[62] Alldieweil ein gewisser richter nicht gerne haben wolte / daß ein hencker / den er von weitem her hatte holen lassen / seine mühe umsonst[62] solte angewendet haben / so sagte er zu den beysitzern des peinlichen gerichtes: Ihr herren / ich wäre zwar wohl der meynung / daß der angeklagete loß gesprochen werden solte. Weil aber der hencker schon angelanget ist / so wird es rathsamer seyn / daß wir den gefangenen hencken lassen / sonsten wird man ihn ein ander mahl nicht wieder bekommen /wenn man seiner benöthiget ist.