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[62] Alldieweil ein gewisser richter nicht gerne haben wolte / daß ein hencker / den er von weitem her hatte holen lassen / seine mühe umsonst[62] solte angewendet haben / so sagte er zu den beysitzern des peinlichen gerichtes: Ihr herren / ich wäre zwar wohl der meynung / daß der angeklagete loß gesprochen werden solte. Weil aber der hencker schon angelanget ist / so wird es rathsamer seyn / daß wir den gefangenen hencken lassen / sonsten wird man ihn ein ander mahl nicht wieder bekommen /wenn man seiner benöthiget ist.

Quelle:
Das Buch der Weisen und Narren oder kluge und einfältige reden und tworten, welche von leuten aus allerhand nationen bey verschiedenen begebenheiten entweder im ernst oder aus schertz vorgebracht worden. Leipzig 1705, S. 62-63.
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