[220] Einsmals führte man einen dieb zum galgen / und als ihn sein beicht-vater fragte: Ob es ihm nicht leyd sey /daß er den diebstahl / der ihn an den galgen brächte /begangen habe? so gab er zur antwort: Ja / aber dieses reuet mich noch mehr / daß ich nichts wichtigers gestohlen habe / damit ich meine richter hätte bestechen können.