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[613] Zu Weilheim bei Tübingen ist vordessen von den Weibern ein besonderes Recht geübt worden, schöner als jenes Recht der Weiber zu Westheim mit ihrem Stein und etwa ebenso schön wie das heitere Hochgericht zu Marktsteft. Es war ihnen nämlich einstmals eine Eiche geschenkt worden – vielleicht hatten sie auch, wie die Weiber zu Dornhan, einmal einer gnädigen Herrschaft die Pferde ausgespannt und sich davor, welche dann alljährlich am Aschermittwoch einen Schoppen Wein zur Letze bekamen – die Eiche sollten aber die Weiber selbst aussuchen, umhauen, verkaufen und vertrinken. Nun war das mit dem Selbstumhauen so eine Sache, es ging immer nur bei ziemlich dünnen Eichen an, für die nicht viel gelöst wurde; daher wurden die guten Weiber eins, ihre Eiche, und zwar eine recht dicke, dem Dorfe um eine runde Summe zu verkaufen, die mußte alljährlich der Schultes auszahlen. Doch bewehrten sich zum Zeichen alten Rechtes und Herkommens stets etwelche Weiber mit Äxten, gingen dann zum Schultes und sprachen: Wir wollen unsere Eiche umhauen. – Darauf empfingen sie das Geld, und nun fand sich die ganze Weiberschar auf dem Rathaus ein zum Juchhe. Hatte eine Frau Abhaltung daheim, so ließ sie ihren Trunkanteil nach Hause holen, welche aber kam, die durfte so viel trinken, als sie wollte. Männer sollten nicht am Trunke teilnehmen, doch geschah es ausnahmsweise jedennoch. Hernachmals ist aber der alte Brauch und das alte Recht abgeschafft worden, wie so vieles, denn dem Volke möglichst alles an alten Gewohnheiten, Sitten und Bräuchen zu nehmen, mochten sie gut oder schlecht sein, dahin ist von jeher der Sinn der Beamten und der neumodischen Aufklärer gerichtet gewesen.
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Deutsches Sagenbuch
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