565.

[215] Auf eine zeit kam ein gewisser bürger zu einem hofmann / und erzehlte / daß er willens wäre / eine schuld zu bezahlen; denn / fuhr er fort / ich kan es nicht begreiffen / wie die leute schlaffen können / die viel schuldig seynd. Ich kan es wohl begreiffen / antwortete der hofmann / welcher allenthalben viel schuldig war; Aber das kan ich nicht begreiffen / wie meine creditores schlaffen können / da sie doch wissen / daß ich ihnen keinen heller bezahlen werde.

Quelle:
Das Buch der Weisen und Narren oder kluge und einfältige reden und tworten, welche von leuten aus allerhand nationen bey verschiedenen begebenheiten entweder im ernst oder aus schertz vorgebracht worden. Leipzig 1705, S. 215.
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