Der Jurist Daniel Paul Schreber wird 1893 zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Dresden ernannt als ihn - zum zweiten Mal in seinem Leben - eine schwere psychische Erkrankung ereilt und er mit psychotischen Wahnvorstellungen eingewiesen wird. Nach jahrelanger Behandlung bessert sich sein Zustand langsam und er schreibt seine Wahrnehmungen auf. Die 1903 veröffentlichten »Denkwürdigkeiten eines Nervenkranken« sind bis heute Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung. Die detailierte, präzise und in sich plausible Darstellung einer komplexen Psychose durch den Patienten selbst machen Schrebers Text zu einem einzigartigen Dokument.
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