Bräutigame.

[74] Bräutigame betriegen 1) Wenn sie zu einer Zeit die Ehe unterschiedlichen Personen versprechen. 2) Wenn sie sich vor ledige Personen ausgeben, ohnerachtet sie an andern Orten noch Weib und Kinder haben / so von ihnen schändlicher Weise verlassen worden. 3) Wenn sie als Witther / bey anderwärtiger Verheyrathung die Kinder erster Ehe entweder gar nicht, oder nur etliche davon, auch wohl gar amphibolice und mit zweydeutigen Worten angeben / wie jener / welcher 7. Kinder hatte, seiner Braut aber nur zwey lebendige angab, vorgebend, daß die übrigen fünff / (welche er vorhero in den Keller verstecket) unter der Erden wären. 4) Wenn sie sich vor sehr reich ausgeben, und auch eine Zeitlang mit erborgten Geld einen grossen Staat von sich machen, nur damit sie diejenige Person, so sie gerne zur Ehe hätten / desto eher gewinnen mögen. 5) Wenn sie sich vor graduirte Personen, oder Leute höhern Standes und Characters, als sie sind / ausgeben / um das Frauen-Zimmer, daß sich an academischen und andern Ehren-Tituln bißweilen vergaffet, desto mehr anzukörnen. 6) Wenn sie ihren Geschlechts-Nahmen verändern, und sich wegen einiger Nahmens-Gleichheit von einer vornehmen und berühmten Familie herschreiben / deren sie doch gar nicht angehörig[74] sind / nur damit die Eltern derjenigen Person, um welche sie freyen, desto eher in die Heyrath consentiren mögen. 7) Wenn sie die Mängel /Kranckheiten und Gebrechen ihres Leibes / wormit sie entweder von Natur / als Androgyni, oder zufälliger Weiß, behafftet sind, wissentlich verhehlen. 8) Wenn sie unter dem Versprechen der Heyrath eine Weibs-Person zu Falle bringen, hernach aber solche wiederum verlassen und auf und davon gehen. 9) Wenn sie einer Person die Ehe versprechen / und nachdem sie es wieder gereuet, vorgeben, es sey nur im Schertz und aus Vexation, item wieder den Consens ihrer Eltern / oder in der Trunckenheit geschehen / und wüsten also nichts mehr davon. 10) Wenn sie in den so genannten Liebes-Brieffen / so gegen einander gewechselt werden, amphibolische und zweydeutige Formuln gebrauchen, wovon Petri Müllers curieuse Dissertation de Litteris amatoriis mit mehrern nachzulesen. 11) Wenn sie bey einer Weibes-Person nur um das Interesse willen, so lange sie nemlich von derselben brav Geld bekommen, oder sonst guten Genuß haben, freyens vorgeben / solche aber, so bald sie nur ein bessrr Glück vor sich sehen, wieder verlassen. 12) Wenn sie alte und schon betagte Personen nur ums Gelds willen zu heyrathen suchen / und gleichwohl vorgeben, daß sie bey Ihnen mehr auf ihre Tugenden, als auf die alten Thaler, Reflexion machten / da sie doch hernach, wenn die Heyrath vor sich gegangen / einer solchen alten mehr den Tod, als längeres Leben wünschen. 13) Wenn sie hinter- und wieder ihrer Eltern und Freunde Wissen und Willen / welchen sie doch erlangt zu haben[75] vorgeben / sich mit einer Person nicht nur in ein Ehe-Verbündniß begeben / sondern auch wol gar copuliren lassen. 14) Wenn sie sich mit einer versprechen, vorher aber schon eine andere zu Fall gebracht haben, und solches gegen sie cachiren. 15) Wenn sie, um Dienste zu erlangen, eine Person zu heyrathen sich anstellen, nach erlangter Beförderung aber dieselbe wieder sitzen lassen.


Mittel: 1) Daß sowol Eltern / welche ihre Töchter verheyrathen wollen / als auch Weibs-Personen / so zur Ehe verlanget werden / selbst sich vorhero des Zustandes solcher Bräutigamen fein genau erkundigen / und darbey in Betrachtung / daß Freyen kein Pferde-Kauff sey / behutsam gehen. 2) Daß die Geistlichkeit mit der Copulation, um schändlichen Gewinsts willen / nicht so gleich zufahren / sondern da sich ein Paar Verlobte zur Copulation anmelden / erst vorhero Nachricht einziehen möge / ob der darzu erforderliche Consensus der Eltern /oder / da diese nicht mehr am Leben / anderer Freunde darbey sey / auch / ob dergleichen Sponsalia mit Genehmhaltung des Consistorii vollzogen worden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 74-76.
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