[25.] [331] Interrogatoria inqvisitionis; et primvm svper fama publica.
- [1.] Woher Gezeug wisse / das N. Elsa halber / ein gemeyn Geschrey / sie sei ein Zauberin?
- [2.] Von weme er solches gehört / vnd wie lang es seie?
- [3.] Ob auch dieselbige Leut / von denen sie es gehört? der N. Elsa feind seien / vnnd noch?
- [4.] Auß was Vrsachen solches gemeynes Geschrey von der N. Elsa außkommen seie / wann / vnd wo?
- [5.] Ob sie villeicht jemand Zauberey lehrnen wöllen?
- [6.] Ob sie jemandt betröwet / vnnd demselbigē darauff / was sie getröwet / begegnet seye?
- [7.] Was die N. Elsa sonsten vor ein Leben fůhre /vnnd ob sie sich auch / wie andere Christen Menschē mit Kirchen gehen / vnn anderm verhalten thue?
- [8.] Ob sie mit Zaubern / vnd Zauberinnen Gemeinschafft habe / oder mit welchen Leuten sie am meysten vmbgehe / vnnd zu thun habe?
- [9.] Ob sie sonsten inn Geberden / Worten / vnnd Wesen verdächtig seye / als ein Zauberinne /vnnd wie dann jhr Geberde / Wort / vnd Wesen beschaffen?
- [10.] Ob sie auch mit verdächtigen Dingen vmbgehe /so Zauberey auff sich tragen?
- [11.] Was dann solchs vor verdächtige Ding seyen?
Interrogatoria specialora.
- [I.] Deponiert ein Gezeuge / daß N. Elsa in N.N. Stuben kommen / bey das Kind / vn darauff das Kind / weiln sie darinnen gewesen / die Kränck angestossen / vnd gestorben: vnnd daß N. Haußfrawe darauff gestorben seye: Ist ferner zu fragen.
- [1.] Ob das junge Kind / als N. Elsa in die Stuben kommen / allerdings frisch / vnn gesundt gewesen: oder ob es damals schon Hitz gehabt / nicht essen wöllen / vnd kranck gelegen seye?
- [2.] Ob N. Elsa dahin beruffen worden / oder vor sich selbsten inn die Stuben kommen sey?
- [3.] Was sie allda vor ein Gespräch gehalten?
- [4.] Wer damals inn der Stuben gewesen / [5.] vnd sie N. Elsa darinnen gesehen habe?
- [6.] Was sie darinnen gethan / vnd wie sie sich gestellet habe?
- [7.] Ob das Kindt noch inn der Wiegen gelegen / vnd N. Elsa vber die Wiegen gegangen seye?
- [8.] Ob sie das Kindt angerührt / angekauchet / auffgewickelt / vmbgetragen / oder was sie darbey gethan habe?
- [9.] Ob sie dem Kinde etwas zu schlecken / zu essen /oder zutrincken gegeben?
- [10.] Ob sie das Kindt etwan geräuchert / geschmieret / oder einē Segen vber dasselbige gesprochen /wie man es nennet?
- [11.] Ob das Kind gleich gestorben?
- [12.] Ob man es nicht / wegen deß gefaßten Verdachts auffgeschnitten / vnnd besichtigen lassen?
- [13.] Ob sich im Leib / Gedärm / oder Beinen / etwas befunden / so Zauberey ob sich tragen mage?
- [14.] Oder ehe / vnd das Kindt verstorben / ob man zeichen einiger Zauberey an jhme vermercken können?
- [15.] Ob N. Haußfraw solches geklagt / vnd darauff verstorben sey?
- [16.] Was sie dann Vrsachen / Anzeigungen[331] / oder Argwohn vorgewendet / die N. Elsa dessen zu bezüchtigen?
- [II.] Wirdt außgesagt / sie N. Elsa habe Georg N. Pfarrherrn zu N. vergeben / vnd er darauff verstorben / ferrner zu fragen.
- [1.] Von weme es Zeuge gehört / oder / ob er selbst Wissenschafft darumben habe / vnn wie?
- [2.] Wer solches von dem Pfarrherrn selbst gehöret /daß er darauff gestorben / vnd worumb er sie dessen geziegen habe?
- [3.] Ob er damals schon schwach gewesen seye / als jhme N. Elsa vergeben haben solle?
- [4.] An was Schwachheit der Pfarrherr verstorben seye?
- [5.] Ob sie jhme dann Gifft gegeben? vnn was vor Gifft auch wie / vnd wann?
- [6.] Wo sie dasselbig gifft genommen hab?
- [7.] Ob sie deß Pfarrherrs gewartet habe / vnd wann?
- [8.] Ob sie jhme zu essen / oder zutrincken gegeben?
- [9.] Ob sie jme einen Tranck / oder Artzney eingegeben? vnd was es gewesen seye?
- [10.] Wahero dann das Landegeschrey komme / daß sie dem Pfarrherrn vergeben haben solle?
- [11.] Von welchen Leuten / vnnd ob sie jhr Elsa nicht feind seyen?
- [12.] Ob man gewisse zeichen der Vergifftunge an dem Pfarrherrn inn seinem Läger vermecken können?
- [13.] Was die Artzet / als die Erfahrne / võ seiner Schwachheit gehalten haben?
- [14.] Ob man nachseim Pfarrherrs absterben an seim todten Cörper vestigia, oder Mahlzeichen beygebrachter Vergifftung / oder veneficij spüren mögen / vnnd gespüret habe?
- [15.] Ob man jhne also Todt auffgeschnitten / vnd besichtigen habe lassen? vnnd was sich verdächtiges der Vergifftunge / oder Zauberey halber im Leib / Gedärm / oder Beinen befunden habe?
- [III.] Wirdt bekundschafftet / daß N. Elsa ein Stecken genommen / vnnd dreymahln in die Butter gestossen / daß die Butter sich verlohrn / vnd die Milch von den Kühen genommen worden seye /etc. gleichßfalls zu befragen.
- [1.] Ob sie den Stecken mit jhr gebracht oder wa sie denselben genommen habe?
- [2.] Was es vor ein Stecken gewesen sey?
- [3.] Ob sie dann den Stecken in das Butterfaß gestossen / vnd wie offt?
- [4.] Ob sie nichts darzu geredt / oder gemurmelt /oder wie sie sich darzu gestellet habe?
- [5.] Ob sich die Butter in dem Faß also bald / vnd augenscheinlich / oder wann / vnd wie / verlohren hab?
- [6.] Was endlich / vnnd wie viel darauß worden seie?
- [7.] Ob auch die / von welchen derselbige Butter kommen / die Milch verlohren habē?
- [8.] Wie bald es beschehen / vnd wie es zugegangen seie?
- [9.] Wie lang es gewehret habe / daß die Kuhe keine Milch gegeben?
- [10.] Was die Kühe darunder gethan haben?
- [11.] Ob Zeug selbst darbei gewesen / oder wer sonsten / als Elsa in das Butterfaß den Stecken gestossen?
- [12.] Bei weme man Raht gesuchet habe / das der Kuhe die Milch widerumben kommen ist?
- [13.] Was es gewesen / darmit den Kühen geholffen worden / wa man es genommen / vnd wie man es gebrauchet habe?
- [IV.] Wird bezeuget / das N.N. viel Vnrhats zu seinen Kindern hab / besonders mit seltzamen Griffen hinder den Ohren / dessen er bösen Verdacht auff sie Elsam habe. Ferrners zu fragen.
- [1.] Was es dann aller vor Vnraht seie?
- [2.] Item / was es auch vor seltzame griff vnd wie gestaltet seien?
- [3.] Wahero der Verdacht kommen thue?
- [4.] Ob nit andern Nachbarn auch mit jhren Kindern vnraht begegnet seie / vnnd noch?
- [5.] Ob dann N. Elsa den Kindern Gefähr / vnd sie zu denselbigen sondere Kundschafft suchen thu?
- [V.] Wird attestiert / N.N. Haußfrawē habe sie Elsam eine Zauberinne gescholten / die es gelitten / vnd nicht widersprochen habe / etc. weiter zufragen.
- [1.] Wa / vnd wann es beschehen / vnnd wer aller darbei gewesen seie?
- [332] [2.] Ob sie es dann gar nicht widersprochen habe?
- [3.] Item / ob sie nichts darauf geantwortet habe /sondern vnwidersprochen gelassen als N.N. Haußfrawen zu jhr gesagt / N. Elsa / wann ich mich sicher wüßte / ich wolte Aecker / vnd was ich hette /an sie hencken?
- [4.] Ob sie dann vor / oder nach von andern mehr Personen eine Zauberin gescholten worden seie / von weme / wann / vnd wa?
- [5.] Ob sie solches niemahls verantwortet than / oder jemandt hinwider darauff gescholten habe?
- [VI.] Wird von jhr gesagt / daß sie auß N.N. Hausse naher heim zugelauffen: N. Haußfrawen jhr nachgesehen / sie Elsa vnder N. Lipsen Stall an die Schwellen gefallen / vnd darunder gekratzt: darauff jhme N. ein jung Pferd im Stall schwach worden / vnd gestorben seie: Item / daß auch N. sie Elsam nicht in seinen Hofe gehen lassen wöllen / wiewoln sie seine nächste Nachbarin sondern sie vor eine Zauberin halten thue. Darauff zu fragen.
- [1.] Ob Zeug gesehen / das Elsa vnder N. Lipsen Stall an die Schwellen gefallen / vnd darunder gekratzt / vnd wer es sonsten mehr gesehen habe?
- [2.] Ob sie lang allda gekratzet habe?
- [3.] Ob nicht Gezeuge es N. Lipsen / oder seiner Haußfrawen angezeigt / vnd wann / vor oder nach dem das gestorben gewesen?
- [4.] Das es N. Lips gewußt / warumben er also darzu geschwigen / vnd es niemandt geklaget habe?
- [5.] Ob / vnd wann das Pferd im Stall schwach worden / vnd wie lang / oder bald es darauff gestorben seie?
- [6.] Ob dem Pferd nicht etwann sonsten ein schwacheit widerfahren seie?
- [7.] Warumben Philips Elsam vor eine Zauberinne halten thue / vnd wahero?
- [VII.] Wirdt võ jhr gesagt / wann das Viehe vor jrer Behausunge vorüber gehe / so stelle sie sich an das Thor / vnd frage / weme ist die Kuhe. Item, der Hirt dick geklagt / N. Elsa komme jhme vnder die Herd auff die Weyde / etc. ferner zu fragen.
- [1.] Wann N. Elsa den Hirten gefragt / weme die Kuhe seye / ob sie weiter nichts darzu geredt habe?
- [2.] Ob sie solches jederzeit gethan habe / oder offt?
- [3.] Ob sie nichts in Händen gehabt / oder je zu zeiten die Kühe angerühret / oder geschlagen habe?
- [4.] Wie offt sie vnder die Herd Viehe auff die Weyd kommen seye?
- [5.] Ob sie allein gewesen seye / oder jemands mit jhr?
- [6.] Was sie vnder der Herd Viehe gethan / vnd wie sie sich darbey an Geberden / vnd Wesen gestellet habe?
- [7.] Ob sie ein Stecken / Töpffen / oder sonsten etwas mit jhr getragen / was gewesen / was sie darmit gethan?
- [8.] Ob / vnd was sie mit dem Hirten allzeit geredt habe?
- [9.] Wie lang sie vnder der Herd allwegen verblieben seye?
- [10.] Was sie Elsa darzu gesagt / oder dargegen gethan / als der Hirt auff der Nachbarn Befelch /sie mit dem Stecken auß der Herd getrieben hat?
- [11.] Ob sie folgends von der Herd / vnnd Weyd geblieben?
- [12.] Ob sich dann Gezeuge zu erinnern wisse / daß jederzeit / wann N. Elsa gefraget / wem ist die Kuhe / oder daß sie vnder die Herd Viehe auff die Weyde kommen / jrgendt einen Nachbarm ein Kuhe so baldt / oder vnlang hernacher gestorben sey?
- [13.] Weme solche Kuhe zugestanden / vnn wann sie gestorben sey?
- [14.] Ob nit die Kühe / vnnd Pferde / dern abgang die Nachbarn beklagen / natürlichen Todts sterben können?
- [15.] In was Kranckheit dieselbige Kuhe / vnd Pferde gestorben seyen?
- [16.] Ob man sie nicht durch den Abdecker besichtigen / vnd was jhnen angelegen / vrtheilen lassen?
- [17.] Ob dann etwas in jhrem Leib / vnnd Gedärm befunden worden seye / so zur Zauberey Anzeigungen geben möge?
- [18.] Ob es nicht eine gemeine Kränck vnder dem Viehe dero zeit / vnn leufft gewesen / seye? daselbsten / vnnd anderer benachbarter orten?
- [VIII.] Wirdt abermahln deponiert / daß sie ein Zauberin gescholten / sie es aber verbleiben lassen / seind die interrogatoria hieoben[333] num. V. formiert / quæ huc breuitatis studio repetuntur. Vund so viel von N. Elsa / als gegen / vnnd wider welche das gemeine Geschrey / vnnd viel starcker indicia ad torturam gehen / si legitimè probentur, vt superius diximus.
- Der zweyer letstern Weiber halber bin ich hieoben gnugsam gehört / daß ich in mangel gemeinen Geschreyes / vnnd anderer theils weniger / theils schwacher indiciorum noch zur zeit nicht sehen /noch rahten kan / etwas scharpffes gegen denselben vorzunemmen / Solten sie doch aber auch schon allbereit / wie ich in Gedancken stehen thue / in gefänglicher Verhafft / vnd E.G. jhrethalben ein mehrer Inquisition anzustellen vorhabens sein: non vtique prorsus repugno; ea tamen lege, ne, inquisitis Reis, vlterius aduersus illas procedatur, antequàm perpenso iudicio peritorum singula ponderata sint. Auff solchen fall / vnd anderer gestalt nicht / können die Gezeugen / wegen Agneß N.N. Wittibm folgender gleicher massen befragt werden.
Interrogatoria generalia
- [1.] Was er von Agneß N.N. Wittibin halten thue?
- [2.] Was ander Leut von jhr sagen / vnd halten?
- [3.] Ob ein gemein Geschrey seye / von Agneß / daß sie ein Zauberinne / vnd Zauberey thue? Si deponat, quòd sic; tunc superiora interrogatoria super fama publica hucrefero examinanda à secundo ad finem.
Specialia interrogatoria.
- [I.] Wirdt võ Agnessen außgesagt / daß sie im Felde ein Loch gemacht / vnnd etwas eingegraben: Auch folgends zwo Wurtzeln gefunden worden seyen /deren eine der Schultheiß ab dem Loch hinweg genommen / vnd behaltē habe / etc. ferner zu fragen.
- [1.] Ob er gesehen / vnnd wer mit jhme / daß sie Agneß Mitwochen 27. Maij auff dem Felde gewesen?
- [2.] Was sie gethan habe?
- [3.] Ob der Wittibin nachgegraben? vnd wer mehr?
- [4.] Was jhne bewegt / N.N. anzusprechen / jhme der Wittibin helffen nachzugraben?
- [5.] Ob N.N. der Wittibin feind seye.
- [6.] Was sie beyde im Loch gefunden haben / ob es Wurtzeln gewesen seyen?
- [7.] Ob es eine / oder zwo Wurtzeln / was vor Wurtzeln / vnnd wie sie gestalt gewesen seyen?
- [8.] Ob er dann auch / vermittelst geleistes Eyds / bey seinem Gewissen sagen könne / daß sie Agneß dieselbige darinn vergraben habe?
- [9.] Ob sie frisch gewesen / vnnd nicht zuvorn im Erdreich gestocken haben können.
- [10.] Wie weit / vnd mit weme sie Agneß das Loch von dem Marckstein gegraben habe?
- [11.] Ob sie jhme / vnd andern Leuten / ehe vnd daß dieses beschehen / Zauberey / vnd vnrechter Sachen verdächtig gewesen seye?
- [12.] Waß dann solches vor verdächtige Dinge / oder Sachen seyen: vnd wann / oder gegen weme /vnd wa sie solche Sachen getrieben habe?
- [13.] Ob sie seithero sich auch inn dergleichen Dingen verdächtig gemacht habe? wann / wie / vnd wa?
- [II.] Wirdt wider sie Agneß außgesagt / daß dieses Weib zu N.N. deß Schäfers zu N. wie er klagen solle / Knechten kommē seye / vnn ein Lämmerhaut zu einem Brusttuch begert / vnd bekommen habe: Aber darauff jhme so bald in die 26. Lämmer gestorben seyen / etc. ferner zu fragen.
- [1.] Ob zeuge / oder jemand anders nicht gesehen /daß sie die Wittibin solche Lämmerhaut zu einem Brusttuch gemacht / vnn an jhrem Leib getragen habe?
- [2.] Ob dann dem Schäfer die 26. Lämmer also bald gestorben / vnnd wie bald hernacher?
- [3.] Ob nicht die Lämmer ein andere natürliche Sucht gehabt / vnd daran gestorben seyen?
- [4.] Was es vor eine Sucht gewesen / vnn ob sie alle auff einmahl mit einander / oder nach einander /vnd wie bald auff einander gestorben seien?
- [5.] Ob der Schäfer / als ein erfahrner nicht abnemmen mögen / ob die Suche[334] natürlich / oder Zauberisch seie?
- [6.] Ob er nicht / weiln dern viel gewesen / als sie gestorben / den Abdecker dieselbige auffschneiden /vnd besichtigen lassen?
- [7.] Ob man etwas Zauberisches bei jnen befunden?
- [8.] Vnd ob es nit eine gemeyne Sucht vnder den Lämmern nach beschaffenheit der zeit / vnd leufft gewesen seie? daselbsten vnd anderer benachbarter orten? Repete huc sub num. I. interrogatoria 11. 12. & 13.
- [III.] Wird deponiert / dem ermeldten Schäfer seie kurtz hernacher auch ein junges Kind gestorben / welches er dieses Weib beschuldiget habe / etc. zu fragen.
- [1.] Wahero der Verdacht komme?
- [2.] Ob sie Agneß mit dem Kinde vmbgegangen?
- [3.] Oder ob sie jme etwas gegeben / oder einen Segen vber es gesprochen habe? Als der Weiber sträflicher Gebrauch ist?
- Bei der letsten N. Elsa zu N. omnia ea repetantur, quæ superius propter Agnesam de interrogatorijs generalibus, & fama publica posuimus.
Interrogatoria specialia.
- [I.] Wird deponiert / daß N. Elsa dem Schultheissen zu N. getröwet habe / Er hat mir eine Kuhe nemmen lassen / der Schelm solle jhme bald eine auß dem Stall nemmen. vnd jhme Schultheissen dieselbige Nacht eine / so 12. Gulden werth gewesen / gestorben seie / etc. darauff zu fragen.
- [1.] Wie es der Kuhe halber zu gegangen?
- [2.] Ob jhr dieselbige auch bezahlt worden seie?
- [3.] Ob jhr die Kuhe nicht viel mehr auß Neid / vnd Feindschafft / als auß Notturfft genommen worden seie?
- [4.] Ob sie N. Elsa dann solche wort geredt habe?
- [5.] Wer es mehr gehört habe?
- [6.] Ob sie die wort geredt / als man jhr die Kuhe auß dem Stall getriben / oder wann / vnd wie lang darnach?
- [7.] Ob Zeuge nit selber der jhenige seye / so jr die Kuhe auß befelch hinweg getriebē?
- [8.] Ob Zeuge nicht darfür halten thue / daß solchs mehr Weiber / vnnd Zornreden gewesen / dann daß etwas darauff zugeben sein solte?
- [9.] Ob sie solche Reden zu andern mehr geredt? gegen weme / wann / wa / vnd wie?
- [10.] Ob sie jhme Gezeugen / vnd andern Leuthen ehe / vnd daß dieses beschehen / Zauberey vnd vnrechter sachen halb zuvorn verdächtig gewesen seye?
- [11.] Was dann solchs vor verdächtige Dinge / oder Sachen seyen / vnd wann / vnn gegen weme /auch wie / vnd wa sie solche sachen getrieben?
- [12.] Ob sie seithero sich auch in dergleichen Dingē verdächtig gemacht habe? wann / wie / vnd wa?
- [13.] Ob dann auch die Kuhe dieselbige Nacht gestorben? vnnd ob sie nicht zuvorn kranck gewesen?
- [14.] Ob nicht damahln der zeit / vū leufft nach ein gemeine Sucht vnder dem Viehe daselbsten /vnn anderer orten vmmgegangen /
- [15.] Ob der Schultheiß dieselbige durch den Abdecker besichtigen lassen? vnn ob man etwas verdächtiges darbey befunden? etc.
Da nuhn / Gnediger Herr / die inn vberschickter Information ernante / oder andere mehr Gezeugen neben / vnd mit jhnen obgesetzter massen / abgehört worden seind / Kan als dann mit desto bessern Grunde Rechtēs zu gebürlicher Formation Ferrnern Proceß / vnn nemlich / da es die Sachen erfordern / er nach Gerichtlich vergebener anklage / darauff beschene Antwort /vnd deß Anklägers ferrner anhalten / damnach erfolgende Interlocutorien / durch beeydigte Gezeugen /zur Tortur geschritten / auch / was sich darauß erfinden wirdt / aller Vmbständen erkündigūge der wichtigkeit deß Handels gemäß / mit allem Ernst / vnn Fleiß eingenommen / vnd demnach mit mehrerm Bestande der rechtliche Proceß außgeübet werden: Wie man dessen gute satte Nachrichtunge habē / mage /auß der Peinlichen Gerichtßordnunge / vnnd Lands Gewohnheit. Solte E.G. auff dero gnediges Begehrē ich vnderthänig nicht verhalten: Zu derselben / vnd anderr Verständigerer verbesserunge dises mein geringfügiges Bedenckē setzende.[335] E.G. dem Allmächtigen zu langwiriger Gesundtheit vnnd Wolfahrt friedlicher Regierunge / vnnd deroselben mich zu Gnaden vnderthänig befehlende. Datũ / Franckenfurt 1. Septemb. Anno, etc. 90.
E.G.
Vnderthäniger /
H.A.B.V.I.D.
Betruckt zu Straßburg / durch Bernhart Jobin.
D.M. LXXXXI.