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[460] Oehl-Müller betriegen 1) Wenn sie unter das Lein-Oel Rüb- oder Hanff-Oel mengen, und vor pures Lein-Oehl verkauffen. 2) Wenn sie unter das Oel Wasser mengen, und es doch vor pur ausgeben. 3) Wenn sie das aus Döbern geschlagene Oel vor gut Lein-Oel verkauffen. 4) Wenn sie jung Oel vor altes verkauffen.
[460] Mittel: Wegnehmung des Verfälschten und Bestraffung des Verfälschers nach den hierüber ertheilten Innungs-Puncten.