234.

[76] Ein studente / welcher sich auf die rechts-gelehrsamkeit legen wolte / hatte nach seiner ankunfft auf die Universität die institutiones juris drey jahre lang in den kasten ungebunden liegen lassen / und als er von seinem vater hierüber zur rede gesetzet wurde / muste ihm dieses zur entschuldigung dienen: Er habe immer vermeynet / noch einen tractat darzu zu bekommen / damit es einen rechten band geben möchte.

Quelle:
Das Buch der Weisen und Narren oder kluge und einfältige reden und tworten, welche von leuten aus allerhand nationen bey verschiedenen begebenheiten entweder im ernst oder aus schertz vorgebracht worden. Leipzig 1705, S. 76.
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