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[144] Flachs-Verkäuffer betriegen 1) Wenn sie innländischen Flachs vor fremden und von solchen entlegenen Orten, woselbst etwa der schönste Flachs wächset /hergebrachten ausgeben, um denselben desto[144] theurer an Mann zu bringen. 2) Wenn sie bey denen Kloben und Kauten den langen und weissen Flachs aussen herum / innwendig aber kurtzen und nichts-nützigen legen. 3) Wenn sie die Reisten nur auf einer Seite /welche man ins Gesicht bekommt, abschwingen, an der andern aber, die innwendig in den Kloben kommt, Acheln und Stortzen lassen / auch wol noch andere Dinge, daß er desto schwerer wägen möge / mit hinein binden. 4) Wenn sie den Flachs wohl abschwingen / und solchen hernach vor gehechelten verkauffen. 5) Wenn sie, damit der Flachs desto länger scheine, statt dessen, daß sie die Kauten gantz doppelt zusammen legen und drehen solten, solchen nur die Hälffte doppelt zusammen legen, die andere Hälffte aber oben zusammen drehen, und ihn so binden / daß man meynet, es sey der Flachs so lang, als er scheinet / gewachsen.
Mittel: Dergleichen bey Straf / daß solcher betrogene Flachs verfallen seyn solle / zu inhibiren.