2.

[189] Während einer Sonnenfinsterniß fällt Gift auf die Erde; man soll da nichts säen, mähen, kein Obst brechen oder essen. Das Vieh aber in den Stall bringen, alles Geschäft unterwegen lassen, da es doch kein Gedeihen hätte. Dauert sie allzulange, so soll man einen brennenden Wachsstock auf das Ofengesims oder auf die »Höll« stellen und um Erlösung von der Gefahr bitten164.

Ertingen.

164

Vgl. Schönw. II. 56.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 189.
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