes« folgen.
Grundsätze, das Tragen der Orden betreffend.
§ 1. Der Rang der fürstlichen Häuser ist für den Rang des Ordens entscheidend. Für jedes Land steht der Rang seiner Orden statutenmäßig fest.
[271] § 2. Der Orden des eigenen Landesherrn wird immer an erster Stelle getragen. Diesem folgen die fremdherrlichen Orden nach dem Range der fürstlichen Häuser und dem Klassenverhältnisse, so daß die Großkreuze vor den Kommandeurkreuzen getragen werden.
§ 3. Besitzt ein Unterthan bloß einen Stern zweiter Klasse seines Landes, so trägt er nur bei Anwesenheit des fremden Souverains, dessen Großkreuz er besitzt, dieses über dem Stern.
§ 4. Wenn an dem eigenen Hofe ein fremder Souverain anwesend ist, so wird dessen Ordensstern nach dem des eigenen Landesherrn von Unterthanen zunächst getragen, jedoch hat das Land des fremden Ordens den Vorrang. Dieses geschieht auch in den Fällen, wo vielleicht an einem Hofe das Geburtsfest eines andern befreundeten, verwandten, aber nicht anwesenden Landesherrn gefeiert wird. – Bei Anwesenheit nachgeborener Prinzen und Prinzessinnen regierender Häuser ist das Tragen der Orden dieser letzteren selbstverständlich.
§ 5. Bei größeren fürstlichen Bereinigungen trägt man in erster Linie den Orden seines eigenen Landes, und folgt diesem der des Herrn, wo die Vereinigung ist, wenn nicht etwa Kaiserliche oder Königliche Majestäten anwesend sind, in welchem Falle deren Orden vor jenen getragen werden. Die Orden der anwesenden sonstigen Monarchen werden eventuell nach dem Range getragen. Eine Ausnahme tritt ein, wenn der eigene Landesherr wegen besonderer Beziehungen befiehlt, welcher Orden den Vorrang haben soll.
§ 6. Wenn man an Galatagen oder aus sonstiger Veranlassung fremde Orden anlegt, ohne daß fremde Souveraine oder nachgeborene Prinzen oder Prinzessinnen anwesend sind, so ist die Wahl nach dem Range der Staaten zu treffen, wenn nicht eine besondere Veranlassung diese Wahl bestimmt.
§ 7. Selbst in Abwesenheit des eigenen Souverains trägt man an fremden Höfen stets den Orden des eigenen Landesherrn an erster Stelle, dem der des Souverains, an dessen Hofe man sich befindet, folgt, und fügt diesen eventuell den des Hauses der[272] Gemahlin bei, und folgen eintretenden Falls die Orden der etwa anwesenden Souveraine nach dem Range.
§ 8. Diplomaten tragen auch an dem Hofe, wo sie beglaubigt sind, den Orden des eigenen Landes an erster Stelle (oben § 3) und diesem folgt der Orden des Hofes, an welchem sie sich befinden. Dasselbe gilt für Landesangehörige, welche fremde Höfe besu chen.
§ 9. Was die Damen anlangt, so tragen dieselben entweder den Luisen- oder einen Stiftsorden, vorab den vom Heiligen Grabe, oder einen auswärtigen Damen-Orden, von denen hier vorzukommen pflegen: der Malteser-Orden, der Oestreichische Sternkreuz-Orden, der Spanische Orden, der Königin Marie Luise-Orden, der Portugiesische Orden der Heiligen Isabella, der russische St. Katharinen- Orden und der Bayerische Theresien-Orden. – Das Ordenszeichen wird entweder an einer Schleife auf der linken Schulter getragen oder an einem von der rechten Schulter nach der linken Hüfte gehenden Grandkordon. Einige Orden (z.B. der vom Heiligen Grabe und der russische St. Katharinen-Orden) haben außerdem noch einen Stern, welcher auf der linken Brust getragen wird. Da, wo nicht eine besondere Ordensvorschrift bestimmt, wann man die Ordenszeichen überhaupt und eventuell das dazu gehörige große Band und den Stern anzulegen habe, richtet sich im allgemeinen das Tragen der Orden nach dem Grade der Festlichkeiten, bei welchen man erscheint, und kann es Feste geben, wobei Damen in eleganter Morgentoilette, d.h. im hohen Kleide, erscheinen und dazu dennoch wenigstens das Ordenszeichen an der Schleife auf der linken Schulter tragen.
Der neueste Orden ist der vom Kaiser Wilhelm II. gestiftete Wilhelmsorden für Verdienste auf sozialem Gebiet, für Damen wie Herren. Er besteht aus einer Medaille, die an zwei Spangen hängt. Diese etwa 21/2 cm breiten goldenen, konischen Spangen, die um den Hals zu tragen sind, zeigen in durchbrochenen, mit weißem Email verzierten großen Buchstaben die Inschrift:[273] »Wilhelm I. R.« An den Enden der Spangen sind zwei gekrönte Adlerköpfe angebracht, die einen Ring (in Dreipaßform) halten, an dem die von einem massiven ovalen Lorbeerkranz eingefaßte thalergroße, ebenfalls goldene Medaille hängt. Sie zeigt auf der Vorderseite das Reliefprofilbild Kaiser Wilhelms I., umgeben von der Inschrift : »Wilhelm König von Preussen«, und auf der Rückseite unter einer Königskrone die verschlungenen Buchstaben R und W und die römische Ziffer II. Die Umschrift lautet hier: »Wirke im Andenken an Kaiser Wilhelm den Großen.« Zu beiden Seiten der Krone ist das Stiftungsdatum »18.I. – 1896« angebracht.
Orden sind Auszeichnungen für geleistete Dienste auf irgend einem Gebiete. Sie sind Belohnungen für eifriges Streben und Schaffen. Sich Orden durch Kauf zu verschaffen zu suchen, ist strafbar und wird außerdem von der Gesellschaft ernst verurteilt.
Man legt die Orden und Ehrenzeichen in natura nur zu ganz feierlichen Gelegenheiten an, Ritterkreuze nebeneinander auf einer Ordensschnalle, Komturkreuze um den Hals. Für andere Fälle wählt man die Ordensrosette, eine Zusammenstellung der Bänder sämtlicher Orden, die man besitzt, in der Größe und Form eines Knopfes, oder das Ordenskettchen, eine Miniaturausgabe der betreffenden Orden an einem goldenen Kettchen, das auf dem Reverskragen des Gehrocks befestigt wird. Das Band des eisernen Kreuzes knöpft man in ein Knopfloch des Gehrocks. Orden, die um den Hals zu tragen sind, trägt der[274] Civilist nur bei Frack und weißer Binde, Militärpersonen auch beim Ueberrock. Man legt nie mehrere Orden um den Hals zu gleicher Zeit an. Man wählt stets, wenn nicht andere Rücksichten mitsprechen, den höchsten Orden. Ausländische Orden trägt derjenige, der keine deutschen hat. Besitzt man einen deutschen Orden, so hat man diesen stets anzulegen, wenn man überhaupt Orden trägt.
Exotische Orden aus außereuropäischen Reichen wirken immer ein wenig lächerlich. Man stutzt und wird mißtrauisch. Wer also einen solchen besitzt, z.B. durch Handelsbeziehungen und dergl., der lasse ihn lieber zu Hause, falls er nicht daneben auch bekanntere Orden anlegen kann.[275]
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