[241] Am Neujahrsmorgen darf ein Mensch nicht das erste lebende Geschöpf sein, welches das Haus verläßt, weil er sonst im kommenden Jahre sterben würde; es muß ein Hundodereine Katze vorangehen.
Aus Eldena. Hilfsprediger Timmermann.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 241.