Vierzehnte Begebenheit

von einem Knaben, welchem eine Hexe vermittelst eines eingegebenen weißen Pulvers die Dürrsucht und Contractur an den Füßen, so daß er nicht gehen konnte, angezaubert hat.

[392] Eine Hexe, die Gründelfüllerin genannt, so vor zwei Jahren zum Schwert und Feuer verdammt worden ist, wohnte in einem öffentlichen Wirthshaus und gab dem Wirthssohn, einem Knaben, ein weißes Pülverlein in einer Birne, deren Stiel sie ausgerissen hatte, ein, welches sie vom Teufel zu dieses Menschen gewissen Untergang empfangen hatte. Wiewohl sie Anfangs aus Liebe gegen diesen Knaben, welchen sie nur ihren Schatz hieß, solche Uebelthaten ihm durchaus nicht anthun wollte, doch zuletzt von dem Teufel, der ihr mit dem Halsumdrehen drohte, solche zu vollziehen gezwungen ward. Dieselbe Hexe gab von eben diesem Pulver nur ein klein wenig, etwa in der Größe eines Magensamens, dem Söhnlein eines Freigeleit-Reiters ebenfalls in einer Birne ein, auf dessen Genuß zwar nicht der Tod, wie bei vorigem, wohl aber die Dürrsucht und Contractur am untersten Theil des Leibes, wie auch die Unmöglichkeit zum Gehen erfolgte.

Johann Christian. Frommann. Tr. de Fascinat. Lib. III. Part. IV. Sect. I. can. 9, p. m. 611.[392]

Quelle:
Glorez, Andreas: Des Mährischen Albertus Magnus, Andreas Glorez, Klostergeistlicher und Naturkundiger. Regensburg und Stadtamhof: 1700 [Nachdruck Freiburg am Breisgau 1979], S. 392-393.
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